Griechenland hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, der für Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen einen Steuersatz von 10 Prozent statt der zunächst diskutierten 15 Prozent vorsieht. Bis zu 500 Euro pro Jahr sollen steuerfrei bleiben.

Wichtige Inhalte

  • Einheitlicher Steuersatz von 10 Prozent auf Gewinne aus Kryptowährungen; bis zu 500 Euro pro Jahr steuerfrei

  • Tausch zwischen Kryptowährungen steuerfrei; Zinsen aus Staking und Krypto-Krediten werden mit 10 Prozent besteuert

  • Im Juni war ein Steuersatz von 15 Prozent im Gespräch, im endgültigen Entwurf wurde er auf 10 Prozent gesenkt … Vorlage im Parlament für November geplant

Die wichtigsten Punkte des griechischen Plans zur Besteuerung von Kryptowährungen

Das griechische Ministerium für Volkswirtschaft und Finanzen veröffentlichte am späten Mittwochabend einen Gesetzentwurf zur Besteuerung von Kryptowährungen. Er ist Teil eines Gesetzespakets zu privaten Schulden und den Finanzmärkten insgesamt. Zugleich leitete das Ministerium eine öffentliche Konsultation ein. Der vollständige Gesetzentwurf ist auf der Website des Finanzministeriums abrufbar. Die Konsultation endet am 22. Oktober um 10 Uhr. Das Ministerium will den Entwurf dem Parlament vorlegen und in der ersten Novemberwoche zur Abstimmung bringen.

Privatanleger müssen auf Gewinne aus der Übertragung von Kryptowährungen 10 % Steuern zahlen. Die steuerliche Bemessungsgrundlage entspricht in der Regel der Differenz zwischen Anschaffungs- und Veräußerungspreis. Bei in mehreren Tranchen erworbenen Vermögenswerten wird der durchschnittliche Anschaffungspreis angesetzt. Gewinne aus Veräußerungen von bis zu 500 Euro pro Jahr bleiben steuerfrei. Außerdem wird beim Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere kein steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn erzielt.

Einkünfte aus Staking, Lending (Kreditvergabe) und der Bereitstellung von Liquidität werden als Kapitaleinkünfte eingestuft und mit 10 % besteuert. Auf den Verkauf von Kryptowährungen wird keine von Griechenland erhobene „Gebühr für digitale Transaktionen“ fällig. Für durch Erbschaft oder Schenkung erworbene Kryptowerte sowie für Coins, die Mitarbeitern, Aktionären oder Partnern gewährt werden, gelten gesonderte Bewertungsregeln zur Ermittlung der steuerlichen Bemessungsgrundlage.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem ein „befristetes Fenster zur freiwilligen Offenlegung“ vor: Wer innerhalb von zwölf Monaten nach der Verkündung des Gesetzes frühere Gewinne aus der Übertragung von Kryptowährungen freiwillig meldet, kann unter bestimmten Voraussetzungen von Zuschlägen und Zinsen befreit werden.

Zum Weiterlesen: Wie viel verdient der CEO von Anthropic pro Jahr? Vergütungsdetails aus dem IPO-Antrag

Vergleich der Steuersätze für Kryptowährungen in der EU

Sollte der Steuersatz von 10 % beschlossen werden, würde die griechische Steuer auf Gewinne aus der Übertragung von Kryptowährungen zu den vergleichsweise niedrigeren in der Europäischen Union (EU) zählen. Deutschland, Frankreich, Italien und andere Länder haben Steuersätze von über 25 % eingeführt oder erwägen dies. Die Steuersätze für Kryptowährungen in Europa liegen ungefähr zwischen 8 % und 30 %; ein EU-weit einheitliches Steuersystem gibt es bislang nicht. Einen Vergleich finden Sie hier.

Die griechische Regierung erklärte, der Vorschlag schließe eine Lücke bei der Besteuerung von Kryptowährungen und schaffe Rechtssicherheit für Steuerpflichtige. Zugleich ließ sie offen, dass die Bestimmungen während der parlamentarischen Beratungen noch geändert werden könnten.

Die griechischen Behörden haben noch keine konkreten Schätzungen dazu vorgelegt, welche Steuereinnahmen die neue Regelung bringen könnte. Das liegt daran, dass viele griechische Anleger Börsen mit Sitz im Ausland nutzen, was es schwierig macht, die Größe des heimischen Kryptomarkts überhaupt zu ermitteln. Unterdessen trat die EU-weite Meldepflicht für Kryptodaten, bekannt als „DAC8“, am 1. Januar dieses Jahres in Kraft. Sie verpflichtet Anbieter von Kryptodienstleistungen, Kunden- und Transaktionsdaten zu erheben und aufzubewahren. Der Datenaustausch zwischen den Steuerbehörden der Mitgliedstaaten soll 2027 anlaufen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuvor vorgestellter Steuervorschlag

Im vergangenen Juni erklärten zwei hochrangige Regierungsvertreter, das Finanzministerium bereite einen Vorschlag vor, nach dem Gewinne aus der Übertragung von Kryptowährungen mit 15 % besteuert und ein jährlicher Freibetrag von 500 Euro gewährt werden sollte.

Ein hochrangiger Regierungsvertreter erklärte damals: „Im geltenden Steuerrecht fehlt ein umfassender Rahmen für die Besteuerung von Kryptowährungen.“ Ziel sei es, Kryptowährungen formell in das Steuersystem aufzunehmen. Der damalige Vorschlag sah vor, das private Mining von der Besteuerung auszunehmen, Mining-Unternehmen hingegen zu besteuern, sofern sie als Unternehmen registriert sind. Der nun veröffentlichte Gesetzentwurf senkt den Steuersatz auf 10 %, doch das Finanzministerium hat keine gesonderte Erklärung für diese Senkung abgegeben.

Nächster Artikel: OpenAI veröffentlicht 722 KI-Forschungspapiere zur Mathematik – nun sind die Mathematiker mit ihrer Bewertung am Zug