Nach dem 1. Juli werden nicht lizenzierten Plattformen in Europa die Türen geschlossen.

Verfasst von: KarenZ, Foresight News

Nach dem 1. Juli wird für europäische Krypto-Benutzer die Frage, ob die App weiterhin geöffnet werden kann, nur ein oberflächliches Signal sein. Die entscheidende Frage liegt in den Kontobedingungen: Welche rechtliche Einheit bietet die Dienstleistungen an, und hat sie bereits die MiCA-Autorisierung erhalten.

MiCA, vollständig Markets in Crypto-Assets Regulation, ist der einheitliche Regulierungsrahmen der EU für den Kryptomarkt, der Stablecoin-Emissionen, öffentliche Angebote von Krypto-Assets, Handelsplattformen, Verwahrung, Umtausch, Auftragsausführung, Beratung und andere Dienstleistungen abdeckt.

Die zentrale Veränderung besteht darin, die zuvor in den einzelnen Mitgliedstaaten verstreuten VASP-Registrierungen und die Anti-Geldwäsche-Regulierung zu einem einheitlichen Zugangssystem auf EU-Ebene zu fördern. Im offiziellen MiCA-Dokument werden autorisierte Einheiten als CASP (Crypto-Asset Service Provider) bezeichnet, also 'Anbieter von Krypto-Asset-Diensten'.

MiCA trat am 29. Juni 2023 offiziell in Kraft; die Regeln für ART und EMT, also Asset Reference Tokens und Electronic Money Tokens, gelten ab dem 30. Juni 2024; die Regeln für CASP, die Anbieter von Krypto-Asset-Diensten betreffen, gelten ab dem 30. Dezember 2024.

Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) hat in einer Erklärung vom 17. April 2026 deutlich gemacht, dass alle Übergangsregelungen der Mitgliedstaaten spätestens am 1. Juli 2026 enden werden. Danach wird jede Einheit, die weiterhin Krypto-Asset-Dienste an EU-Kunden anbietet, ohne die MiCA-Autorisierung gegen EU-Recht verstoßen und muss die entsprechenden Dienstleistungen einstellen.

Das ist auch der Hintergrund für Binances plötzliche Stellungnahme am 16. Juni. Reuters berichtete am 16. Juni unter Berufung auf zwei Insider, dass der Antrag von Binance bei der griechischen Marktaufsichtsbehörde voraussichtlich abgelehnt wird.

Anschließend antwortete Binance am 16. Juni, dass sie in den letzten 18 Monaten konstruktive Gespräche mit den Regulierungsbehörden geführt haben und dass ihr Verständnis sei: 'Die griechische Regulierungsbehörde hat die Prüfung des Antrags abgeschlossen, hält den Antrag für konform mit den MiCA-Anforderungen und dieser Antrag wurde auch auf ESMA-Ebene geprüft.' Für europäische Benutzer ist es wirklich wichtig, auf die weiteren Maßnahmen zu warten, die Binance bis zum 30. Juni 2026 versprochen hat, sowie auf den endgültigen Status der offiziellen Autorisierungsliste nach dem 1. Juli.

Von 3167 alten VASPs bis zu 216 CASP-Einträgen

In der Vergangenheit war der Zugang zum europäischen Kryptomarkt sehr offen. Der Europe Crypto Report 2025 von Coincub zeigt, dass es bis Ende 2024 in Europa über 3167 Anbieter von virtuellen Vermögenswerten gibt, wobei die Begriffe CASP, VASP oder DASP in dem Bericht gemischt verwendet werden, um auf die Krypto-Dienstleister vor MiCA hinzuweisen.

Nach Ländern betrachtet hat Polen über 1.400 Einträge, was mindestens 44,2 % der Gesamtheit in Europa ausmacht; Litauen hat über 530 Einträge, was mindestens 16,7 % ausmacht. Diese beiden registrierungsfreundlichen Gerichtsbarkeiten machen zusammen mindestens 1.930 Einträge, was etwa 61 % des alten VASP-Umfangs in Europa entspricht. Italien hat 150 Einträge, was etwa 4,7 % ausmacht; Spanien hat 106 Einträge, was etwa 3,3 % ausmacht; Frankreich hat 104 Einträge, was ebenfalls etwa 3,3 % ausmacht. Deutschland hat 11, Österreich 12, Belgien 8, was zusammen weniger als 1 % ausmacht.

MiCA ändert die Zugangskriterien. Die 3.167 von Coincub erfassten Anbieter gehören zum Umfang der vor MiCA bestehenden VASP-Registrierungsrahmen der Mitgliedstaaten.

In dem vom Verfasser auf der ESMA-Website heruntergeladenen 'vorläufigen MiCA-Register' (Daten zuletzt am 12. Juni aktualisiert) gibt es 216 CASP-Einträge. 3.167 und 216 können nicht einfach subtrahiert werden: Der erste ist der Umfang des alten Registers, der zweite die rechtlichen Einträge, die unter der MiCA genehmigt wurden; die regulatorischen Anforderungen, der statistische Umfang und die rechtlichen Bedeutungen sind unterschiedlich.

Von den 216 CASP-Einträgen nach dem Mitgliedstaatenstandort hat Deutschland mit 55 Einträgen die meisten; die Niederlande haben 26, Frankreich 19, Malta 15; Zypern und Irland haben jeweils 12, Österreich 9, Spanien, Tschechien und Luxemburg jeweils 7.

Was die Dienstleistungsarten betrifft, ist die CASP-Autorisierung kein einzelnes Lizenzdokument, sondern eine Gruppe spezifischer Dienstleistungsrechte. Von den 216 Einträgen umfassen 147 die Verwahrung und Verwaltung von Krypto-Asset-Diensten, 131 die Überweisung von Krypto-Assets, 113 den Umtausch von Krypto-Assets gegen Fiat-Währungen, 97 den Tausch zwischen Krypto-Assets und 114 die Auftragsausführungsdienste. Weitere 15 Einträge beinhalten die Berechtigung zur Betreibung von Krypto-Asset-Handelsplattformen.

Zwischen diesen Dienstleistungen gibt es geschäftliche Überschneidungen: Umtausch, Auftragsausführung, Empfang und Übermittlung von Aufträgen tauchen alle im 'Handels'-Prozess auf, wie er von den Benutzern verstanden wird; während 'Betrieb von Handelsplattformen' im regulatorischen Kontext eher auf die Berechtigungen zur Vermittlung oder Plattforminfrastruktur abzielt. Daher sind die Wettbewerbsobjekte unter MiCA nicht mehr nur die Marken von Börsen, sondern die spezifischen rechtlichen Einheiten, die in das EU-Register eingetragen sind. Die Markenwahrnehmung bleibt wichtig, aber ob sie weiterhin den europäischen Markt bedienen können, hängt letztendlich davon ab, ob diese Einheiten autorisiert werden, welche Dienstleistungen genehmigt werden und welche Mitgliedstaaten abgedeckt werden.

Außerdem wird die MiCA-Lizenz nach rechtlicher Einheit registriert. Eine Marke kann mehreren Einheiten entsprechen, wie Kraken in Irland mit Payward Global Solutions Limited und Payward Europe Solutions Limited; Bitpanda erscheint gleichzeitig unter den rechtlichen Einheiten in Österreich, Deutschland und Malta. Daher reicht es nicht aus, nur den Markennamen zu sehen; man muss auch den tatsächlichen Namen der Dienstleistung erbringenden Firma in den Kontobedingungen beachten.

Es ist erwähnenswert, dass die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde auch eine Liste nicht konformer oder alarmierender Einheiten veröffentlicht hat, von 149 Einträgen stammen 147 aus der italienischen Nationalkommission für Unternehmen und den Börsen (CONSOB), während die niederländische Finanzmarktaufsichtsbehörde (AFM) und die slowakische NBS jeweils einen Eintrag haben. Hier wird die regulatorische Zugehörigkeit oder die Mitgliedstaatenmarkierung der Einträge erfasst, was nicht gleichbedeutend mit dem Registrierungsort der Einheiten ist.

Die niederländische AFM hat in ihrem Eintrag zu MEXC Global festgehalten, dass MEXC Krypto-Asset-Dienste in den Niederlanden anbietet, ohne die erforderliche MiCA-Lizenz zu besitzen.

Das bedeutet, dass die Umsetzung von MiCA bereits in die Phase der regulatorischen Identifikation übergegangen ist, in der es darum geht, 'wer eine Lizenz erhält' und 'wer weiterhin ohne Lizenz Dienstleistungen anbietet'.

Welche Plattformen oder Institutionen sind bereits im vorläufigen MiCA CASP-Register aufgeführt?

Laut der ESMA-Seite wird dieses vorläufige Register regelmäßig aktualisiert, bis es Mitte 2026 offiziell in das IT-System der ESMA integriert wird.

In Bezug auf die Marktrollen können die Akteure im 'vorläufigen MiCA CASP-Register' von ESMA grob in verschiedene Kategorien eingeteilt werden. Die erste Kategorie sind globalisierte Krypto-Börsen, die in der Regel durch lokale EU-Einheiten in das Register eintreten.

Beispielsweise Coinbase Luxembourg S.A., Payward Europe Solutions Limited / Payward Global Solutions Limited (Kraken-bezogene Einheiten), OKX Europe Limited, Foris DAX MT Limited (Crypto.com-bezogene Einheiten), Bybit EU GmbH, KuCoin EU Exchange GmbH, Gate Technology Limited, Gemini Intergalactic EU Ltd und Bitstamp Europe S.A. sowie Backpack EU, das mit 'Trek Technologies' SIA verbunden ist. Diese Einheiten haben größtenteils über Luxemburg, Irland, Malta, Österreich usw. die Genehmigung erhalten und erweitern dann ihre Dienstleistungen auf weitere europäische Märkte. Außerdem hat die Stablecoin-Infrastrukturgesellschaft BVNK ebenfalls eine CASP-Lizenz unter dem MiCA-Rahmen von der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde MFSA erhalten, aber

Die zweite Kategorie sind europäische lokale oder regionale Plattformen wie Bitpanda, Bitvavo, Bit2Me, Coinhouse, Coinmate, 21bitcoin, ZBX und One Trading. Ihre globale Reichweite kann nicht mit großen Börsen verglichen werden, aber im Kontext von MiCA haben sie einen praktischen Vorteil: Die Geschäftseinheiten, regulatorische Zugehörigkeit und der Kundenservice in Europa lassen sich leichter auf lokale rechtliche Einheiten zurückführen.

Die dritte Kategorie sind traditionelle Finanzinstitutionen, Broker / Investmentplattformen und spezialisierte Verwahrungsinstitutionen, Infrastruktur für Stablecoins usw., einschließlich der spanischen Außenbank BBVA, Revolut, Trade Republic, Robinhood Europe, eToro, N26, AMINA sowie der auf Krypto-Verwahrung spezialisierten Zodia. Außerdem hat die Stablecoin-Infrastrukturgesellschaft BVNK ebenfalls eine CASP-Lizenz unter dem MiCA-Rahmen von der maltesischen Finanzdienstleistungsbehörde MFSA erhalten.

Sie sind unterschiedlich in die CASP-Liste eingetreten: Banken und Broker konzentrieren sich eher auf den Zugang der Kunden, die Auftragsübermittlung, die Auftragsausführung oder Investitionsdienstleistungen; Institutionen wie Zodia konzentrieren sich mehr auf die Verwahrung und Überweisungsdienste für Krypto-Assets. Ihr Auftreten zeigt, dass die Wettbewerbsobjekte im Rahmen von MiCA nicht nur Börsen sind, sondern auch traditionelle Finanzinstitutionen und spezialisierte Infrastrukturdienstleister in denselben Zugangrahmen eintreten.

Hier muss auch die Dienstleistungsberechtigung betrachtet werden, nicht nur, ob die Marke auftritt. Zum Beispiel sind die Einträge von OKX Europe Limited, Gate Technology Limited, Bitstamp Europe S.A., Bitvavo B.V., One Trading Exchange B.V. etc. berechtigt, Krypto-Asset-Handelsplattformdienste zu betreiben; Coinbase, Crypto.com, Bybit, KuCoin, Gemini, Backpack EU usw. decken die Benutzerhandelsprozesse eher durch Kombinationen von Verwahrung, Umtausch, Auftragsausführung, Überweisung und anderen Dienstleistungen ab. Mit anderen Worten, das, was Benutzer als 'Börsenbetrieb' verstehen, wird in den MiCA-Dokumenten in verschiedene Dienstleistungsberechtigungen zerlegt, und man kann nicht nur anhand eines Feldes beurteilen, welche Plattform was tun kann.

Gleichzeitig sind Binance, Bitget, MEXC, HTX/Huobi, Bitfinex in diesem vorläufigen MiCA CASP-Register unter diesen Marken oder verwandten Namen nicht aufgeführt. Das bedeutet jedoch nur, dass in diesem vorläufigen Register der ESMA bis zu diesem Zeitpunkt keine entsprechende CASP-Autorisierungsaufzeichnung gefunden wurde, es schließt nicht aus, dass einzelne Plattformen über andere Einheiten Anträge stellen, ihre Dienstleistungsbereiche anpassen oder später in die Liste aufgenommen werden.

Asset Reference Tokens und Electronic Money Tokens sind ebenfalls ein zentraler Bestandteil von MiCA.

Neben der CASP-Autorisierung ist die Compliance von ART/EMT ebenfalls ein Schwerpunkt von MiCA.

ART, d.h. Asset Reference Token, ist in der Regel an einen Korb von Währungen, Rohstoffen, Krypto-Assets oder anderen Vermögenswerten gebunden; EMT, d.h. Electronic Money Token, ist in der Regel an eine Einzelwährung gebunden und näher an der elektronischen Währung im Kontext der EU-Regulierung.

Ersteres betrifft die Vermögensreserven, Rückzahlungsregelungen und systemische Risiken, während letzteres direkt den Zahlungsverkehr, Stablecoins und die Währungssovereignität betrifft; daher werden beide im MiCA getrennt aufgeführt.

Dies ist auch der Grund, warum ESMA in der vorläufigen MiCA-Registrierung ART-Emittenten und EMT-Emittenten getrennt auflisten muss. Derzeit zeigt das Formular für ART-Emittenten jedoch noch keine Einträge für ART-Emittenten; das Formular für EMT-Emittenten weist 40 Einträge zu elektronischen Geldtoken-Emissionen auf, die Unternehmen wie Payment Corporation SE (Stable Labs), Circle Internet Financial Europe, Société Générale - Forge, AllUnity, Paxos Issuance Europe, Monerium, Banking Circle, StablR usw. betreffen.

Zusammenfassung

Der ESMA-Jahresbericht 2025 kann diese Veränderung ebenfalls erklären. Der Jahresbericht erwähnt, dass die ESMA im Jahr 2025 mehrere wichtige Arbeiten im Rahmen von MiCA abgeschlossen hat, darunter die Veröffentlichung von Richtlinien zur Beurteilung, ob Krypto-Assets Finanzinstrumente sind, die einheitliche Festlegung von Kompetenzstandards für CASP-Mitarbeiter, Briefings für nationale Regulierungsbehörden zur CASP-Autorisierung sowie die Diskussion von regulatorischen Konvergenzen durch reale Fälle. Die ESMA hat auch das vorläufige Register für Krypto-Einheiten gepflegt und bereitet die endgültige IT-Lösung für den Europäischen Einzigen Zugangspunkt (ESAP) vor.

Wichtiger ist, dass die ESMA die Krypto-Regulierung mit der Datenregulierung verknüpft hat. Der Jahresbericht besagt, dass die ESMA 2025 ein europäisches Monitoring-Tool für den Krypto-Markt beschafft hat, das es der ESMA und den nationalen Aufsichtsbehörden ermöglicht, im Rahmen von MiCA On-Chain- und Off-Chain-Daten zu sammeln und gemeinsame Warnungen zu generieren. Das bedeutet, dass der regulatorische Fokus nach MiCA nicht nur auf 'wer eine Lizenz erhält' gerichtet sein wird, sondern auch auf Handelsüberwachung, Identifizierung von Marktmissbrauch, Nachverfolgung von On-Chain-Daten und internationale regulatorische Kooperation.

Der Stichtag für MiCA am 1. Juli markiert eher die Grenze, an der die europäische Krypto-Regulierung von der Übergangsphase in die Implementierungsphase übergeht. Die Autorisierungslisten, Offenlegungsformulare für Whitepapers, Emittentenregistrierungen, Listen nicht konformer Einheiten sowie On-Chain- und Off-Chain-Monitoring-Tools bilden zusammen die neue regulatorische Infrastruktur.

Für Börsen und Institutionen verändern sich die Wettbewerbsvariablen auf dem europäischen Markt. Die Benutzergröße und die Markenwahrnehmung sind weiterhin wichtig, aber ob sie weiterhin europäische Geschäfte annehmen können, hängt von spezifischeren regulatorischen Koordinaten ab: Welche rechtliche Einheit wurde autorisiert, welche Dienstleistungen wurden genehmigt, welche Mitgliedstaaten wurden abgedeckt und ob die unterstützten Vermögenswerte in den entsprechenden MiCA-Offenlegungs- oder Emissionsrahmen fallen.