Nach drei Jahren Beschlagnahme eine kleine Zahlung in Bewegung setzen – erst mal keine voreiligen Berechnungen und keine sofortige Abwicklung ableiten. Ich möchte vielmehr die Kennzeichnung dieser Übertragung und die Art des Empfängers prüfen: Geht es um eine normale Verwaltung im Rahmen von Strafmaßnahmen, oder muss das Ganze wirklich weiterverarbeitet werden? Zwischen den Fakten und ihrer Interpretation liegen oft mehrere Schritte.