
Die Australian Securities and Investments Commission (ASIC) hat die Frist für berechtigte Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte verlängert, um die behördlichen Genehmigungen gemäß ihren aktualisierten Leitlinien zu beantragen, und bietet damit aus Sicht der Durchsetzung einen zusätzlichen Übergangszeitraum.
Die ASIC erklärte, dass die „No-Action“-Position – entwickelt, um Unternehmen vorübergehend zu schützen, während sie Lizenzanträge vorbereiten – bis zum 30. September 2026 in Kraft bleibt, nachdem sie vom vorherigen 30. Juni 2026 zurückgeschoben wurde. Die Verlängerung soll Compliance-Störungen verringern, während sich der Sektor an das bestehende Rahmenwerk für Finanzdienstleistungen Australiens anpasst und sich auf ein bevorstehendes, eigens für digitale Vermögenswerte vorgesehenes Regelwerk vorbereitet.
Wesentliche Erkenntnisse
Die ASIC hat ihren Durchsetzungs-Schutz im Rahmen der No-Action-Strategie für digitale Vermögenswerte für qualifizierende Lizenzanträge bis zum 30. September 2026 verlängert.
Die Erleichterung gilt für Unternehmen, die eine Australian Financial Services (AFS)-Lizenz suchen, sowie für solche, die zusätzliche Markt- oder Genehmigungen für Clearing und Abwicklung benötigen.
Die ASIC hat den Umfang des Übergangs ausgeweitet, sodass auch Tätigkeiten erfasst werden, die über bevollmächtigte Vertreter durchgeführt werden, sowie andere Vermittlungsvereinbarungen mit zugelassenen Unternehmen.
Die ASIC erklärte, sie habe etwa 30 Lizenzanträge erhalten, seit sie ihre Leitlinien zu digitalen Vermögenswerten im Oktober 2025 aktualisiert habe.
Die Verlängerung läuft nebenher – sie ersetzt nicht – den umfassenderen Digital-Asset-Rahmen, der für den 9. April 2027 vorgesehen ist.
ASIC erweitert Übergang bei der Lizenzierung für digitale Vermögensfirmen
Die Aktualisierung der ASIC erläutert, wie sie beabsichtigt, das Durchsetzungsrisiko für Marktteilnehmer in dem Zeitraum zwischen Änderungen der Leitlinien und der längerfristigen Gesetzesreform zu steuern. Unter der erweiterten Position profitieren Unternehmen für digitale Vermögenswerte, die die relevanten Genehmigungen innerhalb des angegebenen Zeitraums beantragen, weiterhin vorübergehend von einem Schutz vor Durchsetzungsmaßnahmen der ASIC, bis zum 30. September 2026.
Die Verlängerung gilt für Unternehmen, die eine AFS-Lizenz anstreben, sowie für Firmen, die möglicherweise weitere Genehmigungen benötigen, die mit ihren beabsichtigten Tätigkeiten verbunden sind, einschließlich Marktgenehmigungen sowie Genehmigungen für Clearing und Abwicklung. Für Compliance-Teams und regulierte Rechtsträger besteht die praktische Wirkung darin, einen strukturierten Weg zur formalen Lizenzierung beizubehalten, während gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit von Vollstreckungsmaßnahmen während der Vorbereitung von Anträgen verringert wird.
Die ASIC hat außerdem den Übergang ausgeweitet, um Unternehmen abzudecken, die über bevollmächtigte Vertreter arbeiten oder Vermittlungsvereinbarungen mit lizenzierten Rechtsträgern nutzen. Das ist in der Praxis wichtig, weil viele Vertriebsmodelle im Finanzdienstleistungsbereich auf Vermittler angewiesen sind. Durch die Ausweitung der Eignung erkennt die ASIC im Grunde an, dass einige Geschäftsmodelle für digitale Vermögenswerte operativ über Dritte funktionieren können, selbst wenn die letztendliche Verantwortung weiterhin an Lizenzierung und Aufsicht geknüpft bleibt.
Von den Leitlinien zu INFO 225 zum Risikomanagement bei der Durchsetzung
Die ASIC hatte die No-Action-Strategie zuvor nach der Aktualisierung ihrer regulatorischen Leitlinien zu digitalen Vermögenswerten umgesetzt, insbesondere durch das Informationsblatt 225 (INFO 225) im Oktober 2025. INFO 225 sollte klarstellen, wie die bestehenden Finanzdienstleistungsgesetze Australiens auf digitale Vermögenswerte anzuwenden sind – insbesondere durch den Hinweis, dass die Definitionen von Finanzprodukten in Australien technologie-neutral funktionieren.
Die Position der ASIC, wie sie in ihren Mitteilungen beschrieben wird, ist, dass viele Produkte mit digitalen Vermögenswerten voraussichtlich als Finanzprodukte im Sinne des geltenden Rechts qualifizieren. Infolgedessen benötigen Anbieter möglicherweise eine AFS-Lizenz (Australian Financial Services), um diese Produkte in Australien rechtmäßig anzubieten oder damit Geschäfte zu tätigen. Für Institutionen, die Sorgfaltsprüfungen durchführen, hat diese Leitlinie dazu geführt, dass die Einordnung – das Zuordnen von Produkteigenschaften zu rechtlichen Definitionen – zu einer zentralen Compliance-Aufgabe geworden ist.
Die ASIC verwies außerdem auf die rechtliche Grundlage ihrer Auslegung, die durch die Rechtsprechung gestützt werde. Der Regulator erklärte, sein Ansatz werde durch die Entscheidung des High Court im Fall „Block Earner“ unterstützt, in der festgestellt wurde, dass ein Krypto-Yield-Produkt ein Finanzprodukt im Sinne des Corporations Act sei. Das ist für den Sektor bedeutsam, weil es die Unsicherheit verringert, wie ertragsähnliche oder renditebezogene Strukturen unter der australischen Gesetzgebung zu Finanzdienstleistungen behandelt werden können, selbst während Unternehmen sich auf die anschließende Umsetzung eines eigens vorgesehenen Rahmenwerks vorbereiten.
Wie das Digital-Asset-Framework die Lizenzierungslandschaft verändert
Die No-Action-Verlängerung ist klar von Australiens Digital-Asset-Framework zu unterscheiden, das das Parlament im April verabschiedet hat und das am 9. April 2027 beginnen soll. Dieses Rahmenwerk soll wichtige Kategorien digitaler Vermögenswert-Aktivitäten – insbesondere digitale Asset-Plattformen und tokenisierte Verwahrplattformen – in ein stärker zugeschnittenes Lizenz- und Aufsichtsregime innerhalb der australischen Struktur für Finanzdienstleistungen einbringen.
Die ASIC hat gewarnt, dass einige Unternehmen, die eine Lizenz ausschließlich auf Grundlage der Erwartungen aus INFO 225 anstreben, möglicherweise dennoch zusätzliche Genehmigungen benötigen, sobald der neue Regelungsrahmen in Kraft tritt. Insbesondere erklärte die ASIC, viele Unternehmen im Bereich digitaler Vermögenswerte, die eine Lizenz auf Basis von INFO 225 beantragen, müssten später möglicherweise Digital-Asset-Platform-(DAP)- und Tokenized-Custody-Platform-(TCP)-Genehmigungen zu ihrer Lizenz hinzufügen, sobald der neue Regelungsrahmen beginnt.
Für regulierte Unternehmen entsteht dadurch eine Compliance-Roadmap in zwei Stufen: Erstens, die aktuellen Lizenzberechtigungen gemäß den Leitlinien der ASIC zu sichern, um kurzfristige rechtliche und operative Anforderungen zu erfüllen; zweitens, die Bereitschaft für zusätzliche oder neu zugeschnittene Genehmigungen unter dem Digital-Asset-Framework sicherzustellen, sobald dieses wirksam wird. Der Übergangszeitplan hat daher direkte Auswirkungen auf Governance, Lizenzstrategie und die zeitliche Abfolge der Kontrollen rund um Verwahrung, Plattformbetrieb, Kontakt mit Kunden und die damit verbundenen Verhaltenspflichten.
Durchsetzung, Compliance-Kapazität und Eignung über verschiedene Modelle hinweg
Die Verlängerung der ASIC unterstreicht, dass der Regulator die Ziele des Anlegerschutzes mit der praktischen Umsetzungsfähigkeit in der gesamten Branche abwägt. Die Behörde erklärte, sie habe seit der Aktualisierung der Leitlinien zu digitalen Vermögenswerten im Oktober 2025 etwa 30 Lizenzanträge erhalten – ein Hinweis sowohl auf die Nachfrage nach formeller Lizenzierung als auch auf die Zeit, die für die Vorbereitung von Anträgen, die rechtliche Einordnung und den Aufbau der Governance erforderlich ist.
Aus Sicht des Compliance-Monitorings ist die erweiterte Eignung für Tätigkeiten über bevollmächtigte Vertreter und auf Vermittlerstrukturen basierende Modelle besonders relevant. Viele Unternehmen stehen möglicherweise nicht in direktem Kontakt mit Endkunden; stattdessen können sie über eine Vertriebs- und Aufsichtsstruktur operieren, die an lizenzierte Einheiten angelehnt ist. Durch die Ausweitung der Erleichterungen für solche Vereinbarungen hilft die ASIC sicherzustellen, dass Unternehmen ihre Betriebsmodelle nicht allein deshalb umstrukturieren müssen, weil man eine zu enge Auslegung dessen vornimmt, wer für den Übergangsschutz qualifiziert.
Dennoch bleiben für Marktteilnehmer ungeklärte Punkte bestehen, während sie auf zwei parallele Zeitpläne hinarbeiten – das aktuelle No-Action-Fenster der ASIC und der bevorstehende Rahmenbeginn im April 2027. Insbesondere der Bedarf an zusätzlichen Genehmigungen nach Eintritt in den eigens vorgesehenen Regelungsrahmen deutet darauf hin, dass Unternehmen die Lizenzierung als iterativen Prozess begreifen sollten, nicht als einmaliges Ereignis. Zudem sollten sie für eine fortlaufende behördliche Einbindung, Aktualisierungen der Dokumentation und mögliche Änderungen des Lizenzumfangs planen.
Was als Nächstes zu beobachten ist
Da der verlängerte Übergangszeitraum nun bis zum 30. September 2026 läuft, sollten Unternehmen darauf fokussieren, sicherzustellen, dass die Anträge vollständig sind und zu ihren tatsächlichen Produkt- und Betriebsmodellen passen. Ausblickend bleibt der wichtigste regulatorische Wendepunkt der Beginn des Digital-Asset-Frameworks Australiens im April 2027, wenn zusätzliche DAP- und TCP-Genehmigungen voraussichtlich zu einer zentralen Voraussetzung für qualifizierende Plattformen und Verwahranbieter werden.
Dieser Artikel wurde ursprünglich als „Australia Extends Crypto No-Action Relief to Sept. 30 for Licensing“ auf Crypto Breaking News veröffentlicht – Ihrer verlässlichen Quelle für Krypto-News, Bitcoin-News und Blockchain-Updates.
