Neue ESMA-Vorschriften: Kryptoplattformen müssen nicht konforme Stablecoins innerhalb von drei Monaten auslisten; USDT besonders betroffen
Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 8. Oktober eine Stellungnahme. Demnach müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) zugelassen sind, ihre Dienstleistungen für Stablecoins, die die MiCA-Anforderungen nicht erfüllen, innerhalb von höchstens drei Monaten einstellen. Dies umfasst die gesamte Dienstleistungskette, darunter Handel, Verwahrung, Übertragung und Anlageberatung. Die Stellungnahme nennt zwar keine bestimmten Token, doch der nach Marktkapitalisierung größte Stablecoin USDT gilt weithin als Hauptbetroffener, da sein Herausgeber Tether keine MiCA-Zulassung beantragt hat.
Medienberichten zufolge lehnte Tether es zuvor ab, eine MiCA-Zulassung anzustreben. Der entscheidende Grund dafür ist, dass MiCA von Herausgebern bedeutender Stablecoins verlangt, mindestens 60 % ihrer Reservewerte bei Geschäftsbanken zu hinterlegen – dies steht im Konflikt mit den bestehenden Verfahren von Tether zur Verwaltung seiner Reserven. Die ESMA erklärte außerdem, Aufsichtsbehörden könnten Nutzern vorübergehend erlauben, nicht konforme Stablecoins abzuheben und umzutauschen, um die Sicherheit ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.
Diese Entwicklung erinnert erneut daran, dass Stablecoins keine „regulierungsfreie Zone“ sind. Unterschiede bei der regionalen Regulierung können Liquiditätsschocks und Compliance-Risiken mit sich bringen. Zugleich sollte man bedenken, dass die chinesischen Aufsichtsbehörden Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen ausdrücklich als illegale Finanzaktivitäten einstufen. Nutzer auf dem chinesischen Festland sollten sich der damit verbundenen Risiken umfassend bewusst sein. Es empfiehlt sich, die Regeländerungen in der eigenen Region zu verfolgen und frühzeitig mögliche Maßnahmen zu planen.
Keine Anlageberatung.
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Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichte am 8. Oktober eine Stellungnahme. Demnach müssen Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen, die gemäß der Verordnung über Märkte für Kryptowerte (MiCA) zugelassen sind, ihre Dienstleistungen für Stablecoins, die die MiCA-Anforderungen nicht erfüllen, innerhalb von höchstens drei Monaten einstellen. Dies umfasst die gesamte Dienstleistungskette, darunter Handel, Verwahrung, Übertragung und Anlageberatung. Die Stellungnahme nennt zwar keine bestimmten Token, doch der nach Marktkapitalisierung größte Stablecoin USDT gilt weithin als Hauptbetroffener, da sein Herausgeber Tether keine MiCA-Zulassung beantragt hat.
Medienberichten zufolge lehnte Tether es zuvor ab, eine MiCA-Zulassung anzustreben. Der entscheidende Grund dafür ist, dass MiCA von Herausgebern bedeutender Stablecoins verlangt, mindestens 60 % ihrer Reservewerte bei Geschäftsbanken zu hinterlegen – dies steht im Konflikt mit den bestehenden Verfahren von Tether zur Verwaltung seiner Reserven. Die ESMA erklärte außerdem, Aufsichtsbehörden könnten Nutzern vorübergehend erlauben, nicht konforme Stablecoins abzuheben und umzutauschen, um die Sicherheit ihrer Vermögenswerte zu gewährleisten.
Diese Entwicklung erinnert erneut daran, dass Stablecoins keine „regulierungsfreie Zone“ sind. Unterschiede bei der regionalen Regulierung können Liquiditätsschocks und Compliance-Risiken mit sich bringen. Zugleich sollte man bedenken, dass die chinesischen Aufsichtsbehörden Aktivitäten im Zusammenhang mit virtuellen Währungen ausdrücklich als illegale Finanzaktivitäten einstufen. Nutzer auf dem chinesischen Festland sollten sich der damit verbundenen Risiken umfassend bewusst sein. Es empfiehlt sich, die Regeländerungen in der eigenen Region zu verfolgen und frühzeitig mögliche Maßnahmen zu planen.
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