SEC veröffentlicht „Innovationsbefreiung“ und treibt den On-Chain-Handel tokenisierter NMS-Aktien voran
Tiefström TechFlow-Nachricht: Am 17. September hat die US-Börsenaufsicht (SEC) am 17. September 2026 auf der Website der SEC eine „Innovationsbefreiung“-Anordnung erlassen. Diese gewährt dem tokenisierten Wertpapierbereich (TSV) vorübergehende, bedingte Ausnahmen und erlaubt es ihm, Tokens als in einem lizenzierten automatisierten Market-Maker (AMM) Liquiditätspool zu handeln, der Tokenisierung des National Market System (NMS) für Aktien zu nutzen. Die Befreiung gilt für fünf Jahre. SEC-Vorsitzender Paul S. Atkins erklärte, dass dies darauf abziele, die US-Kapitalmärkte in das digitale Zeitalter zu führen. Zu den wichtigsten Bedingungen gehören: Für das Handelssymbol und das Handelsvolumen gibt es Obergrenzen, tokenisierte Aktien müssen Inhabern die gleichen Rechte wie bei traditionellen Aktien sichern, Smart Contracts müssen auf einer öffentlichen, nicht lizenzierten Distributed-Ledger-Technologie bereitgestellt werden und revisionsfähig sein, und Handelsaussetzungen müssen mit den zugrunde liegenden NMS-Aktien synchronisiert werden. Die SEC holt zudem öffentliche Stellungnahmen zu den Einzelheiten der Befreiung ein.
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