Emittenten von Stablecoins – endlich liegt eine konkrete Anforderung zu Reserven und Kapital vor. Solche Regeln gab es bisher nur als Rahmen, jedoch ohne detaillierte Ausgestaltung; die Unterlage behandelt die Punkte Antrag, Reserven und Kapital jeweils separat.

Die US-Notenbank (Fed) hat Regeln für Reserven, Kapital und das Antragsverfahren für regulierte Stablecoin-Emittenten vorgelegt und damit eine zuvor verabschiedete Stablecoin-Gesetzesvorlage umgesetzt. Die Regeln verlangen von den Emittenten, hochwertige liquide Vermögenswerte zu halten, und sehen Festlegungen für das Kapitalniveau sowie die Genehmigungsprozesse vor. Im Fokus der Aufsicht stehen weiterhin die Sicherheit der Vermögenswerte und die Rückzahlungs-/Rückgabefähigkeit; auch die geforderte Offenlegungsfrequenz und Anforderungen an das Verwahrungsverfahren sind in den Vorschlägen enthalten.

Details entscheiden über das Geschäftsmodell. Der Umfang der zulässigen Reserven sowie die Kapitalanforderungen bestimmen unmittelbar den Spielraum für die Erträge des Emittenten; die Anforderung an den Antrag legt fest, wer überhaupt in diesen Markt eintreten kann. Für Emittenten unterschiedlicher Größen gelten nicht die gleichen Begrenzungen: Je dünner die Margen, desto wichtiger sind Skaleneffekte. Für kleinere Emittenten sind die konformen fixen Kosten am schwersten zu verteilen.

Für die Branche bedeutet die Umsetzung der Regeln in der Regel den Tausch von Planbarkeit gegen Kosten. Die Kosten für die Compliance steigen zwar, aber Banken und Zahlungsdienstleister können darauf aufbauend Produkte konzipieren; stabile Erwartungen an sich sind bereits ein Wettbewerbsvorteil. Als Nächstes wird entscheidend sein, wie viele Änderungen die Phase der Stellungnahmen mit sich bringt. Auch die Länge der Übergangsphase ist eine Variable, die das Tempo beeinflusst.

Mit Regeln kommt erst das Geschäft in ein Skalierungsthema.

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