Die US Commodity Futures Trading Commission hat eine langjährige Richtlinie aufgehoben, die es ihr verhinderte, eine Vergleichszahlung im Falle einer Klage zu akzeptieren, wenn der Beklagte die Vorwürfe der Behörde bestritt.
Die CFTC gab am Mittwoch bekannt, dass sie die Richtlinie, die erstmals 1998 angenommen wurde, aufgehoben hat, weil sie "falsche Eindrücke erweckt haben könnte, dass die Kommission versucht, sich vor Kritik zu schützen."
Die Sprache war ähnlich der, die von der US-Börsenaufsicht SEC bereitgestellt wurde, als sie im Mai eine ähnliche Richtlinie zurücknahm.
„Seit beinahe drei Jahrzehnten hat die Kommission Fälle nicht beigelegt, wenn der Beklagte nicht versprochen hat, die Vorwürfe der Kommission öffentlich nicht zu bestreiten“, sagte der CFTC-Vorsitzende Mike Selig. „Ich freue mich, dass wir die No-Deny-Policy im Einklang mit Regulierungsbehörden im gesamten Regierungssystem aufheben.“
Kryptounternehmen, gegen die die CFTC oder SEC behördliche Maßnahmen ergriffen haben, haben die Regel kritisiert und behauptet, sie habe ihr Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt.

Quelle: CFTC
Die CFTC erklärte, dass die Richtlinienänderung ihr nun mehr Flexibilität bei der Beilegung von Durchsetzungsmaßnahmen gibt.
Allerdings wird sie bestehende No-Deny-Bestimmungen nicht durchsetzen und könnte weiterhin verlangen, dass einige Beklagte beim Abschluss von Durchsetzungsmaßnahmen bestimmte Tatsachen oder Haftungen anerkennen.
Unter der Trump-Regierung haben die CFTC und die SEC Durchsetzungsmaßnahmen zurückgenommen, die gegen Krypto-Unternehmen ergriffen wurden, welche unter der Biden-Regierung ins Leben gerufen worden waren.
Am Donnerstag versuchte die CFTC, ihre 5-Millionen-Dollar-Beilegung mit der Krypto-Börse Gemini aufzuheben. Dabei hatte Selig behauptet, der Fall sei „politisch gezielt“ gewesen.
Tim Massad, der unter der Obama-Regierung die CFTC geleitet hatte, sagte am Freitag gegenüber Cointelegraph, dass die Entscheidung der Behörde, die Beilegung zu widerrufen, „außerordentlich ungewöhnlich“ gewesen sei.
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