Das US-Justizministerium [DOJ] plant, sein Strafverfahren gegen Matthew Goettsche einzustellen, den angeblichen Gründer des Kryptowährungs-Investmentprogramms BitClub Network. Wie Bloomberg Law berichtete. Dies könnte möglicherweise eines der längsten laufenden Verfahren wegen Krypto-Betrugs zum Ende bringen.
Die gemeldete Maßnahme erfolgt fast sieben Jahre, nachdem Bundesstaatsanwälte Goettsche und mehrere Mitangeklagte beschuldigt hatten, ein globales Kryptowährungs-Mining-Programm betrieben zu haben, das angeblich Anleger um mindestens 722 Millionen US-Dollar betrogen hat.
Während das DOJ Berichten zufolge darauf vorbereitet ist, den Fall mit Vorbehalt abzuweisen, war zum Zeitpunkt der Erstellung dieses Textes kein Abweisungsantrag im öffentlichen Gerichtsregister erschienen.
Bloomberg Law berichtete, dass das Justizministerium die Staatsanwälte in New Jersey angewiesen habe, die Anklagen gegen Goettsche mit Vorbehalt abzuweisen. Das bedeutet, dass der Fall nicht erneut eingereicht werden kann, wenn das Gericht dem Antrag stattgibt.
Der Bericht sagte auch, dass Goettsches Anwälte dem Gericht am 8. Juli mitgeteilt hätten, sie hätten eine „grundsätzliche Vereinbarung zur Beilegung der anhängigen Anklagen“ erreicht. Ein DOJ-Sprecher teilte Bloomberg mit, das Ministerium prüfe routinemäßig lang laufende Strafverfahren und wies darauf hin, dass das Verfahren bereits sieben Jahre anhängig sei.
Der Sprecher sagte außerdem, die Regierung erziele für die Opfer einen erheblichen Rückfluss und wies zurück, dass Lobbying die Entscheidung beeinflusst habe.
US-Bundesstaatsanwälte haben im Dezember 2019 die Anklageschrift gegen das BitClub Network versiegelt. Es wird behauptet, Goettsche habe ein betrügerisches Kryptowährungs-Mining-Investitionsmodell geschaffen und betrieben, das mindestens 722 Millionen US-Dollar von Investoren weltweit eingesammelt habe.
Staatsanwälte behaupteten, die Angeklagten hätten die Erträge aus dem Mining, die sie Investoren präsentierten, manipuliert, während sie neue Fondsteilnehmergelder einsetzten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten.
Die Anklageschrift umfasste außerdem interne Nachrichten, in denen Staatsanwälte behaupteten, Mitglieder des Schemas hätten darüber gesprochen, Mining-Zahlen aufzublähen.
Sie bezeichneten potenzielle Investoren außerdem mit abwertenden Begriffen und argumentierten, die Äußerungen zeigten, dass den Beteiligten bewusst gewesen sei, dass das Geschäft betrügerisch betrieben wurde.
Er stimmte zu, sich in Bezug auf eine Verschwörung zur Begehung von Geldwäschedelikten sowie steuerbezogenen Straftaten schuldig zu bekennen, die sich aus seiner Rolle beim Waschen der BitClub-Erlöse und der Unterstützung bei falschen Steuererklärungen ergaben.
Die gemeldete Maßnahme scheint daher auf die Strafverfolgung von Goettsche beschränkt zu sein, statt das Ende aller Durchsetzungsmaßnahmen zu signalisieren, die sich aus der BitClub-Ermittlung ergeben.
