SEC Diese Verschlüsselungsverwahrungs-Rahmenvorgabe ist nicht dazu da, den gesamten Markt freizugeben, sondern gilt nur für Anlageberater und Fonds.
SEC-Vorsitzender Paul Atkins sagte, dass der Ausschuss einen Vorschlag vorlege, um die bestehende Regelungslücke bei der gesetzlich geregelten Verwahrung von Krypto-Assets für Anlageberater und Fonds zu schließen. Die alten Regeln stammen aus dem „Investment Advisers Act“ von 1940 und dem „Investment Company Act“ von 1940; sie zielten vor allem auf herkömmliche Vermögenswerte ab und verlangen die Verwahrung durch zugelassene Verwahrer. Die Verwahrfähigkeit bei neuen Krypto-Assets hinkt häufig um mehrere Monate dem Zeitpunkt hinterher, zu dem die Assets erstmals an den Markt kommen. Der Vorschlag soll genau diese Lücke schließen. Die alten Regeln messen nach dem Maßstab für traditionelle Vermögenswerte; damit lässt sich dieser Bereich bei Krypto nicht abbilden, also muss man nachbessern. Und selbst wenn man es danach anpasst, können Institutionen konform verwahren – weiterhin sind es Assets, die von zugelassenen Verwahrern gehalten werden, während Privatanleger nicht dazugehören.
Höchstens wenn der Vorschlag auch die Verwahrung durch Privatanleger ausdrücklich einbezieht oder nicht länger einen zugelassenen Verwahrer voraussetzt, würde diese Einschätzung entfallen.

#sec plant, die Verwahrregeln für Krypto-Assets zu überarbeiten