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Gemäß dem vorherigen Artikel muss die Absichtsinformation der Hauptziehungstür vor 21 Uhr vorliegen, die aktuelle Information wird jedoch auf vor 0 Uhr am 28. verschoben.

Wenn der aktuelle Short-Inhaber Spekulationen betreiben möchte, hat er nur die Möglichkeit, die Tür zu öffnen, da die Konsolidierung nicht die Hauptkraft ist und der Market MAKER dem Angriff nicht standhalten kann und er daher ein Short-Inhaber und kein Mehrfacheigentümer ist Der Kurzbesitzer hat nur zwei Möglichkeiten: Entweder er bewegt sich nicht oder er streicht die Tür.

Derzeit gibt es keine Mehrfacheigentümer

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