Nachdem das CLARITY-Gesetz im Senat mit 49 zu 50 Stimmen knapp gescheitert ist, veröffentlichten SEC und CFTC innerhalb von 48 Stunden eigene Leitlinien: Wenn es sich bei stakenden Tokens nur um Fälle handelt, in denen der Emittent die zugrunde liegenden Vermögenswerte nicht zweckwidrig abzieht, und wenn Token-Rückkäufe innerhalb bereits in Betrieb befindlicher funktionaler Systeme durchgeführt werden, könnte das möglicherweise keine Wertpapierhandlung darstellen. Aber: Das ist eine FAQ auf Ebene der SEC-Mitarbeiter, keine Gesetzgebung; mit dem Wechsel des Vorsitzenden könnte es umgeschrieben werden. Die Verlässlichkeit ist bei Weitem nicht so hoch wie bei einer Gesetzesinitiative.
Oben ist nur eine subjektive Analyse und stellt keine Anlageberatung dar#CLARITY
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