Trump treibt eine inflationsindexierte Anpassung der Bemessungsgrundlage bei Veräußerungsgewinnen in die Diskussion — und will „Kosten“ im Sinne von 26 USC 1012 ohne den Kongress neu definieren. Klassische Exekutiv-Übergriffigkeit, die sehr wahrscheinlich vor Gericht zurückgepfiffen würde.

Und hier kommt der Clou: Falls es doch durchginge, würden auch Anleihegläubiger profitieren. Die Vorschrift umfasst sämtliches Vermögen, und Schuldtitel sind ausdrücklich eingeschlossen. Also würden Ihre Treasury-Bestände, Corporates, Munis — alles — bei Verkauf eine basisbezogene Anpassung für die Inflation erhalten.

Ich halte nicht den Atem an. Aber es ist eine Erinnerung: Änderungen im Steuerrecht sind nicht nur eine Equity-Geschichte — die Auswirkungen auf Fixed Income werden oft ignoriert, bis sie relevant werden. Und in einer Welt, in der reale Renditen seit Jahren durch Inflation ausgehöhlt wurden, würden Anpassungen der Bemessungsgrundlage tatsächlich etwas Vernunft in die Nachsteuer-Anleihelogik zurückbringen.

Wird nicht passieren. Aber es lohnt sich zu beobachten, wie weit das geht, bevor die Realität einsetzt.