Die europäischen Bankenaufsichtsbehörden möchten Krypto-Kreditgeschäfte in bestehende, bereits vorhandene Regeln aufnehmen. Das ist nicht nur eine Frage der Compliance, sondern auch der Frage, wem dieses Geschäftszweig überlassen wird.

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat in ihrer Antwort auf eine Konsultation der Europäischen Kommission vorgeschlagen, dass das Verleihen und Ausleihen von Krypto-Assets in den bestehenden Rahmen einzubeziehen ist, einschließlich der Phase, in der Plattformen Kunden den Zugang zu dezentralen Kreditprotokollen ermöglichen.

Als Instrumente nennt sie eine Prüfung der Angemessenheit für Anleger, Obergrenzen für den Leverage sowie zusätzliche Offenlegungspflichten; außerdem werden Einschränkungen für Kreditgeschäfte in Betracht gezogen, die regulierte Tokens betreffen, und sogar Zertifizierungsmechanismen für Kreditprotokolle vorgeschlagen. Zugleich erwähnt sie, dass das Kreditprotokoll selbst möglicherweise einen Zertifizierungsprozess benötigt, damit die Aufsicht seine Risikoprofile verifizieren kann.

Der Antrieb kommt von der Expansion in größerem Maßstab. Die Behörde verweist auf Studien, wonach in mindestens 16 Mitgliedstaaten bereits entsprechende Aktivitäten zu beobachten sind, während die Eintrittsschwelle für DeFi über Plattformen und KI-Tools sinkt; damit verschwimmt auch die Grenze zwischen zentralisiert und dezentral.

Für die Branche bedeutet dieser Ansatz: Kreditgeschäfte sind nicht länger eine Grauzone, sondern fallen in den Bereich von Lizenzen und Kapitalanforderungen. Während die Kosten steigen, wächst zugleich die Planungssicherheit. Für Kreditprotokolle wird der Zugang über lizenzierte Plattformen zur Voraussetzung, um Mainstream-Mittel zu erreichen.

In Regeln gegossen zu werden ist zugleich eine Beschränkung und die Bestätigung der eigenen Identität.

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