SEC hat neue Leitlinien veröffentlicht: Der Rückkauf eigener Token und Netz-Upgrades werden nicht automatisch als Wertpapier eingestuft.
Beide Punkte könnten früher als Belege dafür herangezogen werden, dass „Wertpapiere ausgegeben“ werden. Upgrade-Vereinbarungen würden verdächtigt, eine bestehende Investitionsvereinbarung umzubauen; wenn das Projekt selbst Token zurückkauft, würde das verdächtigt, eine Kursstützung zu betreiben. Wenn das so qualifiziert wird, müssen Börsenlisting, Market-Making und Compliance-Kosten komplett neu berechnet werden.
Bei Public-Chain-Token wie <t-2/>$SOL , die stark durch Upgrades getrieben sind, ist das Gewicht nicht gering. Der Wert einer Public Chain hängt in hohem Maße von kontinuierlichen Protokoll-Iterationen ab, und Rückkäufe werden häufig auch genutzt, um Verkaufsdruck abzufedern. Genau diese beiden Themen treffen zugleich auf die bisherige Unschärfe. Die Leitlinien sagen nicht, dass es definitiv keine Wertpapiere sind, sondern sie entfernen nur die „automatische“ Standardannahme. Dadurch gibt es in Compliance-Gesprächen und in Prozessen eine zusätzliche Grundlage, auf die man sich berufen kann.
Ein weiterer Faktor sind die Menschen. Hester Peirce ist von der SEC weg an die Law School gegangen; sie war über lange Zeit eine entscheidende Stimme in der „freundlichen“ Fraktion. Nun, nachdem sie weg ist, bleibt offen, wie lange diese gelockerte Linie noch fortbesteht. In derselben Phase treibt die SEC auch eine Ausweitung der Zulassung für Privatplatzierungen und die Vergrößerung des Kreises qualifizierter Anleger voran – die Richtung ist also konsistent.
Als Nächstes gilt es, zwei Punkte im Blick zu behalten: Erstens, ob Gerichte diese Leitlinien in konkreten Fällen anerkennen; zweitens, ob der CLARITY Act nach dem Erscheinen dieser Leitlinien nicht doch noch scheitert – wenn die Gesetzesinitiative für die Marktstruktur ausbleibt, müssen die Regeln allein durch eine Reihe von Leitlinien zusammengesetzt werden. Leitlinien können sich mit dem Wechsel der Amtsperiode ändern, Gesetze nicht.
#SEC bezeichnet Token-Rückkäufe und Netzwerk-Updates nicht automatisch als Wertpapiere
Beide Punkte könnten früher als Belege dafür herangezogen werden, dass „Wertpapiere ausgegeben“ werden. Upgrade-Vereinbarungen würden verdächtigt, eine bestehende Investitionsvereinbarung umzubauen; wenn das Projekt selbst Token zurückkauft, würde das verdächtigt, eine Kursstützung zu betreiben. Wenn das so qualifiziert wird, müssen Börsenlisting, Market-Making und Compliance-Kosten komplett neu berechnet werden.
Bei Public-Chain-Token wie <t-2/>$SOL , die stark durch Upgrades getrieben sind, ist das Gewicht nicht gering. Der Wert einer Public Chain hängt in hohem Maße von kontinuierlichen Protokoll-Iterationen ab, und Rückkäufe werden häufig auch genutzt, um Verkaufsdruck abzufedern. Genau diese beiden Themen treffen zugleich auf die bisherige Unschärfe. Die Leitlinien sagen nicht, dass es definitiv keine Wertpapiere sind, sondern sie entfernen nur die „automatische“ Standardannahme. Dadurch gibt es in Compliance-Gesprächen und in Prozessen eine zusätzliche Grundlage, auf die man sich berufen kann.
Ein weiterer Faktor sind die Menschen. Hester Peirce ist von der SEC weg an die Law School gegangen; sie war über lange Zeit eine entscheidende Stimme in der „freundlichen“ Fraktion. Nun, nachdem sie weg ist, bleibt offen, wie lange diese gelockerte Linie noch fortbesteht. In derselben Phase treibt die SEC auch eine Ausweitung der Zulassung für Privatplatzierungen und die Vergrößerung des Kreises qualifizierter Anleger voran – die Richtung ist also konsistent.
Als Nächstes gilt es, zwei Punkte im Blick zu behalten: Erstens, ob Gerichte diese Leitlinien in konkreten Fällen anerkennen; zweitens, ob der CLARITY Act nach dem Erscheinen dieser Leitlinien nicht doch noch scheitert – wenn die Gesetzesinitiative für die Marktstruktur ausbleibt, müssen die Regeln allein durch eine Reihe von Leitlinien zusammengesetzt werden. Leitlinien können sich mit dem Wechsel der Amtsperiode ändern, Gesetze nicht.
#SEC bezeichnet Token-Rückkäufe und Netzwerk-Updates nicht automatisch als Wertpapiere
