Bybit vor den Verfassernklagern wegen Nordkorea: In der Liste der Beklagten wurden 20 „John Doe“ hineingestopft.
„John Doe“ ist der anonyme Beklagte; die Identität ist derzeit unklar.
Diese 20 anonymen Beklagten sind die eigentlichen Zielpersonen.
Sie wollen die Wallets sperren, die nachverfolgbare Gelder aus kriminellen Quellen enthalten, sowie die Börsen und Verwahrstellen, bei denen sich diese Wallets befinden.
Nordkorea genießt souveräne Immunität; die Rückholung des vollen Betrags ist daher grundsätzlich kaum realistisch. Aber über eine zivilrechtliche Klage kann man gerichtliche einstweilige Verfügungen erwirken und so die betreffenden Plattformen dazu zwingen, bei der Sperrung mitzuwirken.
Diese Maßnahme ist im Grunde eine zivilrechtliche Klage, um das Einfrieren von Vermögenswerten zu beschleunigen.
Das Zeitfenster ist sehr kurz: Zivilrechtliche Sicherungsmaßnahmen und strafrechtliche Ermittlungen laufen nicht parallel; wenn das Geld erst einmal gewaschen ist, ist es zu spät.
„John Doe“ ist der anonyme Beklagte; die Identität ist derzeit unklar.
Diese 20 anonymen Beklagten sind die eigentlichen Zielpersonen.
Sie wollen die Wallets sperren, die nachverfolgbare Gelder aus kriminellen Quellen enthalten, sowie die Börsen und Verwahrstellen, bei denen sich diese Wallets befinden.
Nordkorea genießt souveräne Immunität; die Rückholung des vollen Betrags ist daher grundsätzlich kaum realistisch. Aber über eine zivilrechtliche Klage kann man gerichtliche einstweilige Verfügungen erwirken und so die betreffenden Plattformen dazu zwingen, bei der Sperrung mitzuwirken.
Diese Maßnahme ist im Grunde eine zivilrechtliche Klage, um das Einfrieren von Vermögenswerten zu beschleunigen.
Das Zeitfenster ist sehr kurz: Zivilrechtliche Sicherungsmaßnahmen und strafrechtliche Ermittlungen laufen nicht parallel; wenn das Geld erst einmal gewaschen ist, ist es zu spät.