„SEC erlaubt Einrichtungen, Krypto-Assets selbst zu verwahren“ – dieser Satz lässt leicht vermuten, dass Fonds endlich ihre eigenen privaten Schlüssel in die Hand nehmen können. Tatsächlich bedeutet das von der SEC genannte „Self-Custody“ nicht, dass Anleger die Coins selbst aufbewahren, sondern dass Berater oder Fonds die Assets für Kunden halten.

Auch die Hürden sind hoch: Zuerst wird festgestellt, dass kein zugelassener Custodian verfügbar ist; danach wird jedes Quartal erneut geprüft. Außerdem müssen Sicherheitskompetenz, Netzwerkschutz, jährliche Überprüfung, interne Berichterstattung und Kundendokumentation vorhanden sein. Der zweite Weg besteht darin, dass berechtigte staatliche Trust-Unternehmen in die Custody-Liste aufgenommen werden.

Verstehen Sie das zudem nicht als „alle Coins können in einen Fonds“. Der SEC-Kommissar Fußnote ist eindeutig: Die betreffenden Regeln decken nur solche Krypto-Assets ab, die zu Geldmitteln, Wertpapieren oder ähnlichen Anlagekategorien gehören.

Was dieser Vorschlag wirklich ändert, ist, dass die alten Regeln endlich anerkennen: Für manche On-Chain-Assets gibt es schlicht keine traditionellen Custodians, die sie übernehmen wollen. Er öffnet Institutionen eine schmale Tür – und schiebt zugleich die Themen Anlagensicherheit und Interessenkonflikte wieder zurück auf die eigene Buchführung der Vermögensverwaltungsgesellschaften. Derzeit handelt es sich jedoch weiterhin nur um einen Vorschlag; erst nach der 60-tägigen Kommentierungsfrist wird über die endgültigen Regeln gesprochen.

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