Der US-Markt für Asset-Management im Umfang von über 100 Billionen US-Dollar steht vor einer neuen, speziell auf Krypto-Assets zugeschnittenen Verwahrungsrahmenregelung.

Die US-Börsenaufsicht SEC (Securities and Exchange Commission) hat am 1. Oktober offiziell einen neuen Entwurf für Krypto-Asset-Verwahrvorschriften vorgelegt. Ziel ist es, für registrierte Anlageberater (Registered Investment Adviser, RIA) und regulierte Fonds einen klareren Pfad für die Krypto-Compliance-Verwahrung zu schaffen und in bestimmten Fällen zu erlauben, dass Anlageberater und Fonds Krypto-Assets selbst verwahren (self-custody).

Die potenziellen Auswirkungen dieser Reform sind beträchtlich.

Laut den neuesten SEC-Statistiken hat das Volumen der von Investment Advisors gemeldeten verwalteten aufsichtsrechtlichen Vermögenswerte (Regulatory Assets Under Management, RAUM) im Jahr 2025 rund 177 Billionen US-Dollar erreicht, was einem Anstieg von 21 % gegenüber dem Vorjahr entspricht. Mit anderen Worten: Das sind Vorgaben, die einen der weltweit größten Märkte für Asset-Management betreffen.

Die SEC hat aktuell lediglich einen Entwurf für Regeln offiziell vorgelegt; sie hat Fonds nicht bereits umfassend erlaubt, Bitcoin selbst zu verwahren. In der Praxis wird Self-Custody nur unter bestimmten Bedingungen zugelassen, und die endgültigen Regeln könnten nach einer öffentlichen Konsultation noch geändert werden.

177 Billionen US-Dollar Asset-Management-Branche: Erstmals ein klarer Rahmen für die Krypto-Verwahrung

SEC-Vorsitzender Paul Atkins sagt, dass sich der Markt für Krypto-Assets seit der Entstehung von Bitcoin im Jahr 2008 von einer Nischenanlage zu einem Markt mit einem Volumen im Bereich von mehreren Billionen US-Dollar entwickelt hat. Die bestehenden US-Verwahrungsregeln basieren jedoch weiterhin größtenteils auf der Struktur des traditionellen Wertpapiermarkts und konnten der Entwicklung digitaler Assets nicht Schritt halten.

Daher ist eines der Kernziele der von der SEC diesmal vorgeschlagenen neuen Regel, für Investmentberater, registrierte Investmentgesellschaften und Business Development Companies (BDC) ein spezielles Verwahrungssystem zu schaffen, das für Krypto-Assets geeignet ist. Atkins sagt noch direkter: Die neuen Regeln schaffen eine „compliant pathway“ (konformer Pfad) für Investmentberater und Fonds, die es in der Vergangenheit nicht gab.

Dieser Satz ist sehr wichtig. Denn eines der größten Probleme der Wall Street gegenüber Crypto war in der Vergangenheit längst nicht mehr nur „ob man investieren kann“, sondern wenn man tatsächlich On-Chain-Assets direkt hält: Wer bekommt dann die privaten Schlüssel?

Maximales Durchbruchspotenzial: Unter bestimmten Umständen dürfen Fonds und Investmentberater Crypto selbst verwahren

Der Teil der neuen Regeln, der am stärksten vom Markt beachtet wird, ist, dass die SEC offiziell einen Mechanismus für „Self-Custody“ vorschlägt. Derzeit müssen Investmentberater ihre Kundengelder in der Regel bei qualifizierten Verwahrern (qualified custodians) unterbringen lassen, zum Beispiel bei Banken, Wertpapierfirmen oder anderen als qualifiziert geltenden Finanzinstitutionen.

Aber der Crypto-Markt hat ein spezielles Problem: Bestimmte neu eingeführte Token oder On-Chain-Assets haben möglicherweise nicht einmal qualifizierte Verwahrer, die bereit sind oder in der Lage sind, einen Verwahrservice anzubieten.

SEC-Kommissarin Hester Peirce sagte bei der Erläuterung der neuen Regeln, dass das bestehende Regelwerk viele Investmentberater in eine Sackgasse gebracht habe: „keine klaren Regeln und keine praktikablen Verwahrer“. Der neue Vorschlag erlaubt daher, dass Investmentberater oder Fonds die betreffenden Krypto-Assets unter bestimmten Voraussetzungen selbst verwahren können, wenn es keinen geeigneten oder erlaubten qualifizierten Verwahrer gibt.

Das bedeutet, dass regulierte Asset-Management-Einrichtungen in Zukunft möglicherweise nicht vollständig auf bestimmte On-Chain-Investitionsmöglichkeiten verzichten müssen, nur weil „es am Markt keine qualifizierten Verwahrer gibt“.

Allerdings führt „Self-Custody“ leicht zu Missverständnissen. Die von der SEC gemeinte Self-Custody bedeutet nicht, dass Fondsmanager einfach ein Ledger oder eine Cold Wallet nehmen und damit die Kundebitcoins dort speichern können. In der Praxis übernehmen Investmentberater oder der Fonds selbst rechtlich die Verantwortung für die Verwahrung der Krypto-Assets. Institutionen müssen weiterhin zusätzliche Anforderungen an Cybersicherheit, interne Kontrollen, Berichterstattung und Vermögensschutz erfüllen.

Peirce weist außerdem darauf hin, dass Investmentberater vor der Einführung von Self-Custody zunächst beurteilen müssen, ob es am Markt keine anderen passenden erlaubten Verwahrer gibt – und danach anschließend fortlaufend neu bewerten müssen. Die neuen Regeln sind keine „vollständige Aufhebung der Verwahrungsbeschränkungen“, sondern ergänzen neben dem bestehenden Drittverwahrungsmodell eine zusätzliche begrenzte Exit-Option für Self-Custody.

Warum steht ausgerechnet Bitcoin besonders im Fokus?

Bitcoin ist derzeit das kryptografische Asset mit dem größten institutionellen Bestand. Daher wird jede Reform der SEC zur Verwahrung sehr leicht vom Markt so interpretiert, dass die Eintrittshürde dafür sinkt, dass die Wall Street BTC direkt hält.

Rechtlich muss aber weiterhin unterschieden werden. Die neuen Regeln der SEC befassen sich hauptsächlich damit, wie Investmentberater und regulierte Fonds „Krypto-Assets“ verwahren. Ob die relevanten Verwahrungsanforderungen davon abhängen, ob die Vermögenswerte direkt unter (Investment Advisers Act) und (Investment Company Act) fallen, hängt jedoch nach wie vor von der rechtlichen Einordnung und der Fondsstruktur ab.

Die SEC senkt gerade die institutionellen Hürden dafür, dass regulierte Investmenteinrichtungen Crypto direkt halten. Und Bitcoin dürfte dabei eines der am stärksten im Markt beachteten Nutznießer-Assets sein.

Eine weitere wichtige Änderung dieses Vorschlags ist die Ausweitung der Auswahl an Drittverwahrern für Krypto-Assets. Die SEC plant, dass qualifizierte staatlich gegründete Trustunternehmen (state-chartered trust companies) als Verwahrer für Krypto-Assets fungieren dürfen. Das bedeutet: Der zukünftige Markt für Krypto-Verwahrung wird möglicherweise nicht mehr nur auf große Banken oder Wertpapierfirmen angewiesen sein, und es kann Raum geben, dass sich mehr auf die Verwaltung digitaler Vermögenswerte spezialisierte regulierte Trust-Institutionen am Markt beteiligen.

Für die Wall Street könnte das sogar wichtiger sein als nur „Self-Custody zu erlauben“. Denn für große Asset-Management-Gesellschaften ist das wirklich ideale Modell in der Regel nicht, dass sie alle privaten Schlüssel selbst verantworten, sondern dass mehr regulierte und technisch versierte professionelle Crypto-Verwahrer als Auswahloptionen zur Verfügung stehen.

Vom ETF bis zum direkten Halten von Coins: Die Wall Street steht vor der nächsten Hürde

In den vergangenen Jahren war der deutlichste Durchbruch für Institutionen beim Einstieg in den Bitcoin-Markt der Spot-Bitcoin-ETF. Der ETF löst ein Problem: Anleger können über ein klassisches Wertpapierkonto eine Kurs-Exponierung gegenüber Bitcoin erhalten, ohne ihre Wallet und privaten Schlüssel selbst verwalten zu müssen.

Für Fondsmanager und Investmentberater löst der ETF jedoch nicht alle Anforderungen. Bestimmte Anlagestrategien erfordern möglicherweise ein direktes Halten von Bitcoin, Ethereum, gestakten Assets und On-Chain-Token – ja sogar die Teilnahme an dezentralen Finanzen (DeFi) oder anderen nativen On-Chain-Aktionen. Dann ist es nicht mehr „kann man kaufen?“, das die Wall Street blockiert, sondern „wie kann man es nach dem Kauf legal verwahren?“ Genau darum kümmert sich die neue SEC-Regel in dieser zweiten Phase.

Die von der SEC statistizierten 177 Billionen US-Dollar sind das gesamte verwaltete Vermögen aller berichtspflichtigen Investmentberater und umfassen Aktien, Anleihen, Fonds, Private Assets und andere Anlageinstrumente. Die Branche, die diese 177 Billionen US-Dollar verwaltet, könnte in Zukunft ein klareres und besser umsetzbares Verwahrungsregime für Krypto-Assets haben. Solange die regulatorischen Hürden sinken, hat es selbst dann eine beträchtliche potenzielle Bedeutung, wenn nur ein sehr kleiner Anteil des Vermögens auf Crypto allokiert wird – für einen Krypto-Markt, der aktuell erst im Bereich von wenigen Billionen US-Dollar liegt.

Self-Custody bedeutet jedoch auch, dass die Verantwortung steigt. Im traditionellen Modell übergibt der Fonds die Vermögenswerte an einen Drittverwahrer; Verwahrung und Investment-Management sind zwei getrennte Rollen. Wenn der Investmentberater jedoch die Crypto selbst verwahrt, wird der Entscheidungsträger für Investitionen zugleich zum Verwahrer des Vermögens. Das erhöht die Risiken in Bereichen Netzwerksicherheit, Verwaltung privater Schlüssel, Berechtigungen von Insidern, missbräuchliche Verwendung von Vermögenswerten und Betriebsrisiken.

Better Markets, eine Organisation zum Schutz von Anlegern, kritisiert, dass der neue Vorschlag der SEC die Trennung zwischen Investment-Management und Asset-Verwahrung abschwächen könnte, wodurch das Risiko steigt, dass Kundengelder durch Verlust, Diebstahl oder missbräuchliche Verwendung geschädigt werden. Befürworter der neuen Regeln argumentieren dagegen: Wenn Self-Custody vollständig verboten wird, besteht in der Praxis – in Fällen, in denen keine qualifizierten Drittverwahrer verfügbar sind – eine unmittelbare Blockierung dafür, dass Fonds bestimmte On-Chain-Assets überhaupt investieren können.

„SEC öffnet der Krypto-Verwahrung das Tor für die 100-Billionen-Dollar-Vermögensverwaltungsbranche! Self-Custody von Bitcoin durch Investmentberater und Fonds soll gelockert werden“ – dieser Artikel wurde zuerst veröffentlicht bei (BlockNews).