SEC veröffentlicht Leitlinien für „Innovationsausnahmen“ für börsennotierte Wertpapierhandelsgeschäfte auf der Blockchain und schafft damit vorübergehend einen regulatorischen grünen Korridor für die tokenisierte NMS-Aktienhandelsabwicklung
Am 18. September hat die US-Börsenaufsichtsbehörde SEC offiziell eine vorübergehende Aufsichtsmaßnahme namens „Innovationsausnahme“ eingeführt. Ziel ist es, einen rechtskonformen Zugang für den Sekundärhandel tokenisierter Aktien auf der Grundlage von Blockchain-Protokollen zu ermöglichen.
Gemäß dem am 17. September veröffentlichten Beschluss können qualifizierte „tokenisierte Wertpapierhandelsplätze“ (TSV) eine vorübergehende, an Bedingungen geknüpfte Befreiung erhalten, ohne weiterhin als klassische Börsen eingestuft zu werden.
Das bedeutet zugleich, dass diese tokenisierten Wertpapierhandelsplätze durch die Zulassung von automatisierten Market Makern (AMM) und Liquiditätspools direkt den Sekundärhandel von tokenisierten NMS-Aktien fördern können.
Zur flankierenden Umsetzung dieses innovativen Mechanismus hat die SEC außerdem eine begrenzte Befreiung von der Registrierung als Händler für bestimmte Dienstanbieter ausgesprochen, die Liquiditätspools mit tokenisierten Aktien versorgen. Damit soll das Aufsichts-Ökosystem für den Handel von On-Chain-Aktien weiter vervollständigt werden.
Darüber hinaus hat die SEC in der Befehlsfassung zur Gewährung der Ausnahme strenge Maßnahmen zum Schutz der Rechte von Anlegern und zur Gewährleistung der Stabilität des Marktes festgelegt, im Einzelnen wie folgt:
Das heißt: Tokenisierte Aktien müssen dieselben Rechte wie traditionelle Aktien haben. Das Handelsvolumen und die Anzahl der auszugebenden Wertpapiere werden begrenzt. Smart Contracts müssen öffentlich auditierbar sein und auf einer öffentlichen Blockchain bereitgestellt werden; wenn die Zielaktien ausgesetzt werden, muss der On-Chain-Handel synchron ebenfalls eingestellt werden.
SEC-Vorsitzender Paul Atkins erklärte, dass diese Innovationsausnahme zwar vorübergehend ist, jedoch tokenisierte Wertpapierhandelsplätze den Handel mit tokenisierten NMS-Aktien in einem regulierten Umfeld ermöglicht. Gleichzeitig prüfe der Ausschuss, ob die Entwicklung des On-Chain-Handels weiter vorangetrieben werden müsse.
Er betonte insbesondere, dass die SEC die Öffentlichkeit einlädt, zu den verschiedenen Aspekten der Innovationsausnahme Stellung zu nehmen, als Grundlage für die anschließenden Überlegungen des Gremiums zu möglichen weiteren Regeländerungen.
Insgesamt betrachtet geht die Bedeutung dieser Ausnahme weit über eine einzelne Maßnahme hinaus. Sie schafft sowohl einen klaren Praxis-„Testbereich“ für die regulatorische Konformität im On-Chain-Aktienhandel als auch eine Datengrundlage für die anschließende systematische Weiterentwicklung des Regulierungsrahmens für tokenisierte Wertpapiere.
In gewisser Hinsicht entspricht dies dem offiziellen Start eines „Regulatory Sandbox“-Ansatzes für einen On-Chain-Wertpapiermarkt durch die US-Regulierungsbehörden; der weitere Verlauf wird dem gesamten Sektor entscheidende regulatorische Vorlagen liefern.
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