Reuters berichtete am 9. September unter Berufung auf eine mit der Angelegenheit vertraute Person, dass die indische National Stock Exchange ihre erste öffentliche Platzierung möglicherweise auf 1.700 bis 1.785 ₹ je Aktie bepreisen könnte.

Bei 1.785 ₹ je Aktie sagte Reuters, dass die gemeldete Spanne eine Bewertung von etwa 4,4 Billionen ₹ bzw. 46,41 Milliarden US$ für die Börse bedeuten würde.

Die NSE hatte den vorgeschlagenen IPO-Kalender bis zum 9. September nicht offiziell bestätigt.

Von Reuters gemeldete Preisspanne verortet die NSE bei 4,4 Billionen ₹

Der Bereich von 1.700 bis 1.785 ₹ bleibt als gemeldete potenzielle Preisspanne bestehen, nicht als bestätigter Angebotsbedingungen. Die 46,41 Milliarden US$-Angabe spiegelt die implizierte Bewertung bei 1.785 ₹ je Aktie wider.

Der Reuters-Bericht wurde am 9. September veröffentlicht und ordnete die vorgeschlagenen Preisangaben einer möglichen Börsennotierung im September voraus. Alle endgültigen Konditionen müssten im Rahmen des Angebotsverfahrens festgelegt werden.

Der vorgeschlagene Verkauf von 6 % durch die NSE ist ein Angebot zum Verkauf

Der Entwurf des Red-Herring-Prospekts der NSE vom 17. Juni legt ein Angebot zum Verkauf von bis zu 148.905.525 bestehenden Aktien fest, oder knapp 6 % ihres eingezahlten Eigenkapitals. Die Anzahl der Aktien und die Struktur sind im Prospekt aufgeführt.

Unter der vorgeschlagenen Struktur würden die verkaufenden Anteilseigner – nicht die NSE – die Erlöse erhalten.

Im Unterschied zu einer Erstausgabe von Aktien würde die Transaktion nicht damit verbunden sein, dass die NSE neu ausgegebene Aktien verkauft und das aufgebrachte Kapital vereinnahmt.

Der September-Fahrplan wartet auf Bestätigung

Der Börsengang soll dem Bericht der „The Tribune“ vom 9. September zufolge am 18. September starten und am 25. September notieren; dabei werden Quellen und die PTI zitiert. Zu diesem Zeitpunkt hatte die NSE die Termine jedoch noch nicht offiziell bestätigt. In der Investor-Relations-Mitteilung vom 6. September hieß es, man habe eine Klarstellung gemäß Regulation 30 zu Medienberichten und Marktgerüchten im Zusammenhang mit der Börse herausgegeben. Die gemeldeten Preis- und Zeitangaben sollten daher nicht als formelle Börsenbestätigung betrachtet werden.

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