Das Europäische Zentralbankensystem (ESCB) drängt auf eine entscheidende Änderung der Reserve-Regeln für die MiCA-Stablecoin-Grenzeinlagen im Rahmen der Verordnung zur Regulierung von Krypto-Assets in der EU: Die geltende harte Untergrenze, wonach Emittenten mindestens 30 % der Reserven in Form von Bankeinlagen halten müssen, soll gestrichen werden. Stattdessen sollen Liquiditätsschwellen gelten, die nach Fälligkeitsterminen gestaffelt sind. Die unmittelbare Motivation dieser Anpassung ist nicht eine Lockerung der Regulierung, sondern die Sorge des Zentralbanksystems: Wenn es bei einem Stablecoin zu einer massenhaften Rücknahme kommt, müsste der Emittent große Beträge kurzfristig aus Bankeinlagen abziehen; der daraus entstehende Druck würde dann vom Stablecoin-Markt auf das Bankensystem übergeleitet.
Das ESCB fordert in einer im September 2026 an die Europäische Kommission übermittelten Konsultationsantwort zur MiCA-Überprüfung ausdrücklich, dass die Mindestanforderungen an Bankeinlagen für asset-referenced tokens (ARTs) und electronic-money tokens (EMTs) gestrichen werden sollen. Stattdessen sollen „Mindestquoten an Reserven gelten, die innerhalb von 1 Arbeitstag und innerhalb von 5 Arbeitstagen fällig sind“. Das Dokument setzt zudem die von der Europäischen Bankenaufsicht (EBA) bereits ab 2024 erarbeiteten technischen Standards als Kalibrierungs-Ausgangspunkt: Wichtige Stablecoins müssen mindestens 40 % der Reserven innerhalb von 1 Arbeitstag fällig halten und 60 % innerhalb von 5 Arbeitstagen; für nicht wichtige Tokens gelten 20 % bzw. 30 %. Die Antwort wurde am Dienstag auf der Website der Europäischen Zentralbank veröffentlicht und ist nach mehreren Jahren MiCA-Umsetzung eine der ersten systematischen Bewertungen des aufsichtsrechtlichen Rahmens.
Warum Bankeinlagenanforderungen sich stattdessen als Risikofaktor herausstellen
Die geltenden MiCA-Regeln verlangen von Stablecoin-Emittenten, mindestens 30 % der Reserven in Form von Bankeinlagen zu halten. Für „wichtige“ Stablecoins liegt diese Schwelle sogar bei 60 %. Die Intention dieser Konstruktion ist sehr klar: Bankeinlagen gelten als sicher und jederzeit verfügbar, wodurch die sofortige Rücknahme für Inhaber jederzeit gewährleistet werden soll. Das ESCB weist jedoch darauf hin, dass diese Anordnung zwischen Emittenten und Kreditinstituten eine „direkte Verbindung“ herstellt und dadurch stattdessen neue Übertragungswege für Risiken schafft.
Das ESCB warnt in dem Dokument ausdrücklich: Wenn Stablecoins von einer Rücknahme- bzw. Abdrängungswelle betroffen sind, müssen Emittenten schnell Einlagen abziehen, um die Rücknahmen zu bedienen. Dadurch könnte die Bank, die diese Einlagen erhält, in Liquiditätsschwierigkeiten geraten. Anders gesagt: Die Regulierung sollte ursprünglich die Einlagen der Halter schützen; in extremen Szenarien könnte sie aber den Druck vom Stablecoin-Markt auf das Bankensystem abwälzen. Für die Zentralbank ist das nicht nur ein Problem der Rückzahlung bei einer einzelnen Institution—es könnte sich vielmehr zu einem Liquiditätsschock auf dem Interbankenmarkt entwickeln.
Die neue Idee der Liquiditätsspannen verlagert den Fokus von „wohin mit dem Geld“ zu „wie lange dauert es, bis Vermögenswerte realisiert werden können“. Nach Vorschlag des ESCB können Emittenten Tools wie Overnight-Reverse-Repos (overnight repos) und kurzfristige Staatsschuldtitel nutzen, um die Liquiditätsanforderungen zu erfüllen—ohne große Geldbeträge dauerhaft auf der Bilanz eines Bankinstituts zu parken. Reverse-Repos werden mit hochwertigen Vermögenswerten wie Staatsanleihen als Sicherheit für kurzfristige Finanzierung durchgeführt; Staatsschuldtitel selbst sind ebenfalls hochliquide Vermögenswerte. Beide lassen sich in sehr kurzer Zeit in Liquidität umwandeln. Wenn diese Änderung umgesetzt wird, beeinflusst sie unmittelbar die Struktur der Reserve-Allokation von Stablecoin-Emittenten und könnte auch das Volumen verändern, aus dem Banken Stablecoin-Einlagen als Finanzierungsquelle beziehen.
EBA-Technische Standards rücken in den Fokus: Regulierungs-Schwerpunkt von der Verwahrung hin zur Fristentransparenz
Das ESCB hat diesmal nicht „aus dem Nichts“ neue Quoten vorgeschlagen, sondern verweist ausdrücklich auf den von der EBA 2024 veröffentlichten Entwurf für technische Standards zu den Liquiditätsanforderungen (draft RTS) und fordert, dass dieser „rasch umgesetzt“ werden sollte. Der EBA-Entwurf legt gestaffelte Liquiditätsspannen für wichtige Stablecoins und nicht wichtige Tokens fest: Wichtige Stablecoins müssen mindestens 40 % der Reservevermögen innerhalb von 1 Arbeitstag fällig stellen und 60 % innerhalb von 5 Arbeitstagen; nicht wichtige Tokens 20 % und 30 %. Im Kern misst dieser Rahmen die Fähigkeit zur Rückzahlung über die Fälligkeitsstruktur statt über den Verwahrort.
Aus regulatorischer Logik bedeutet dies, dass sich der Schwerpunkt der EU-Regulierung von Stablecoins von „Buchhaltungskonformität bei Verwahrung“ hin zur „Fristentransparenz in der Bilanz“ verschiebt. Erstere fragt danach, bei wem das Geld geparkt wird; letztere danach, ob Vermögenswerte unter dem Druck von Rücknahmen rechtzeitig in Liquidität umgewandelt werden können. Für Emittenten ist die Anforderung zur Fristenkongruenz faktisch strenger: Bankeinlagen sind zwar sicher, können bei konzentrierten Abhebungen jedoch Banken unter Druck setzen. Reserven, die in Reverse-Repo-Geschäften und kurzfristigen Staatsanleihen gebündelt sind, können dagegen bei der Auszahlung erfüllt werden, ohne sich auf eine einzelne Bank zu verlassen.
Allerdings gesteht das ESCB in derselben Stellungnahme auch ein, dass die Umsetzung von MiCA weiterhin vor „erheblichen Herausforderungen“ („material challenges“) steht. Obwohl die EU bereits ein Zulassungssystem („Lizenzen“) eingeführt hat, können nicht-konforme Krypto-Unternehmen weiterhin Zugang zu EU-Kunden erhalten. Das bedeutet: Unabhängig davon, wie die Reserve-Regeln angepasst werden, bleibt Spielraum für regulatorische Arbitrage bestehen, solange grenzüberschreitender Zugang und die Koordination der Durchsetzung nicht gelöst sind. Diese Offenheit erinnert den Markt zudem daran, dass eine rein technische Überarbeitung der Reserve-Regeln nur ein Teil der MiCA-Überprüfung ist—die Durchsetzungskapazität entscheidet ebenso über die tatsächliche Wirksamkeit der Regulierung.
Begleitende Position: Zinsverbot bleibt bestehen, Emissionsweg für Banken bleibt offen
Neben den Liquiditätsregeln bringt das ESCB auch eine Reihe begleitender Positionen vor und skizziert damit die Gesamteinstellung des Zentralbanksystems gegenüber dem Stablecoin-Rahmen. Erstens: Die Vorschrift, Stablecoins keine Zinsen zu zahlen, soll beibehalten werden. Dieses Verbot soll verhindern, dass Stablecoins in Stressphasen wegen eines Renditewettbewerbs schnell Mittel abziehen und dadurch finanzielle Turbulenzen verstärken. Würde das Zinsverbot gelockert, könnten Stablecoins noch stärker an Bankeinlagen heranrücken und breitere Disintermediation-Risiken auslösen.
Zweitens: Wahl des Emissionswegs. Das ESCB unterstützt, dass im Rahmen von MiCA die Möglichkeit bestehen bleibt, dass Kreditinstitute elektronische Geld-Token (EMTs) direkt über ein Bilanzmodell emittieren, und erlaubt zudem eine Emission über eine Tochtergesellschaft einer Electronic-Money Institution (EMI). Gleichzeitig stellt das ESCB jedoch klar, dass es nicht unterstützt, „die Emission über eine EMI-Tochtergesellschaft“ als verpflichtenden Pfad im Recht der EU zu verankern. Das Zentralbanksystem ist der Ansicht, dass das EMI-Tochtermodell zwar Vorteile wie eine gewisse Risikoisolierung bietet, ähnliche Effekte jedoch auch durch klare rechtliche Definitionen, angemessene Anforderungen an die Offenlegung von Informationen sowie durch den bestehenden regulatorischen Rahmen erreicht werden können. Eine erzwungene Umstellung würde dagegen die Systemkosten erhöhen.
Darüber hinaus empfiehlt das ESCB, die Anforderungen an Reservevermögen und Eigenmittel für Nicht-Banken-Emittenten von EMTs/ARTs neu zu bewerten und unterstützt zusätzliche vorsorgliche Anforderungen für Anbieter von „wichtigen“ Krypto-Assets (CASP), einschließlich der Anforderung, innerhalb der EU eine Zwischenmuttergesellschaft einzurichten. Diese Vorschläge greifen die regulatorische Integrations- und Reformagenda der EU auf.
Folgen für das weitere Ökosystem der EU-Stablecoins
Für Stablecoin-Emittenten bedeutet der Wechsel von einer Untergrenze für Bankeinlagen hin zu Liquiditätsspannen, dass die Anforderungen an die Professionalität des Reserve-Managements deutlich steigen: Die Fälligkeitsstruktur der Vermögenswerte muss feiner gesteuert werden, und es braucht kombinierte Allokationen zwischen Reverse-Repos, kurzfristigen Staatsschuldtiteln und Bankeinlagen. Compliance-Teams können nicht nur auf die Qualifikation der Verwahrstelle achten; sie müssen zudem Fähigkeiten zur Überwachung von Fristentransformationen (Mismatch) und zur Durchführung von Stresstests aufbauen.
Für Banken wirkt sich das zweischneidig aus. Wenn der Anteil von Stablecoin-Einlagen sinkt, könnte eine Bank einen Teil einer vergleichsweise stabilen, kostengünstigen Finanzierungsquelle verlieren. Gleichzeitig reduziert sie jedoch auch das „Tail Risk“—das Extremrisiko—eines Schocks durch konzentrierte Abhebungen im Stablecoin-Kontext; die Planbarkeit der Bilanz steigt damit sogar. Für Zentralbanken und Aufsichtsbehörden für Finanzstabilität hilft es, die starre Verknüpfung zwischen Stablecoins und dem Bankensystem zu lockern, um Übertragungswege in der nächsten Marktstressrunde zu isolieren.
Wichtig ist zu betonen, dass es sich bei diesem Dokument derzeit noch um eine Konsultationsantwort handelt. Ob es in den endgültigen MiCA-Änderungstext übernommen wird, hängt vom Ergebnis der Prüfung durch die Europäische Kommission und von den anschließenden Gesetzgebungsverfahren ab. Zu beobachtende Variablen sind unter anderem: ob die konkreten Kalibrierungen der Liquiditätsspannen die EBA-Quoten aus dem Entwurf vollständig übernehmen, ob kurzfristige Staatsanleihen und Reverse-Repos offiziell in die Liste der zulässigen Reservevermögenswerte aufgenommen werden, ob die Einstufungskriterien für „wichtige Stablecoins“ entsprechend angepasst werden und ob das Zinsverbot politisch dem Druck von Lobbying durch die Branche standhalten kann.
Für Stablecoin-Projekte, die in der EU betrieben werden oder sich an EU-Nutzer richten, wird das Management der Fälligkeitsstruktur der Reservestocks zu einer Kern-Fähigkeit der Compliance—wichtiger als die Auswahl einer Verwahrstelle. MiCA war einst der erste umfassende Regulierungsrahmen für Krypto-Assets weltweit. Wie nun die Überprüfung das Gleichgewicht zwischen Finanzstabilität und Innovationsspielraum herstellt, wird zudem als Referenz für Stablecoin-Gesetzgebungen in anderen Rechtsräumen dienen.
