BitGo hat am 27. August 2026 seine Übernahme des institutionellen Handelsgeschäfts von NYDIG und der damit verbundenen Vermögenswerte abgeschlossen und dafür 42,5 Millionen US-Dollar im Voraus in einer Mischung aus Barmitteln und Aktien gezahlt. Die Transaktion umfasst außerdem bis zu 15 Millionen US-Dollar an bedingten Barzahlungen, die an Umsatz-Meilensteine geknüpft sind, sodass die endgültige Gegenleistung von der Leistung des übernommenen Geschäfts abhängt.

Das anfängliche Paket umfasst 7 Millionen US-Dollar in bar und rund 35,5 Millionen US-Dollar in BitGo-Aktien, wie aus einer Unternehmensmeldung bei der U.S. Securities and Exchange Commission hervorgeht. BitGo teilte mit, dass die Transaktion in seiner Bekanntmachung vom 27. August abgeschlossen wurde.

42,5 Mio. US-Dollar anfängliche Gegenleistung und dem Umsatz nachgelagerter Earnout

Die Zahl von 42,5 Millionen US-Dollar spiegelt die angegebene anfängliche Gegenleistung wider, nicht den vollständigen Betrag, der gezahlt werden könnte, wenn Leistungsbedingungen erfüllt werden. Zusätzlich zum Cash- und-Aktien-Paket sieht der Übernahmevertrag bis zu 15 Millionen US-Dollar an bedingter Bar-Gegenleistung vor, die an zwei festgelegte Umsatz-Meilensteine geknüpft ist.

Mögliche zusätzliche BitGo-Aktien sind ebenfalls Teil der bedingten Gegenleistung, zeigt die SEC-Einreichung. Die Einreichung weist in den offengelegten Bedingungen keinen festen Wert für diese möglichen zusätzlichen Aktien zu und nennt in den bereitgestellten Informationen auch keine Umsatzschwellen.

Diese Struktur verlagert einen Teil des Transaktionswerts über den Closing hinaus: BitGo hat das Geschäft und die zugehörigen Vermögenswerte erworben, während weitere Zahlungen davon abhängen, ob die vereinbarten Umsatz-Meilensteine erreicht werden.

In seiner eigenen Ankündigung im Bereich Investor Relations beschrieb BitGo die Übernahme als Erweiterung seiner Fähigkeiten im Derivate- und Finanzierungsbereich. Das Unternehmen kündigte die Transaktion an und schloss sie am selben Tag ab.

NYDIGs Derivat- und Finanzierungsdienstleistungen runden BitGos Plattform ab

Ungefähr 30 NYDIG-Mitarbeiter wechselten im Rahmen der Übernahme zu BitGo.

Laut CoinDesk ergänzt der erworbene Geschäftsbereich BitGos bestehendes Verwahr-, Abwicklungs-, Wallet- und Handels-Setup um institutionelle Derivate, strukturierte Produkte, Finanzierungs- und Kapitalmarkt-Dienstleistungen.

Die Gegenleistung umfasst einen Earnout, der an zwei festgelegte Umsatz-Meilensteine geknüpft ist. Das Mitarbeiter-Personalanreizpaket der überführten Mitarbeiter ist mit der Erreichung des zweiten Meilensteins verbunden.

Offizielle BitGo-Ankündigungsgrafik für die Übernahme des institutionellen Handelsgeschäfts von NYDIG. — Quelle: BitGo

Umsatz-Meilensteine bestimmen außerdem die Prämien für den Mitarbeitererhalt

BitGo erwartet, an die überführten Mitarbeiter beschränkte Aktien (Restricted Stock Units) mit einem Zielwert von 5 Millionen US-Dollar sowie Prämien für den Mitarbeitererhalt in Form von Bargeld mit einem separaten Zielwert von 5 Millionen US-Dollar zu gewähren. Beide Zuwendungen werden unverfallbar, sobald das Erreichen des zweiten Umsatz-Meilensteins nachgewiesen ist, so die SEC-Einreichung.

Das Rückbehaltspaket, getrennt von der für das erworbene Geschäft zu zahlenden Gegenleistung, umfasst Zielzuwendungen in Höhe von insgesamt 10 Millionen US-Dollar für übergeleitete Mitarbeiter. Die Zuwendungen werden zu gleichen Teilen in RSUs und Barzahlungen aufgeteilt, wobei die Unverfallbarkeit an das angegebene Erreichen des Umsatzergebnisses geknüpft ist.

Für BitGo verknüpft die Vereinbarung sowohl die bedingte Gegenleistung der Transaktion als auch einen Teil der Vergütung des Personals mit den Umsatz-Meilensteinen der erworbenen Einheit. Bis zu 15 Millionen US-Dollar an bedingten Barzahlungen können im Rahmen der Übernahmebedingungen geleistet werden, zusätzlich zu möglichen weiteren BitGo-Aktien; die 5 Millionen US-Dollar RSU und 5 Millionen US-Dollar Cash-Retention-Prämien sind ausdrücklich an den zweiten Meilenstein gebunden.

Haftungsausschluss: Dieser Artikel wird nur zu Informationszwecken bereitgestellt. Er stellt keine Rechts-, Steuer-, Anlage-, Finanz- oder sonstige Beratung dar und ist nicht dafür vorgesehen, verwendet zu werden.