Ich denke, dass das Wort „Aktie“ in bStocks eine sehr leicht missverständliche Situation erzeugen kann: Wenn man eine bStock besitzt, heißt das nicht automatisch, dass man ein direkter Anteilseigner des zugrunde liegenden Unternehmens ist.

Diese Unterscheidung wurde für mich deutlich wichtiger, nachdem ich mir angesehen habe, wie tokenisierte Wertpapiere strukturiert sind.

Eine bStock ist so konzipiert, dass sie eine wirtschaftliche Beteiligung an die zugrunde liegende Sicherheit ermöglicht. Aber das Halten des Tokens ist nicht dasselbe wie die rechtliche Beziehung, bei der die zugrunde liegende Aktie direkt auf Ihren Namen eingetragen ist.

Eine praktische Folge sind die Stimmrechte.

Der Besitz einer herkömmlichen Aktie kann mit Aktionärsrechten einhergehen, etwa mit dem Stimmrecht bei bestimmten Unternehmensangelegenheiten. Der Besitz der entsprechenden bStock bedeutet nicht, dass diese gleichen direkten Aktionärsrechte an den Token-Inhaber übertragen werden.

Anfangs klang das für mich wie eine kleine juristische Einzelheit.

Jetzt denke ich, dass es zu den ersten Dingen gehört, die es wert sind, verstanden zu werden.

Denn Preisexposition und Aktionärsstellung beantworten zwei völlig unterschiedliche Fragen:

„Auf welches wirtschaftliche Vermögensobjekt bin ich exponiert?“

und

„Welche rechtlichen Rechte habe ich tatsächlich?“

Die Tokenisierung kann die erste Frage verbinden, ohne automatisch die zweite zu reproduzieren.

Diese Unterscheidung sagt mir viel mehr darüber, was ich tatsächlich halte, als der Kurs-Ticker allein je könnte.

Wenn Sie eine tokenisierte Aktie bewerten: Schauen Sie sich die Rechte an, die daran geknüpft sind – oder vor allem die Preisexposition?

@BinanceCIS #bStocksCIS