Große US-Unternehmen, die Bitcoin halten, könnten auf Gewinne, die sie nie verkauft haben, Steuern auf Barmittel schulden – und im Moment verhindert nur eine Mitteilung des IRS, dass das passiert.
Rechnungslegungsvorschriften setzen Krypto zum beizulegenden Zeitwert über den Gewinn bzw. Verlust an, und die 15%ige Unternehmensmindeststeuer knüpft am Einkommen aus dem Jahresabschluss an... so landet ein nicht realisierter $BTC Gewinn in der Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt für Unternehmensgruppen, die über drei Jahre im Durchschnitt über 1 Milliarde US-Dollar Jahreseinkommen haben, und Strategy und Coinbase ($MSTR $COIN ) haben letztes Jahr an das Finanzministerium dazu geschrieben.
Die Mitteilung 2025-49, veröffentlicht am 30. September 2025, ermöglicht es einem Unternehmen, nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Posten zum beizulegenden Zeitwert aus dieser Bemessungsgrundlage herauszulassen. Es handelt sich um eine vorläufige Leitlinie, in die das Unternehmen einsteigen muss; sie betrifft beizulegende Zeitwert-Positionen grundsätzlich, sodass für Handelswertpapiere und Derivate dieselbe Entlastung gilt wie für Krypto.
Offizielle sagen, dass überarbeitete, vorgeschlagene Regeln bis Ende 2026 vorliegen sollen. Ich werde lesen, wie sie generell mit Posten zum beizulegenden Zeitwert umgehen, da eine Änderung dort die Entlastung für Bitcoin-Halter mit keiner Bitcoin-Schlagzeile irgendwo möglicherweise verengen könnte.
#Bitcoin #CryptoTax #Tax #Crypto
Rechnungslegungsvorschriften setzen Krypto zum beizulegenden Zeitwert über den Gewinn bzw. Verlust an, und die 15%ige Unternehmensmindeststeuer knüpft am Einkommen aus dem Jahresabschluss an... so landet ein nicht realisierter $BTC Gewinn in der Steuerbemessungsgrundlage. Sie gilt für Unternehmensgruppen, die über drei Jahre im Durchschnitt über 1 Milliarde US-Dollar Jahreseinkommen haben, und Strategy und Coinbase ($MSTR $COIN ) haben letztes Jahr an das Finanzministerium dazu geschrieben.
Die Mitteilung 2025-49, veröffentlicht am 30. September 2025, ermöglicht es einem Unternehmen, nicht realisierte Gewinne und Verluste aus Posten zum beizulegenden Zeitwert aus dieser Bemessungsgrundlage herauszulassen. Es handelt sich um eine vorläufige Leitlinie, in die das Unternehmen einsteigen muss; sie betrifft beizulegende Zeitwert-Positionen grundsätzlich, sodass für Handelswertpapiere und Derivate dieselbe Entlastung gilt wie für Krypto.
Offizielle sagen, dass überarbeitete, vorgeschlagene Regeln bis Ende 2026 vorliegen sollen. Ich werde lesen, wie sie generell mit Posten zum beizulegenden Zeitwert umgehen, da eine Änderung dort die Entlastung für Bitcoin-Halter mit keiner Bitcoin-Schlagzeile irgendwo möglicherweise verengen könnte.
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