
Die Steuerbehörde Südafrikas, die South African Revenue Service (SARS), hat eine Entwurfsleitlinie veröffentlicht, die klarstellen soll, wie Krypto-Assets im Rahmen der bestehenden Einkommensteuer- und Kapitalertragsteuer-Regeln des Landes behandelt werden sollten. Der Vorschlag betont erneut, dass die meisten kryptobezogenen Aktivitäten in der Regel als steuerpflichtige „Veräußerungen“ angesehen werden, und hebt zugleich hervor, dass die korrekte steuerliche Behandlung je nach den konkreten Umständen des Steuerpflichtigen variieren kann.
SARS veröffentlichte am Mittwoch die Entwurfsrichtlinien im Rahmen eines Prozesses, der öffentliche Stellungnahmen einlädt. Wenn die Vorgaben übernommen werden, könnte dies praktische Auswirkungen für Millionen von Nutzern haben, insbesondere angesichts der früheren Meldung von SARS, wonach mindestens 5,8 Millionen Einwohner im Jahr 2024 Krypto-Assets hielten.
Wichtige Erkenntnisse
Die Entwurfsleitlinien der SARS rahmen Krypto-Assets für Steuerzwecke als immaterielle Vermögenswerte ein – statt als gesetzliches Zahlungsmittel oder als ausländische Währung.
Handel, Tausch und Ausgaben werden generell als Veräußerungen behandelt, die nach den bestehenden Regeln steuerliche Ereignisse auslösen können.
Wie ein Steuerpflichtiger eingestuft wird – etwa als Händler statt als langfristiger Anleger – hängt von Verhalten, Transaktionshäufigkeit und Absicht ab.
Der Entwurf weist außerdem darauf hin, dass Krypto Schenkungsteuer unterliegen kann, wenn es als „Vermögensgut“ übertragen wird – mit Sätzen, die je nach Wert der Schenkung zwischen 20% und 25% liegen können.
Die Leitlinien sind bis zum 31. August für die Öffentlichkeit zur Einreichung von Stellungnahmen offen und werden von der SARS als Auslegungsklarheit beschrieben – nicht als neue Reihe von steuerlichen Verpflichtungen.
Warum die Entwurfsleitlinien der SARS für Krypto-Inhaber wichtig sind
Südafrika wird häufig als einer der aktivsten Krypto-Märkte der Region genannt. In einem Bericht aus dem Oktober 2024 sagte Chainalysis, das Land habe in einem Zeitraum von einem Jahr rund 26 Milliarden US-Dollar an Krypto-Wert erhalten. Dieses Ausmaß an Beteiligung macht deutlich, warum steuerliche Klarheit ein aktuelles Thema ist: Je mehr Transaktionen im Alltag stattfinden – über Handelsplattformen, Peer-to-Peer-Überweisungen und Händlerzahlungen hinweg –, desto schwieriger wird es für Steuerpflichtige, die Steuerregeln ohne detaillierte Auslegungshilfe sicher anzuwenden.
In seinem Entwurf schlägt die SARS kein völlig neues Steuersystem für Krypto vor. Stattdessen verweist sie auf das bestehende Income Tax Act von 1962, zusammen mit Grundsätzen zur Kapitalertragsteuer, mit dem Ziel, Uneindeutigkeiten darüber zu verringern, wie diese Rahmenwerke auf gängige Krypto-Aktivitäten angewendet werden.
Krypto wird als Vermögenswert behandelt, nicht als Währung
Ein zentrales Thema im Entwurf ist die rechtliche und steuerliche Einordnung. Die SARS sagt, Krypto-Assets seien kein gesetzliches Zahlungsmittel und seien für Steuerzwecke keine „ausländische Währung“. Stattdessen ordnet die Behörde sie als immaterielle Vermögenswerte ein.
In den Leitlinien betont die SARS, dass Krypto zwar weit gehandelt und verhandelt werden kann, aber nicht als Währung im steuerlichen Sinne behandelt werden sollte, wie er typischerweise für Regeln zu ausländischen Währungen verwendet wird. Die bevorzugte Auslegung der Behörde, so der Entwurf, ist, dass Krypto-Assets keine „Währung“ sind und daher nicht „ausländische Währung“.
Steuerereignisse im Zusammenhang mit Veräußerungen: Handel, Tausch und Ausgaben
Der Entwurf der SARS deutet darauf hin, dass viele alltägliche Krypto-Aktionen voraussichtlich als steuerpflichtige Veräußerungen behandelt werden. Bei diesem Ansatz kann eine Veräußerung in mehreren Szenarien eintreten – nicht nur dann, wenn ein Nutzer Token gegen Fiat verkauft, sondern auch, wenn er zwischen Krypto-Assets tauscht oder Krypto ausgibt, um Waren und Dienstleistungen zu kaufen.
Der Entwurf beansprucht keine allgemeingültigen Ergebnisse für alle. Stattdessen signalisiert die SARS wiederholt, dass die korrekte steuerliche Behandlung davon abhängt, wie die Umstände des Steuerpflichtigen sind. Dennoch weist sie, indem sie die meisten Krypto-Aktivitäten als mögliche Veräußerungsvorgänge einordnet, die Steuerpflichtigen auf einen Rahmen hin, in dem Melde- und Nachweispflichten zunehmend wichtiger werden – insbesondere für Personen, die häufig Transaktionen durchführen.
Absicht und Transaktionsmuster bestimmen die Unterscheidung zwischen Händler und Anleger
Vielleicht ist das aus operativer Sicht wichtigste Element für Steuerpflichtige der Fokus der SARS auf die Absicht. Der Entwurf besagt, dass davon, ob ein Steuerpflichtiger als Händler oder als langfristiger Anleger behandelt werden sollte, sein Verhalten, die Transaktionsfrequenz und der Zweck abhängen, Krypto zu halten.
Die SARS betont außerdem, dass die Absicht nicht statisch ist. Sie rät, dass Steuerpflichtige die Absicht nicht nur im Zeitpunkt des Erwerbs berücksichtigen sollten, sondern auch bei der Veräußerung eines Vermögenswerts und während der gesamten Zeit, in der der Vermögenswert gehalten wird – unter Anerkennung dessen, dass sich Umstände und Ziele im Laufe der Zeit ändern können.
Praktisch bedeutet das: Steuerpflichtige, die Krypto aus Anlagegründen halten, können dennoch eine unterschiedliche Behandlung erfahren, wenn ihr Verhalten einer Handelstätigkeit ähnelt – etwa durch hohe Transaktionsvolumina oder Aktivität, die darauf hindeutet, dass sie beabsichtigen, aktiv von Marktbewegungen zu profitieren. Umgekehrt können häufige Nutzer weiterhin argumentieren, dass sie als Anleger eingestuft werden sollten, wenn ihr Verhalten und Zweck eher einem langfristigen Halten als dem Handeln entsprechen.
Schenkungssteuer könnte auch bei Krypto-Übertragungen anwendbar sein
Neben Überlegungen zur Einkommensteuer und zu Kapitalertragsteuern hält der Entwurf fest, dass Krypto-Assets unter dem Steuerrecht als „Vermögen“ behandelt werden können, was die Schenkungsteuer in den Geltungsbereich bringen kann. Der Entwurf nennt Schenkungsteuersätze zwischen 20% und 25% – je nach Wert der Schenkung.
Das ist für alle relevant, die Krypto übertragen, ohne im Gegenzug einen Wert zu erhalten – insbesondere, wenn Vermögenswerte an Familienmitglieder, gemeinnützige Organisationen oder andere Empfänger verschenkt werden. Während die Spenden-Situation enger gefasst ist als Handel oder Ausgaben, legt die Leitlinie nahe, dass Steuerpflichtige nicht davon ausgehen sollten, dass das Verschenken Steuerfolgen vermeidet, nur weil es keine herkömmliche „Verkauf“-Transaktion beinhaltet.
Öffentliche Stellungnahmen bis zum 31. August möglich
Die Entwurfsleitlinien sind noch kein endgültiges Gesetz. Die SARS sagt, dass sie bis zum 31. August für öffentliche Kommentare offen sind und dazu dienen sollen, Auslegungsklarheit zu schaffen, statt völlig neue rechtliche Anforderungen einzuführen.
Da die Krypto-Nutzung in Südafrika weiter zunimmt und die Aktivität erheblich bleibt – insbesondere im Kontext institutioneller und größerer Transaktionen, die von Chainalysis hervorgehoben werden – werden Steuerleitlinien wie diese zu einem zentralen Bezugspunkt. Die nächste Frage für Nutzer und Fachleute ist, wie die finale Version diese Grundsätze weiter konkretisiert und wie die SARS von Steuerpflichtigen erwartet, dass sie ihre Absichten und Transaktionsmuster dokumentieren, wenn sie Aktivitäten steuerlich einordnen.
Dieser Artikel wurde ursprünglich als „South Africa Drafts Crypto Tax Rules Using Existing Tax System on Crypto Breaking News – your trusted source for crypto news, Bitcoin news, and blockchain updates“ veröffentlicht.
