SEC-Behörden geben Leitlinien zu Staking-Token heraus: Die SEC-Behörden haben klargestellt, unter welchen Bedingungen bestimmte Staking-Token und Protokolle möglicherweise nicht als Wertpapiere im Sinne der Bundeswertpapiergesetze eingestuft werden, was auf einen regulatorischen Fortschritt für Proof-of-Stake-Assets hinweist.
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