In letzter Zeit gab es immer wieder Spekulationen und Aktivitäten im Zusammenhang mit der Tokenisierung von Kryptowährungen und realen Weltvermögenswerten (RWA), die die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung stören und die Sicherheit des Vermögens der Bevölkerung gefährden. Um weitere Risiken im Zusammenhang mit der Tokenisierung von Kryptowährungen und realen Weltvermögenswerten zu verhindern und zu bewältigen, sowie die nationale Sicherheit und soziale Stabilität zu wahren, basierend auf den Bestimmungen des (Gesetzes der Volksrepublik China über die People's Bank of China), (Gesetz über Geschäftsbanken der Volksrepublik China), (Wertpapiergesetz der Volksrepublik China), (Gesetz über Wertpapierinvestitionsfonds der Volksrepublik China), (Gesetz über Futures und Derivate der Volksrepublik China), (Gesetz über Cybersicherheit der Volksrepublik China), (Verordnung über die Verwaltung des Renminbi der Volksrepublik China), (Verordnung zur Verhinderung und Behandlung illegaler Kapitalbeschaffung), (Verordnung über die Verwaltung des Devisenmarktes der Volksrepublik China), (Telekommunikationsgesetz der Volksrepublik China) und anderen Vorschriften, haben wir mit dem Zentralen Büro für Internetinformationen, dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft Übereinstimmung erzielt und mit Zustimmung des Staatsrates werden die betreffenden Angelegenheiten wie folgt bekannt gegeben:
1. Klarstellung der wesentlichen Eigenschaften von Kryptowährungen, der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten und den damit verbundenen Geschäftsaktivitäten.
(1) Kryptowährungen besitzen keinen gleichwertigen rechtlichen Status zu gesetzlichen Währungen. Bitcoin, Ethereum, Tether und andere Kryptowährungen haben die Hauptmerkmale, dass sie nicht von Währungsbehörden ausgegeben werden, Verschlüsselungstechnologie und Distributed Ledger oder ähnliche Technologien verwenden und in digitaler Form existieren, sie haben keine rechtlichen Zahlungsmittel, und sie sollten nicht und können nicht als Währung auf dem Markt verwendet werden.
Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen gelten als illegale Finanzaktivitäten. Die Durchführung von Geschäften zur Umwandlung von gesetzlichen Währungen in Kryptowährungen, den Austausch zwischen Kryptowährungen, den Kauf und Verkauf von Kryptowährungen als zentraler Gegenpartei, die Bereitstellung von Informations- und Preisbildungsdiensten für den Kryptowährungshandel, die Ausgabe von Token zur Beschaffung von Mitteln sowie den Handel mit Finanzprodukten im Zusammenhang mit Kryptowährungen unterliegen strengen Verboten, und die Durchführung solcher illegalen Finanzaktivitäten ist strikt untersagt und muss rechtlich unterbunden werden. Ausländische Einheiten und Personen dürfen in keiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anbieten.
Stabile Münzen, die an gesetzliche Währungen gekoppelt sind, haben in der Nutzung indirekt einige Funktionen von gesetzlichen Währungen erfüllt. Ohne die gesetzliche Genehmigung der relevanten Behörden dürfen keine Einheiten oder Personen, ob innerhalb oder außerhalb des Landes, stabile Münzen, die an den Renminbi gekoppelt sind, im Ausland ausgeben.
(2) Die Tokenisierung von physischen Vermögenswerten bezieht sich auf die Verwendung von Verschlüsselungstechnologie und Distributed Ledger oder ähnlichen Technologien, um das Eigentum, die Ertragsrechte und andere Aspekte von Vermögenswerten in Token (Zertifikate) oder andere Rechte und Wertpapiere mit Token (Zertifikate) zu verwandeln und diese zu emittieren und zu handeln.
Die Durchführung von Aktivitäten zur Tokenisierung von physischen Vermögenswerten innerhalb des Landes sowie die Bereitstellung von relevanten Intermediär-, IT-Dienstleistungen usw. wird als illegale Ausgabe von Token-Zertifikaten, unbefugte öffentliche Ausgabe von Wertpapieren, illegale Betätigung von Wertpapier- und Terminhandelsgeschäften, illegale Geldsammlung und andere illegale Finanzaktivitäten betrachtet und sollte verboten werden; dies gilt nicht für relevante Geschäftsaktivitäten, die von den zuständigen Behörden gemäß den Gesetzen genehmigt wurden und auf spezifischen finanziellen Infrastrukturen basieren. Ausländische Einheiten und Personen dürfen in keiner Form illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten an inländische Subjekte anbieten.
2. Verbesserung der Arbeitsmechanismen.
(3) Abteilungskollaboration. Die Volksbank von China hat zusammen mit der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, der Staatsverwaltung für Marktregulierung, der Finanzaufsichtsbehörde, der China Securities Regulatory Commission, der Nationalen Devisenverwaltung und anderen Abteilungen ein Arbeitsmechanismus etabliert und die Koordination mit dem Büro für Internetinformation der Zentralregierung, dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verstärkt, um eine gemeinsame Kraft zu bilden und die Durchführung von Risikoabwehr- und -behandlungsarbeiten im Zusammenhang mit illegalen Finanzaktivitäten im Bereich Kryptowährungen zu leiten.
Die China Securities Regulatory Commission hat zusammen mit der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, dem Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, dem Ministerium für öffentliche Sicherheit, der Volksbank von China, der Staatsverwaltung für Marktregulierung, der Finanzaufsichtsbehörde, der Nationalen Devisenverwaltung und anderen Abteilungen ein Arbeitsmechanismus etabliert und die Koordination mit dem Büro für Internetinformation der Zentralregierung, dem Obersten Volksgericht und der Obersten Volksstaatsanwaltschaft verstärkt, um eine gemeinsame Kraft zu bilden und die Durchführung von Risikoabwehr- und -behandlungsarbeiten im Zusammenhang mit illegalen Finanzaktivitäten zur Tokenisierung von physischen Vermögenswerten in verschiedenen Regionen zu leiten.
(4) Stärkung der örtlichen Umsetzung. Die Regierungen auf Provinzebene sind verantwortlich für die Risikoabwehr und -behandlung im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten in ihrem Verwaltungsgebiet, geleitet von den lokalen Finanzbehörden, wobei die Zweigstellen und Vertretungen der Staatsfinanzbehörde sowie Telekommunikationsüberwachungsbehörden, Polizei, Marktregulierungsbehörden und andere Abteilungen teilnehmen, und in Zusammenarbeit mit dem Büro für Internetinformation, den Volksgerichten und den Volksstaatsanwaltschaften arbeiten, um den Mechanismus für die routinemäßige Arbeit zu verbessern und effektiv mit den relevanten Arbeitsmechanismen der zentralen Behörden zu verknüpfen, um ein koordiniertes und kombiniertes Arbeitsmuster zu schaffen, das eine aktive Prävention und eine ordnungsgemäße Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten fördert, um die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung sowie die soziale Stabilität aufrechtzuerhalten.
3. Stärkung der Risikoüberwachung, -vermeidung und -behandlung.
(5) Verstärkung der Risikoüberwachung. Die Volksbank von China, die China Securities Regulatory Commission, die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission, das Ministerium für Industrie und Informationstechnologie, das Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Nationale Devisenverwaltung und das Büro für Internetinformation sowie andere Abteilungen verbessern kontinuierlich die Überwachungstechnologien und Systemunterstützung, stärken die umfassende Analyse und den Austausch von Daten zwischen den Abteilungen, etablieren und perfektionieren Mechanismen für den Informationsaustausch und die Kreuzvalidierung, um rechtzeitig die Risikolage im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten zu erfassen. Die Regierungen auf Provinzebene spielen eine wichtige Rolle in den lokalen Überwachungs- und Frühwarnmechanismen, die lokalen Finanzbehörden arbeiten mit den Zweigstellen, Vertretungen der Staatsfinanzbehörde sowie dem Büro für Internetinformation, der Polizei und anderen Abteilungen zusammen, um eine effektive Verbindung zwischen Online-Überwachung, Offline-Erforschung und Geldüberwachung zu gewährleisten, um Kryptowährungen und die Tokenisierung von physischen Vermögenswerten effizient und präzise zu identifizieren, Risikoinformationen rechtzeitig auszutauschen und die Mechanismen für die schnelle Reaktion auf Frühwarninformationen, Überprüfungen und Behandlungen zu verbessern.
(6) Stärkung der Verwaltung von Finanz-, Intermediär- und Dienstleistungsorganisationen. Finanzinstitute (einschließlich nicht-banklicher Zahlungsinstitute) dürfen keine Konten für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen eröffnen, Geldtransfers oder Abrechnung und Clearing für solche Aktivitäten bereitstellen, keine Finanzprodukte im Zusammenhang mit Kryptowährungen ausgeben oder verkaufen, keine Kryptowährungen und damit verbundene Finanzprodukte als Sicherheiten akzeptieren und keine Versicherungsdienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen anbieten oder Kryptowährungen in den Versicherungsschutz aufnehmen, und sie sollten die Risikoüberwachung verstärken und verdächtige Hinweise auf illegale und unregelmäßige Probleme rechtzeitig an die zuständigen Behörden melden. Finanzinstitute (einschließlich nicht-banklicher Zahlungsinstitute) dürfen keine Treuhand-, Abrechnungs- und Clearedienstleistungen für nicht genehmigte Aktivitäten im Zusammenhang mit der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten und damit verbundenen Finanzprodukten anbieten. Relevante Intermediärorganisationen und IT-Dienstleistungsorganisationen dürfen keine Intermediär-, Technologie- oder ähnliche Dienstleistungen für nicht genehmigte Aktivitäten im Zusammenhang mit der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten und damit verbundenen Finanzprodukten anbieten.
(7) Stärkung der Verwaltung von Internetinhaltsinformationen und Zugangsmanagement. Internetunternehmen dürfen keine Netzbetriebsstätten, kommerzielle Ausstellungen, Marketing- und Werbedienste oder kostenpflichtige Verkehrslenkungen für Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten bereitstellen. Bei Entdeckung von Hinweisen auf illegale und unregelmäßige Probleme sollten diese rechtzeitig an die zuständigen Behörden gemeldet werden, und technische Unterstützung und Hilfe für die entsprechenden Untersuchungen und Ermittlungen sollten bereitgestellt werden. Das Büro für Internetinformation, die Telekommunikationsaufsichtsbehörden und die Polizei sollten basierend auf den von den Finanzbehörden übermittelten Hinweisen rechtzeitig Websites, mobile Anwendungen (einschließlich kleiner Programme) und öffentliche Konten schließen und behandeln, die Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten durchführen.
(8) Stärkung der Registrierung von Geschäftseinheiten und der Werbeüberwachung. Die Marktregulierungsbehörden sollten die Registrierung und das Management von Geschäftseinheiten verstärken, und die registrierten Namen und Geschäftstätigkeiten von Unternehmen und Einzelunternehmern dürfen keine Begriffe oder Inhalte wie "Kryptowährung", "virtueller Vermögenswert", "verschlüsselte Währung", "verschlüsselte Vermögenswerte", "stabile Münze", "Tokenisierung von physischen Vermögenswerten", "RWA" usw. enthalten. Die Marktregulierungsbehörden sollten zusammen mit den Finanzbehörden rechtlich die Werbung im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten überwachen und rechtzeitig gegen illegale Werbung vorgehen.
(9) Kontinuierliche Bekämpfung von Kryptowährungs-"Mining"-Aktivitäten. Die Nationale Entwicklungs- und Reformkommission hat zusammen mit den relevanten Abteilungen die Kryptowährungs-"Mining"-Aktivitäten streng kontrolliert und die Maßnahmen zur Bekämpfung von Kryptowährungs-"Mining"-Aktivitäten fortgesetzt. Die Regierungen auf Provinzebene tragen die volle Verantwortung für die Bekämpfung von "Mining" in ihrem Verwaltungsgebiet und müssen gemäß den Anforderungen der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission und anderen Abteilungen (Hinweis zur Bekämpfung von Kryptowährungs-"Mining"-Aktivitäten) (Fazhan Yun [2021] Nr. 1283) und den Vorschriften des (Leitfadens zur Anpassung der industriellen Struktur (2024)) eine vollständige Überprüfung und Schließung bestehender Kryptowährungs-"Mining"-Projekte durchführen. Neue "Mining"-Projekte sind strikt verboten und die Hersteller von "Mining-Geräten" dürfen inländischen Unternehmen keine Verkaufs- oder andere Dienstleistungen anbieten.
(10) Strenge Bekämpfung illegaler Finanzaktivitäten. Nach der Entdeckung von Hinweisen auf illegale Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten sollten die lokalen Finanzbehörden, die Zweigstellen und Vertretungen der Staatsfinanzbehörde sowie andere relevante Behörden rechtzeitig gemäß den Gesetzen untersuchen, feststellen, ordnungsgemäß behandeln und die rechtlichen Verantwortlichkeiten der betreffenden Einheiten und Personen ernsthaft verfolgen. Bei Verdacht auf strafbare Handlungen sollten diese Fälle an die Justizbehörden weitergeleitet werden.
(11) Strenge Bekämpfung illegaler krimineller Aktivitäten. Das Ministerium für öffentliche Sicherheit, die Volksbank von China, die Staatsverwaltung für Marktregulierung, die Finanzaufsichtsbehörde, die China Securities Regulatory Commission und andere Abteilungen sowie Gerichte und Staatsanwaltschaften sollten gemäß ihrer Zuständigkeiten illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten, wie Betrug, Geldwäsche, illegalem Geschäftsbetrieb, Pyramidensystemen, illegaler Geldsammlung usw., sowie illegalen Aktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten, die als Vorwand dienen, hart nachgehen.
(12) Stärkung der Selbstregulierung in der Branche. Relevante Branchenverbände sollten das Mitgliedermanagement und die politische Aufklärung verstärken, sich auf ihre eigenen Verantwortlichkeiten konzentrieren, Mitglieder dazu anregen und überwachen, illegale Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten abzulehnen, und gegen Mitgliedseinheiten, die gegen die Überwachungsrichtlinien und Selbstregulierungsregeln verstoßen, gemäß den relevanten Selbstregulierungsrichtlinien bestrafen. Die Überwachung von Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten sollte mithilfe verschiedener Brancheninfrastrukturen durchgeführt werden, und verdächtige Hinweise sollten rechtzeitig an die zuständigen Behörden gemeldet werden.
4. Strenge Aufsicht über inländische Subjekte, die im Ausland tätig werden.
(13) Ohne die gesetzliche Genehmigung der relevanten Behörden dürfen inländische Subjekte und ihre kontrollierten ausländischen Subjekte im Ausland keine Kryptowährungen ausgeben.
(14) Inländische Subjekte, die direkt oder indirekt im Ausland Geschäfte in Form von ausländischen Schulden zur Tokenisierung von physischen Vermögenswerten durchführen oder auf inländischen Vermögenswerten basierende tokenisierte Geschäfte in Form von Vermögenswerten mit Aktiencharakter im Ausland durchführen, sollten nach dem Prinzip "gleiche Geschäfte, gleiche Risiken, gleiche Regeln" von den relevanten Abteilungen wie der Nationalen Entwicklungs- und Reformkommission, der China Securities Regulatory Commission und der Nationalen Devisenverwaltung streng überwacht werden. Für andere Arten von tokenisierten Geschäften, die von inländischen Subjekten auf der Grundlage von inländischen Rechten im Ausland durchgeführt werden, wird die China Securities Regulatory Commission zusammen mit den relevanten Abteilungen gemäß der Aufgabenteilung überwachen. Ohne Zustimmung oder Registrierung der relevanten Behörden darf keine Einheit oder Person die oben genannten Geschäfte durchführen.
(15) Inländische Finanzinstitute, die im Ausland Dienstleistungen zur Tokenisierung von physischen Vermögenswerten anbieten, sollten gesetzlich vorsichtig sein, professionelles Personal und Systeme bereitstellen, um Geschäftsrisiken effektiv zu vermeiden, die Anforderungen an die Kundenaufnahme, Angemessenheitsmanagement, Geldwäschebekämpfung usw. strikt umsetzen und in das Compliance- und Risikomanagementsystem der inländischen Finanzinstitute integriert werden. Intermediärorganisationen und IT-Dienstleistungsorganisationen, die inländischen Subjekten direkt oder indirekt Dienstleistungen zur Tokenisierung von physischen Vermögenswerten in Form von ausländischen Schulden oder auf inländischen Rechten basierende Dienstleistungen im Ausland anbieten, sollten die gesetzlichen Vorschriften streng einhalten und gemäß den relevanten Normen angemessene interne Kontrollen einrichten, die Geschäfts- und Risikokontrolle verstärken und die Durchführung dieser Geschäfte den relevanten Verwaltungsbehörden zur Genehmigung oder Registrierung vorlegen.
5. Stärkung der organisatorischen Umsetzung.
(16) Stärkung der organisatorischen Führung und Koordination. Alle Abteilungen und Regionen sollten den Risiken im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten große Aufmerksamkeit schenken, die organisatorische Führung stärken, die Arbeitsverantwortung klären, ein langfristiges Arbeitsmechanismus mit zentraler Koordination, örtlicher Umsetzung und gemeinsamer Verantwortung bilden, eine hohe Drucksituation aufrechterhalten, die Risiken dynamisch überwachen und effektiv und ordnungsgemäß Risiken abwehren und auflösen, das Eigentum der Menschen gesetzlich schützen und die wirtschaftliche und finanzielle Ordnung sowie die soziale Stabilität aufrechterhalten.
(17) Breite der Öffentlichkeitsarbeit und Bildung. Alle Abteilungen, Regionen und Branchenverbände sollten verschiedene Medien und Kommunikationskanäle umfassend nutzen, um durch rechtliche und politische Interpretationen, Analysen typischer Fälle, Bildung über Investitionsrisiken und andere Methoden auf die Illegalität, Gefährlichkeit und Ausprägungen von Geschäftsaktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten hinzuweisen, um die möglichen Risikofaktoren zu verdeutlichen und das Bewusstsein und die Fähigkeit der Öffentlichkeit zur Risikoabwehr und -erkennung zu erhöhen.
6. Rechtliche Verantwortung.
(18) Wer gegen die Bestimmungen dieser Mitteilung verstößt, um illegale Finanzaktivitäten im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten durchzuführen, sowie Dienstleistungen für solche Geschäfte anzubieten, wird gemäß den relevanten Vorschriften bestraft; wer eine Straftat begeht, wird gemäß dem Gesetz strafrechtlich verfolgt. Inländische Einheiten und Personen, die wissentlich oder grob fahrlässig ausländischen Subjekten, die illegal Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungen und der Tokenisierung von physischen Vermögenswerten anbieten, Unterstützung leisten, werden rechtlich zur Verantwortung gezogen; bei Straftaten werden sie strafrechtlich verfolgt.
(19) Jede Einheit und Person, die in Kryptowährungen, tokenisierte physische Vermögenswerte und damit verbundene Finanzprodukte investiert, die gegen die öffentliche Ordnung und die guten Sitten verstoßen, deren damit verbundenen zivilrechtlichen Handlungen sind ungültig, und die daraus resultierenden Verluste trägt die jeweilige Partei selbst; wer die Finanzordnung stört und die finanzielle Sicherheit gefährdet, wird von den zuständigen Behörden rechtlich verfolgt.
Diese Mitteilung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die Volksbank von China und zehn weitere Abteilungen (Hinweis zur weiteren Verhinderung und Behandlung von Risiken im Zusammenhang mit dem Handel und der Spekulation mit Kryptowährungen) (Yin Fa [2021] Nr. 237) wird gleichzeitig aufgehoben.


