• Die People Power Party Südkoreas fordert eine Überprüfung der 22%-Digital-Asset-Steuer, bevor sie im Januar 2027 startet.
• Der Entwurf sieht eine 20%-Steuer auf Einkommen über einem jährlichen Freibetrag von 2,5 Millionen Won vor; 22 % einschließlich der Kommunalsteuer.
• Die ersten Meldungen zu Digital-Asset-Gewinnen für 2027 fallen im Mai 2028 im Rahmen der umfassenden Einkommensteuerberichterstattung an.
People-Power-Partei fordert Steuerrückprüfung
Die wichtigste Oppositionspartei Südkoreas, die People Power Party, forderte am Montag eine vollständige Neubewertung der für den 1. Januar 2027 geplanten Digital-Asset-Steuer. Sie sagte, das Steuersystem des Landes könne die Abgabe derzeit noch nicht gerecht oder genau erheben. Bei einem politischen Runden Tisch zur Besteuerung digitaler Vermögenswerte im Hauptgebäude der Nationalversammlung in Yeouido sagte der Fraktionsvorsitzende Jung Jeong-sik, das Prinzip, Einkommen dort zu besteuern, wo es entsteht, sei weiterhin stichhaltig. Doch da nur noch wenige Monate bis zur Umsetzung verbleiben, verdiene die Frage, ob die Systeme existieren, um digitale Vermögenswerte korrekt zu besteuern, eine zweite, sorgfältige Prüfung. Jung nannte als zentrales ungelöstes Problem die Verifizierung der Anschaffungskosten und der Transaktionshistorien für Gelder, die über ausländische Börsen und persönliche Wallets transferiert werden. Außerdem, so sagte er, fehlten Standards dafür, wie Einkommen und Verluste aus neueren Transaktionstypen – etwa Staking über Dienste wie Ether.fi (ETHFI), Bitcoin-DeFi-Aktivitäten und Airdrop-Ausschüttungen – in steuerpflichtiges Einkommen einfließen sollen. Er stellte außerdem die Frage, ob der derzeitige Rahmen noch passt, nachdem Südkorea seine Steuer auf Erträge aus Finanzanlagen abgeschafft hat: Die Besteuerung von Gewinnen aus digitalen Vermögenswerten mit zusammen 22 %, während kleine Anleger bei inländischen börsennotierten Aktien bei Gewinnen aus dem Handel an der Börse nichts zahlen, schaffe aus seiner Sicht ein Problem der Fairness zwischen Anlageklassen. Die Belastungsfrage, argumentierte er, sei zudem generationenübergreifend – denn mit Inflation, einem angespannten Arbeitsmarkt und hohen Wohnkosten sei es schwer, Vermögen allein aus Löhnen aufzubauen. Dadurch seien mehr junge Südkoreaner in Märkte für digitale Vermögenswerte eingestiegen, und eine überstürzt eingeführte Steuer würde den Großteil der daraus entstehenden Verwirrung und Kosten an sie zurückschicken. Die Vorsitzende des parteipolitischen Ausschusses, Lim I-ja, bekräftigte die Bedenken und betonte, dass Steuerpflichtige vorhersagen können müssen, was besteuert wird und wie viel geschuldet ist. Vermögenswerte, die aus ausländischen Handelsplätzen oder Privacy-Wallets kommen – einschließlich Vermögenswerte wie Monero (XMR), bei denen Transaktionsdetails konstruktionsbedingt verschleiert werden – ließen sich häufig nicht auf einen Anschaffungszeitpunkt oder -preis zurückverfolgen, was eine genaue Einkommensberechnung begrenzt. Die Partei erklärte, sie werde sowohl den Umsetzungszeitplan als auch die Lücken im aktuellen Design anhand des gesammelten Feedbacks überprüfen.
DAXA setzt auf sorgfältiges Design
Vertreter der Branche drängten in derselben Sitzung auf eine Abwägung hinsichtlich der Geschwindigkeit. Oh Se-jin, Vorsitzender des Gemeinsamen Beratungsgremiums für digitale Vermögenswerte (DAXA), stellte fest, dass die Besteuerung von Einkünften aus digitalen Vermögenswerten seit 2020 diskutiert werde und mehrere Überprüfungen sowie Verschiebungen durchlaufen habe, um zum Jahresanfang des nächsten Jahres zu gelangen — doch Streitigkeiten über die Einkommensklassifizierung, die Steuerinfrastruktur und den Zeitpunkt gehen bis in die letzte Phase hinein weiter. Eine Abgabe, die er so lange diskutiert habe, müsse seiner Ansicht nach mit Bedacht gehandhabt werden, weil regulatorische Ungewissheit sowohl für Betreiber als auch für Investoren ein Risiko sei. Oh verknüpfte die Besteuerung zudem mit der umfassenderen Gesetzgebungsagenda: In Südkorea gilt bereits das Verbraucherschutzgesetz für virtuelle Vermögenswerte, er beschrieb jedoch das nachgelagerte Digital Asset Basic Act — die „zweite Stufe“ der Gesetzgebung für den Sektor — als lang erwartete Branchenpriorität und sagte, rechtliche Definitionen und der institutionelle Rahmen des Marktes müssten mit dem Steurdesign im Gleichschritt vorankommen. DAXA habe sich verpflichtet, als Brücke zwischen Regierung und privatem Sektor hin zu einem vertrauenswürdigen Ökosystem zu wirken. Gesetzgeber legten die strittigen Mechanismen in konkreten Punkten dar: Nach dem aktuellen Entwurf werden Einkünfte aus dem Transfer und Verleihen digitaler Vermögenswerte als sonstige Einkünfte klassifiziert, mit einem jährlichen Freibetrag von 2,5 Millionen Won und einem Satz von 20 % auf den darüberliegenden Betrag — 22 %, sobald die lokale Einkommensteuer einbezogen ist. Lim hob hervor, dass die Besteuerung von Nichtansässigen klarere Regeln neben Staking- und DeFi-Einkünften benötige, und sagte, der rechtliche Charakter digitaler Vermögenswerte sowie der institutionelle Rahmen des Basic Act müssten mit der Steuerrechtsetzung ineinandergreifen und nicht auf getrennten Gleisen laufen. Ein Gesetzentwurf, der Änderungen an Zeitpunkt und Methode der Abgabe fordert, wird bereits in der Nationalversammlung geprüft, und eine nationale Petition, die eine Verschiebung verlangt, hat 50.000 Unterschriften erreicht — die Schwelle, die eine Prüfung durch den zuständigen ständigen Ausschuss erfordert.
Fenster für die Einreichung im Mai 2028 im Fokus
COINOTAG liest: Die Runde signalisiert ein echtes Verzögerungsrisiko für eine Abgabe, die gesetzlich sehr nah am Start steht. Der Gesetzestext, den wir uns ansehen, besagt, dass Übertragungs- und Lending-Einkünfte aus digitalen Vermögenswerten als sonstige Einkünfte gelten und mit 20 % besteuert werden, nachdem ein Freibetrag von 2,5 Millionen Won abgezogen wurde — 22 % inklusive lokaler Einkommensteuer. Dies gilt nur für Gewinne, die ab dem 1. Januar 2027 entstehen, wobei das erste Meldefenster im Mai 2028 liegt. Jede verbindliche Änderung erfordert die Verabschiedung der anstehenden Änderungen; bis dahin bleibt dies ein Vorschlag und keine endgültige Regel, und auch der Zeitpunkt selbst steht zur Disposition.
