Foresight News: Bybit hat kürzlich bekannt gegeben, dass gemäß dem indischen Steuergesetz Rahmenbedingungen Anbieter von virtuellen digitalen Vermögenswerten von indischen Einwohnern 18% Waren- und Dienstleistungssteuer (GST) erheben müssen, die die Servicegebühren und Transaktionsgebühren abdeckt. Um dieser Anforderung gerecht zu werden, wird Bybit ab dem 7. Juli 2025 für bestimmte Dienstleistungen GST erheben. Die Nutzer werden in der Handelsverlaufshistorie den erhobenen GST-Betrag sowie die entsprechenden Gebühren sehen können.
Darüber hinaus wird Bybit ab dem 9. Juli um 16:00 Uhr keine traditionellen Kryptowährungsdarlehen, Bybit-Karten, Spot-Gitterroboter, DCA-Roboter, Futures-Gitterroboter und Futures-Portfolioroboter mehr für indische Kunden anbieten.
