Dubai ordnet an, dass KuCoin-bezogene Unternehmen ihre nicht lizenzierten Aktivitäten einstellen
Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai hat vier Unternehmen, die unter der Marke KuCoin tätig sind, angewiesen, sofort alle nicht lizenzierten Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte im Emirat einzustellen.
In einer öffentlichen Erklärung identifizierte die Regulierungsbehörde Phoenixfin Pte Ltd, MEK Global Limited, Peken Global Limited und KuCoin Exchange EU GmbH als Unternehmen, die kommerziell unter dem Namen KuCoin werben, während sie ohne die erforderliche Genehmigung tätig sind.
Laut VARA hält KuCoin keine Lizenz zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte gemäß dem Gesetz von Dubai Nr. (4) von 2022 und dem Kabinettsbeschluss Nr. 111/2022, die vorschreiben, dass alle Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte eine regulatorische Genehmigung einholen müssen, bevor sie im Zuständigkeitsbereich tätig werden.
Die Regulierungsbehörde erklärte außerdem, dass jede Werbung, Promotion oder Aufforderung, die mit KuCoin in Verbindung steht, nicht genehmigt wurde. Daher ist der Austausch verboten, irgendwelche Krypto-Produkte oder -Dienstleistungen in Dubai oder an dessen Einwohner anzubieten, zu bewerben oder zu vermarkten.
VARA warnte, dass KuCoin möglicherweise Dienstleistungen für Nutzer in Dubai erbracht hat, während es seinen Lizenzstatus falsch darstellte. Die Regulierungsbehörde warnte, dass die Interaktion mit nicht konformen Unternehmen Investoren finanziellen Risiken und potenziellen rechtlichen Konsequenzen gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate aussetzen könnte.
Die Regulierungsbehörde riet Verbrauchern und Investoren in Dubai, KuCoin für Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte zu meiden und Vorsicht walten zu lassen, wenn sie mit unregulierten Plattformen interagieren.
Die Anweisung folgt einer separaten regulatorischen Maßnahme in Österreich, wo die Finanzmarktaufsichtsbehörde kürzlich KuCoins europäischer Tochtergesellschaft untersagt hat, neue Geschäfte zu tätigen oder neue Kunden zu gewinnen. Obwohl die Regulierungsbehörde dem Austausch zuvor eine Genehmigung gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erteilt hatte, wurde die Einschränkung später aufgrund eines Mangels an erforderlichem Compliance-Personal verhängt.
Die Virtual Assets Regulatory Authority (VARA) in Dubai hat vier Unternehmen, die unter der Marke KuCoin tätig sind, angewiesen, sofort alle nicht lizenzierten Aktivitäten im Bereich virtueller Vermögenswerte im Emirat einzustellen.
In einer öffentlichen Erklärung identifizierte die Regulierungsbehörde Phoenixfin Pte Ltd, MEK Global Limited, Peken Global Limited und KuCoin Exchange EU GmbH als Unternehmen, die kommerziell unter dem Namen KuCoin werben, während sie ohne die erforderliche Genehmigung tätig sind.
Laut VARA hält KuCoin keine Lizenz zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte gemäß dem Gesetz von Dubai Nr. (4) von 2022 und dem Kabinettsbeschluss Nr. 111/2022, die vorschreiben, dass alle Anbieter von Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte eine regulatorische Genehmigung einholen müssen, bevor sie im Zuständigkeitsbereich tätig werden.
Die Regulierungsbehörde erklärte außerdem, dass jede Werbung, Promotion oder Aufforderung, die mit KuCoin in Verbindung steht, nicht genehmigt wurde. Daher ist der Austausch verboten, irgendwelche Krypto-Produkte oder -Dienstleistungen in Dubai oder an dessen Einwohner anzubieten, zu bewerben oder zu vermarkten.
VARA warnte, dass KuCoin möglicherweise Dienstleistungen für Nutzer in Dubai erbracht hat, während es seinen Lizenzstatus falsch darstellte. Die Regulierungsbehörde warnte, dass die Interaktion mit nicht konformen Unternehmen Investoren finanziellen Risiken und potenziellen rechtlichen Konsequenzen gemäß den Gesetzen der Vereinigten Arabischen Emirate aussetzen könnte.
Die Regulierungsbehörde riet Verbrauchern und Investoren in Dubai, KuCoin für Dienstleistungen im Bereich virtueller Vermögenswerte zu meiden und Vorsicht walten zu lassen, wenn sie mit unregulierten Plattformen interagieren.
Die Anweisung folgt einer separaten regulatorischen Maßnahme in Österreich, wo die Finanzmarktaufsichtsbehörde kürzlich KuCoins europäischer Tochtergesellschaft untersagt hat, neue Geschäfte zu tätigen oder neue Kunden zu gewinnen. Obwohl die Regulierungsbehörde dem Austausch zuvor eine Genehmigung gemäß der Verordnung über Märkte für Krypto-Assets (MiCA) erteilt hatte, wurde die Einschränkung später aufgrund eines Mangels an erforderlichem Compliance-Personal verhängt.

