🇻🇳 Wurde nicht bestraft, wenn noch keine Börse für digitale Vermögenswerte eingerichtet ist

Gemäß der Verordnung 284/2026, die ab dem 1.9. in Kraft tritt, können inländische Anleger, die über eine Organisation Geschäfte tätigen, die vom Finanzministerium keine Genehmigung erhalten hat, mit Geldstrafen von 30 bis 50 Millionen VND belegt werden. Allerdings sagte Herr Tô Trần Hòa (UBCKNN), dass Anleger nicht nach dieser Vorschrift bestraft würden, wenn bis zum 1.9. in Vietnam noch keine Börse genehmigt wurde.

Herr Hòa teilte außerdem mit, dass der Markt voraussichtlich 24/7 betrieben wird. Organisationen dürfen frei auswählen, welche Vermögenswerte notiert werden, müssen jedoch zugleich klare Kriterien und Verfahren ausarbeiten und Anlegern umfassend Informationen offenlegen.

=> Zusammenfassend ist der wichtige Zeitpunkt nicht der 1.9., sondern der Zeitpunkt der ersten genehmigten Börse, die offiziell in Betrieb geht.
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