Investor Alleges Kucoin Still Owes $2m Over Delisted Token Dispute

Ein Urteil des Obersten Gerichts der Seychellen hat KuCoin ins Fadenkreuz gerückt, wie es mit den Kundenassets nach der Delistung umgeht. Diese Entscheidung könnte Einfluss darauf haben, wie Börsen mit delisteten Tokens und den Abheberechten umgehen. In dem Urteil vom 11. Dezember 2025 erklärte das Gericht den Schweizer Investor Didier Rabl zum alleinigen Eigentümer von etwa 21 Millionen CoinPoker CHP Tokens, die für ihn auf KuCoin gehalten wurden. Außerdem ordnete das Gericht an, dass drei mit KuCoin verbundene Unternehmen auf den Seychellen ihm über 2 Millionen USDt sowie 10.000 für immaterielle Schäden zahlen müssen. Die Entscheidung deutet darauf hin, dass die Verwahrpflichten für Börsen auch nach einer Delistung bestehen bleiben, und wirft Zweifel an einseitigen Delistings als Mittel auf, um die Kundenrechte zu tilgen.

Die seychellischen Gesellschaften von KuCoin nahmen nicht am Verfahren teil, das sich auf die Art der Beziehung zwischen Börse und Kunde sowie auf die Sicherungsmaßnahmen für Kundengelder konzentrierte. Dokumente, die Cointelegraph einsehen konnte, zeigen, dass KuCoin im Jahr 2021 Delisting-Benachrichtigungen herausgab und erklärte, dass CHP-Auszahlungen an diesem 28. Juli des Jahres enden würden, und dass sämtliche nicht abgerufenen Gelder als „aufgegeben/verlassen“ („abandoned“) gelten würden, ohne Recht auf Rückerstattung. Das Gericht befand, dass diese E-Mails ungelesen und unbeantwortet blieben, und schloss daraus, dass KuCoin CHP auslistete, ohne einen weiteren Versuch zu unternehmen, den Kläger per Post, Telefon oder auf anderem Weg zu benachrichtigen.

Im Rahmen des Urteils verfolgte eine für Cointelegraph durchgeführte Blockchain-Analyse die Bewegungen des Legacy-Ethereum-Vertrags des CHP-Tokens und identifizierte eine Adresse mit der Bezeichnung „KuCoin 6“ in Etherscan, die 21.000.000 CHP hält (etwa 5,9% der gesamten Token-Versorgung). Das Gericht behandelte dies nicht als Eigentum von KuCoin an den Tokens, hob jedoch den verwahr-/custodial Status der Tokens zugunsten des Klägers hervor. Damit wurde die Feststellung bekräftigt, dass die Vermögenswerte weiterhin den Rechten des Klägers unterliegen und nicht als Eigentum der Börse.

Das Oberste Gericht wies seinen Registrar an, das Urteil der Financial Services Authority (FSA) der Seychellen zuzustellen. In einer Reaktion bestätigte ein FSA-Sprecher, dass die FSA das Urteil erhalten habe, und stellte fest, dass Mek Global Ltd, die mit KuCoin verbundene Einheit, die einen Virtual Asset Service Provider (VASP)-Lizenzantrag gestellt hatte, am 4. Juni 2025 abgelehnt worden sei und verpflichtet sei, sämtliche in oder von den Seychellen aus durchgeführten Geschäfte einzustellen. Die FSA verwies außerdem auf eine öffentliche Erklärung, wonach Peken Global Limited, ein Beklagter im Verfahren, sich nach der Lizenzablehnung dafür entschieden habe, seine Dienste außerhalb der Seychellen zu verlagern. Nach dem „Virtual Asset Service Providers Act“ der Seychellen müssten lizenzierte Börsen Kundengelder trennen und diese bei einer 100%-Reserve vorhalten, so der Sprecher.

Wichtige Erkenntnisse

  • Das Oberste Gericht der Seychellen entschied zugunsten von Didier Rabl und erklärte ihn zum Eigentümer von etwa 21 Millionen CHP-Tokens sowie anordnete, dass KuCoin-nahe seychellische Gesellschaften mehr als 2 Millionen USDt und zusätzlich 10.000 Euro/US-Dollar an immateriellen (moralischen) Schadensersatz zahlen.

  • Das Gericht stellte fest, dass KuCoin nicht zum Eigentümer von Rabls CHP geworden sei und weiterhin eine Pflicht habe, Vermögenswerte zu sichern und rechtmäßige Auszahlungsanfragen zu bearbeiten; E-Mails zur Streichung (Delisting) mit Warnungen vor einem Verlassen/Abandonment wurden als unzureichend angesehen.

  • Die seychellischen Gesellschaften von KuCoin nahmen nicht am Verfahren teil, und die Entscheidung stützt sich auf die Verwahrungspflichten der Börse gegenüber Kunden, statt auf eine Übertragung des Eigentums an KuCoin.

  • Eine Blockchain-Spur brachte eine große CHP-Beteiligung mit einer Adresse in Verbindung, die als „KuCoin 6“ bezeichnet war, und machte ungefähr 6% der Token-Gesamtmenge aus. Das verdeutlichte zwar das Ausmaß der fraglichen Vermögenswerte, änderte jedoch nicht die Auslegung in Bezug auf die Verwahrung (Custody).

  • Die Finanzdienstleistungsaufsicht der Seychellen (Financial Services Authority of Seychelles) erkannte das Urteil an und verwies auf die Ablehnung der Lizenz für KuF KuCoin-nahe Mek Global Ltd. Der Regulator betonte die Notwendigkeit der Trennung von Kundengeldern und 100% Reserven für lizenzierte VASPs.

Einzelheiten zum Urteil und zu den delisteten Vermögenswerten

Laut Dokumenten, die Cointelegraph eingesehen hat, erließ KuCoin im Jahr 2021 Delisting-Benachrichtigungen, die davor warnten, dass CHP-Auszahlungen am 28. Juli geschlossen würden, und behaupteten, nicht abgerufene Gelder würden als „aufgegeben/verlassen“ (abandoned) gelten, ohne Anspruch auf Rückerstattung. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass diese Hinweise vom Kläger nicht ordnungsgemäß beachtet oder über offizielle Kanäle kommuniziert wurden, und zwar über die anfängliche E-Mail hinaus. Außerdem stellte es fest, dass das Delisting die Rechte von Rabl an den Tokens im Rahmen des bestehenden Vertragswerks nicht auslöschte. Diese Feststellung signalisiert eine mögliche Einschränkung einseitiger Delisting-Mechanismen, wenn Kundengelder in einem Benutzerkonto verbleiben und durch vertragliche sowie verwahrrechtliche Pflichten rechtlich geschützt sind.

Die 21 Millionen CHP, die im Zentrum des Streits standen, wurden zu einer Blockchain-Adresse zurückverfolgt, die von Forschern als „KuCoin 6“ auf Etherscan identifiziert wurde und etwa 5,9% der gesamten Token-Versorgung hält. Auch wenn diese Adresse das Ausmaß der CHP innerhalb des KuCoin-Ökosystems unterstreicht, erklärte das Gericht sie nicht als Eigentum von KuCoin. Stattdessen stellte es den fortdauernden, verwahr-/custodial Schutz heraus, der dem Kläger für Vermögenswerte geschuldet wird, die nicht rechtmäßig für verfallen erklärt worden waren.

Regulatorischer Hintergrund der Seychellen und Lizenzstatus von KuCoin

Die FSA bestätigte den Eingang des Gerichtsurteils und klärte den regulatorischen Hintergrund. Mek Global Ltd, die mit KuCoin verbundene Einheit, die einen Antrag auf eine VASP-Lizenz der Seychellen eingereicht hatte, wurde am 4. Juni 2025 abgelehnt, und es wurde angeordnet, sämtliche Geschäfte einzustellen, die in oder von den Seychellen aus durchgeführt werden. Der Regulator wies außerdem darauf hin, dass Peken Global Limited, ein weiterer Beklagter in dem Verfahren, sich nach der Lizenzentscheidung dafür entschieden habe, seine Dienste außerhalb der Seychellen zu verlagern. Die FSA hat zudem bekräftigt, dass lizenzierte Börsen Kundengelder trennen müssen und diese mit einer 100%-Reserve vorhalten müssen.

Das Urteil ergeht inmitten einer verstärkten behördlichen Prüfung, wie Börsen Kundengelder behandeln – insbesondere im Zusammenhang mit Delisting und dem Einziehen/Verfallen von Vermögenswerten. Obwohl KuCoin auf die Anfragen von Cointelegraph hin keine öffentliche Stellungnahme abgegeben hat, betonen die Aussagen der FSA den allgemeinen Durchsetzungsrahmen in den Seychellen sowie die Erwartung, dass Börsen, die im Zuständigkeitsbereich tätig sind, klare Verwahrerpflichten erfüllen und robuste Reservepraktiken einhalten.

Zur Einordnung: Die Seychellen verfolgen aktiv eine regulatorische Klarstellung rund um Anbieter von virtuellen Vermögenswerten. Diese Haltung passt zu internationalen Bedenken hinsichtlich des Verbraucherschutzes und der Verwahrung von Krypto-Vermögenswerten. Das Urteil könnte beeinflussen, wie andere Rechtsordnungen die Pflichten von Börsen interpretieren, wenn ein Token delistet wird – insbesondere in Fällen, in denen Verträge nicht ausdrücklich das Eigentum an nicht abgerufenen Vermögenswerten nach dem Delisting an die Plattform übertragen.

Rechtliche Auslegung, Durchsetzung und was als Nächstes passiert

Der Rechtsexperte Joshua Chu, Co-Vorsitzender der Hong Kong Web3 Association, beschrieb das Urteil als eine Ex-parte-Entscheidung – ergangen, ohne dass die KuCoin-Gesellschaften erschienen, sich verteidigten oder sich der Zuständigkeit unterstellten. Er wies darauf hin, dass es sich als Urteil der ersten Instanz nicht um eine bindende Wirkung außerhalb der Seychellen handelt und betonte, dass die Tragweite der Entscheidung von jedem Berufungs- bzw. von internationalen Verfahren abhängen könne. Das Urteil wirft damit Fragen zur grenzüberschreitenden Durchsetzung auf und darüber, ob andere Gerichte Verwahrungspflichten ebenso betrachten würden, wenn es zu einem Delisting kommt.

Rabl sagte Cointelegraph, er habe keine Zahlung von den genannten seychellischen Einheiten erhalten und bereite zusätzliche Schritte vor, um den zugesprochenen Betrag innerhalb der Seychellen durchzusetzen, möglicherweise mit der Geltendmachung weiterer Schäden. KuCoin habe auf mehrere Anfragen zur Stellungnahme nicht reagiert.

Im weiteren Sinne zeigt der Fall eine Spannung zwischen börsenweiten Delisting-Maßnahmen und dem Kundenschutz. Obwohl Delisting eine gängige Praxis ist, um Risiken zu steuern oder sich von einem Projekt zu distanzieren, deutet die hier vertretene Sichtweise des Gerichts – gestützt auf Vertrags- und Verwahrungspflichten – darauf hin, dass Kunden durchsetzbare Rechte an Vermögenswerten behalten könnten, selbst nachdem ein Token aus dem Handel entfernt wurde. Für Anleger und Nutzer besteht die Lehre darin, die Verwahr-/Custody-Sprache in den Börsen-AGB zu verstehen, die Reichweite des anwendbaren Rechts (Gerichtsbarkeit) sowie die Stärke von Zusagen zur Trennung von Vermögenswerten in regulierten Märkten. Der Fall unterstreicht außerdem, wie wichtig fortlaufende regulatorische Klarheit zur Verwahrung von Vermögenswerten und zu Investorenschutz ist, während sich Krypto-Ökosysteme weiterentwickeln.

Leser sollten beobachten, ob dieses Urteil in anderen Rechtsordnungen ähnliche Maßnahmen auslöst, wie KuCoin auf die Durchsetzungsversuche reagiert und ob die Behörden der Seychellen weitere Leitlinien oder Schritte in Bezug auf Verwahrung von Vermögenswerten und Delisting-Praktiken verfolgen. Die übergeordnete Erkenntnis ist eine verstärkte Erwartung, dass Kundengelder geschützt und im rechtmäßigen Rahmen abhebbar bleiben sollten – selbst wenn sich der handelbare Status eines Tokens ändert. Das wird zunehmend relevant, da Börsen global expandieren und Regulierer die Custody-Standards verschärfen.

Verwandt: Dubai-Regulierer ordnet an, dass KuCoin-Gesellschaften den Betrieb ohne Lizenz einstellen. Das andauernde regulatorische Umfeld rund um KuCoin und ähnliche Plattformen wird in den kommenden Monaten weiterhin beeinflussen, wie Börsen Delistings, die Verwahrung von Vermögenswerten und grenzüberschreitende Vorgänge angehen.

Quelle: Cointelegraph

Dieser Artikel wurde ursprünglich veröffentlicht als: „Investor macht geltend, KuCoin schulde weiterhin 2 Mio. USD über Streit um gelistete Token“ auf Crypto Breaking News – Ihre vertrauenswürdige Quelle für Krypto-News, Bitcoin-News und Blockchain-Updates.