mit PDVSA geschäftliche Tätigkeiten

Die Allgemeine Lizenz Nr. 52C betont, dass jede Ausfuhr von venezolanischem Erdöl oder petrochemischen Produkten in Länder, die nicht die USA sind, eine Meldung beim Außenministerium und beim Energieministerium erfordert.

Die Foreign Assets Control Office (OFAC) des US-Finanzministeriums hat diese am 14. September erlassene Allgemeine Lizenz Nr. 52C herausgegeben, die die AG 52B ersetzt und die Flexibilisierung für Petróleos de Venezuela S.A. (PDVSA) erweitert.

Diese Änderung ermöglicht, dass in den Vereinigten Staaten ansässige Einrichtungen die in den Durchführungsverordnungen 13884 und 13850 untersagten Transaktionen durchführen können, und legt Parameter fest, unter denen diese US-Einrichtungen operative und kommerzielle Transaktionen mit Petróleos de Venezuela, S.A. (PDVSA) und ihren Tochtergesellschaften mit mindestens 50% Beteiligung am Aktienkapital durchführen dürfen.

Genehmigungen

Die Allgemeine Lizenz Nr. 52C gilt ausschließlich für US-Einrichtungen, die am oder vor dem 29. Januar 2025 gegründet wurden, und ermächtigt sie, Geschäfts- oder Vertragsbeziehungen im Rahmen der vorgesehenen Bestimmungen einzugehen und durchzuführen.

Außerdem legt sie fest, dass alle Zahlungen, die an gesperrte Personen oder Stellen gerichtet sind, in die Treuhandfonds für ausländische Regierungen — gemäß der Festlegung in der Exekutivverordnung 14373 — oder auf die vom US-Finanzministerium bestimmten besonderen Konten einzuzahlen sind.

Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind lediglich Zahlungen für lokale Steuern, Genehmigungen oder Gebühren.

Ferner muss jeder im Rahmen dieser Lizenz geschlossene Vertrag ausdrücklich vorsehen, dass die Verfahren für Schiedsgerichtsbarkeit und die Streitbeilegung in Gerichtsbarkeiten der Vereinigten Staaten, des Vereinigten Königreichs, Frankreichs oder Singapurs durchgeführt werden.

Hervorgehoben wird, dass jede Ausfuhr von venezolanischem Erdöl oder petrochemischen Produkten in Länder, die nicht die Vereinigten Staaten sind, detaillierte Meldungen gegenüber dem Außenministerium und dem Energieministerium erfordert.

Verbote und Ausnahmen

Trotz der allgemeinen Erlaubnis für Betriebsabläufe hat das US-Finanzministerium weiterhin Beschränkungen beibehalten, um den Umfang des Handelsaustauschs abzugrenzen. Damit hält die Trump-Administration einen regulierten Kanal für energiebezogene Geschäfte aufrecht und stärkt die Mechanismen zur finanziellen Aufsicht und internationalen Compliance.

In diesem Sinne untersagt die Lizenz ausdrücklich jede Transaktion, die Personen, Unternehmen oder Joint Ventures betrifft, die mit Russland, Iran, Nordkorea, Kuba oder China verbunden sind. Außerdem beschränkt sie Änderungen, die den Verwaltungsrat, die Geschäftsführung oder die Unternehmensführung der CITGO Petroleum Corporation, Citgo Holding oder PDV Holding verändern.

Außerdem sind Zahlungen in Kryptowährungen oder von Venezuela ausgegebenen Tokens, Schuldentauschgeschäfte, Transaktionen mit Gold oder unangemessene Handelsbedingungen untersagt.

Die Maßnahme ermächtigt weder zur Abwicklung von Staatsanleihen noch von Pdvsa, noch zur Durchführung von Pfändungen, Schiedssprüchen oder gerichtlichen Entscheidungen gegen blockierte Vermögenswerte.

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