SEC-Innovationsbefreiungsrahmen wird nur eine Woche nach Umsetzung bekanntgegeben: Erste Plattformen für tokenisierte Aktienbörsen voraussichtlich im nächsten Quartal
22. September – Laut einem Bericht ausländischer Medien hat Taylor Lindman, Chief Legal Counsel der Krypto-Arbeitsgruppe der US-SEC, mitgeteilt, dass im Rahmen des in diesem Monat eingeführten Rahmens für „Innovationsbefreiungen“ für tokenisierte Wertpapiere die ersten Plattformen für den Handel mit tokenisierten Aktien spätestens im nächsten Quartal bekanntgegeben werden.
Derzeit hat die SEC bereits Anfragen mehrerer Unternehmen erhalten, in denen nach konkreter Orientierung gefragt wird, wie die Befreiungsbestimmungen anzuwenden sind. Dies zeigt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit der Branche für rechtskonforme Wege bei tokenisierten Wertpapieren.
Auslöser des Ereignisses war der 17. dieses Monats, als die SEC offiziell eine auf fünf Jahre angelegte Innovationsbefreiung veröffentlichte. Sie eröffnet erstmals einen rechtssicheren und zulässigen Weg für den sekundären Handel mit börsengehandelten, auf der Blockchain ausgegebenen tokenisierten Aktien. So können berechtigte Handelsdienstleister von den Registrierungsanforderungen traditioneller Börsen ausgenommen werden.
Im Rahmen dieses Modells können Handelsplattformen tokenisierte US-Börsenaktien auf öffentlichen Blockchains handeln, unter Einsatz lizenzierter automatischer Market Maker (AMM) und Liquiditätspools. Gleichzeitig erhalten die jeweiligen Market Maker ebenfalls eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen für Handelsdienstleister.
Allerdings wird diese Befreiung nicht grenzenlos gewährt, sondern klar mit drei Anleger-Schutzleitplanken versehen. Das bedeutet: Tokenisierte Anteile müssen die gleichen Aktionärsrechte gewähren; Smart Contracts müssen öffentlich einsehbar und prüfbar sein; bei einem Stopp des Handels der zugrunde liegenden Aktie muss der Handel auf der Blockchain synchron ebenfalls eingestellt werden.
Zusammenfassend liegt zwischen der offiziellen Veröffentlichung der politischen Befreiung und dem Start der ersten Plattformen zur Vorbereitung des Betriebs nur eine Woche. Das bedeutet zugleich, dass rechtskonforme tokenisierte Aktien bereits von der Phase der Regeldefinition in eine schnelle Phase der praktischen Umsetzung übergegangen sind.
Und als bedeutendste Kernkategorie im gesamten RWA-Ökosystem: Sobald On-Chain-Aktien im Pilotbetrieb funktionieren, wird dies auch einen zusätzlichen Einstieg in die Kryptobranche schaffen und den Weg zu einem Markt im Umfang mehrerer Billionen US-Dollar für traditionelle US-Aktien öffnen.
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22. September – Laut einem Bericht ausländischer Medien hat Taylor Lindman, Chief Legal Counsel der Krypto-Arbeitsgruppe der US-SEC, mitgeteilt, dass im Rahmen des in diesem Monat eingeführten Rahmens für „Innovationsbefreiungen“ für tokenisierte Wertpapiere die ersten Plattformen für den Handel mit tokenisierten Aktien spätestens im nächsten Quartal bekanntgegeben werden.
Derzeit hat die SEC bereits Anfragen mehrerer Unternehmen erhalten, in denen nach konkreter Orientierung gefragt wird, wie die Befreiungsbestimmungen anzuwenden sind. Dies zeigt ein hohes Maß an Aufmerksamkeit der Branche für rechtskonforme Wege bei tokenisierten Wertpapieren.
Auslöser des Ereignisses war der 17. dieses Monats, als die SEC offiziell eine auf fünf Jahre angelegte Innovationsbefreiung veröffentlichte. Sie eröffnet erstmals einen rechtssicheren und zulässigen Weg für den sekundären Handel mit börsengehandelten, auf der Blockchain ausgegebenen tokenisierten Aktien. So können berechtigte Handelsdienstleister von den Registrierungsanforderungen traditioneller Börsen ausgenommen werden.
Im Rahmen dieses Modells können Handelsplattformen tokenisierte US-Börsenaktien auf öffentlichen Blockchains handeln, unter Einsatz lizenzierter automatischer Market Maker (AMM) und Liquiditätspools. Gleichzeitig erhalten die jeweiligen Market Maker ebenfalls eine Befreiung von den Registrierungsanforderungen für Handelsdienstleister.
Allerdings wird diese Befreiung nicht grenzenlos gewährt, sondern klar mit drei Anleger-Schutzleitplanken versehen. Das bedeutet: Tokenisierte Anteile müssen die gleichen Aktionärsrechte gewähren; Smart Contracts müssen öffentlich einsehbar und prüfbar sein; bei einem Stopp des Handels der zugrunde liegenden Aktie muss der Handel auf der Blockchain synchron ebenfalls eingestellt werden.
Zusammenfassend liegt zwischen der offiziellen Veröffentlichung der politischen Befreiung und dem Start der ersten Plattformen zur Vorbereitung des Betriebs nur eine Woche. Das bedeutet zugleich, dass rechtskonforme tokenisierte Aktien bereits von der Phase der Regeldefinition in eine schnelle Phase der praktischen Umsetzung übergegangen sind.
Und als bedeutendste Kernkategorie im gesamten RWA-Ökosystem: Sobald On-Chain-Aktien im Pilotbetrieb funktionieren, wird dies auch einen zusätzlichen Einstieg in die Kryptobranche schaffen und den Weg zu einem Markt im Umfang mehrerer Billionen US-Dollar für traditionelle US-Aktien öffnen.
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