News in dem Bild habt ihr vermutlich alle gesehen, oder? Gut, jetzt denkt über die Ideen nach, die ihr beim Lesen hattet: Bitte überlegt euch kurz zu 1, 2, 3, stoppt dann das Denken.

Kleinanleger: Ach du meine Güte, das ist vorbei. Nach meinen bisherigen Erfahrungen kommt es jetzt zu einem starken Kurssturz. China geht hart gegen virtuelle Währungen vor, hart gegen Bitcoin.

Zuerst: Die Interpretation im Bild bedeutet nicht, dass virtuelle Währungen oder Bitcoin strengstens verboten sind. Streng verboten ist Folgendes: Sie dürfen nicht als Zahlungsmittel im Umlauf verwendet werden, sondern nur als Waren gehandelt werden. Es fehlt an der gesetzlichen Zahlungsmittelfunktion. Das heißt: Gewinn und Verlust liegen bei dir; du kannst nicht mit dem Geld einen Schadenersatzprozess anstoßen, denn das Recht unterstützt deine Klage nicht. Außerdem dürfen keine Handels- oder illegalen Geschäftstätigkeiten angeboten werden.
Aber: Es ist nicht verboten, dass du persönlich virtuelle Währungen besitzt oder damit handelst. „Was das Gesetz nicht verbietet, ist erlaubt.“ Das Gesetz ist streng und sagt nicht direkt: Persönlicher Besitz von Bitcoin ist illegal, oder persönlicher Handel mit Bitcoin ist illegal. So etwas steht da nicht. Es heißt nur, das Anbieten von Handel, zum Beispiel wenn du eine Handelsplattform betreibst, dann ist das nicht legal.

Noch ein konkretes Beispiel: Persönlich von Person zu Person: Du gibst jemandem U, und die andere Person gibt dir dafür RMB. Ist das illegal?

Meine Antwort: Nein, solange dein Geld legal ist und es keine Verstrickung mit Geldwechsel, Beihilfe oder Betrug gibt, dann ist das nicht illegal. Normale U-Händler sind nicht illegal. Tatsächlich handelt ein U-Händler auch persönlich und führt einen Handel von Person zu Person durch. Aber die Plattform, auf der der U-Händler tätig ist, ist in China illegal. Der U-Händler verdient nur mit einer angemessenen Spanne, mit legalem Geld, ohne dabei zu helfen, dass man RMB gegen USDT ins Ausland wechselt, USDT gegen RMB zurück ins Inland, oder ohne Betrügern beim Geldwäsche-Handwerk zu helfen. Das ist also nicht illegal.
Daher musst du als U-Händler beurteilen, ob die Leute, mit denen du handelst, normale, vernünftige Personen sind; das U darf nicht von irgendwelchem E-Betrug stammen, und das Geld darf nicht betrügerisches Geld sein. Wenn du diesen Schritt machst, ist es nicht illegal.

Was gewöhnliche Leute beunruhigt: Man kann möglicherweise kein U mehr wechseln.
Noch einmal: Du musst nur gut prüfen, dass das Geld deines Gegenübers kein „schwarzes“ Geld ist. Zuerst: Man kann das nur so weit wie möglich einschätzen, man kann es nicht vollständig ausschließen. Du kannst dir einen U-Händler suchen, der schon ein paar Jahre als Händler tätig ist, und dann die Freundschaft über WeChat oder Alipay hinzufügen. Nicht direkt mit QR-Code bezahlen; lass den Freund stattdessen überweisen. Schau dir sein Transaktions-/Kontoauszugsmuster an – über viele Tage hinweg. Wenn es eine nachvollziehbare Historie gibt, ist dein Risiko sehr niedrig. Denn dann kommst du nicht als die erste Person direkt in Kontakt mit dem Betrugs-„U“ oder den Betrugsfonds; du bist dann eher ein „zweiter Händler“.

Als Nächstes erzähle ich in einem weiteren Beitrag ganz genau darüber.