Die Europäische Union wird umfassende Geldwäschevorschriften (AML) verhängen, die ab 2027 datenschutzfreundliche Tokens und anonyme Krypto-Konten verbieten.

Unter der neuen Geldwäscheverordnung (AMLR) wird es Kreditinstituten, Finanzinstituten und Krypto-Asset-Dienstleistern (CASPs) verboten sein, anonyme Konten zu führen oder datenschutzfreundliche Kryptowährungen zu verwalten.

„Artikel 79 der AMLR legt strenge Verbote für anonyme Konten fest [...]. Kreditinstitute, Finanzinstitute und Krypto-Asset-Dienstleister ist es untersagt, anonyme Konten zu führen“, so das AML-Handbuch, veröffentlicht von der Europäischen Krypto-Initiative (EUCI).

Die Verordnung ist Teil eines umfassenderen AML-Rahmenwerks, das Bank- und Zahlungskonten, Sparbücher und Schließfächer, „Krypto-Asset-Konten, die die Anonymisierung von Transaktionen ermöglichen“, und „Konten, die anonymitätsfördernde Münzen verwenden“, umfasst.

„Die Vorschriften (die AMLR, AMLD und AMLAR) sind endgültig, und was bleibt, ist das ‚Kleingedruckte‘ — auch bekannt als die Auslegung einiger Anforderungen durch die sogenannten Durchführungs- und delegierten Rechtsakte“, so Vyara Savova, Senior Policy Lead bei der EUCI.

Sie fügte hinzu, dass ein großer Teil der Umsetzung durch die sogenannten Durchführungs- und delegierten Rechtsakte erfolgen wird, die größtenteils von der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde behandelt werden:

„Das bedeutet, dass die EUCI weiterhin aktiv an diesen Level-2-Rechtsakten arbeitet, indem sie Feedback zu den öffentlichen Konsultationen gibt, da einige der Umsetzungsdetails noch finalisiert werden müssen.“

„Der breitere Rahmen ist jedoch endgültig, daher müssen zentralisierte Krypto-Projekte (CASPs unter MiCA) dies bei der Festlegung ihrer internen Prozesse und Richtlinien berücksichtigen“, sagte Savova.

EU wird die Aufsicht über Krypto-Dienstleister verstärken

Unter dem neuen regulatorischen Rahmen werden CASPs, die in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind, unter direkter AML-Aufsicht stehen.

In der Anfangsphase plant AMLA, 40 Einrichtungen auszuwählen, wobei mindestens eine Einrichtung pro Mitgliedstaat festgelegt wird, gemäß dem AML-Handbuch der EUCI. Der Auswahlprozess soll am 1. Juli 2027 beginnen.

AMLA wird „Wesentlichkeitsschwellen“ verwenden, um sicherzustellen, dass nur Unternehmen mit „substantial operations presence in multiple jurisdictions“ für die direkte Aufsicht in Betracht gezogen werden.

Die Schwellenwerte umfassen „mindestens 20.000 Kunden mit Wohnsitz im Gastmitgliedstaat“ oder ein Gesamttransaktionsvolumen von über 50 Millionen Euro (56 Millionen $).

Weitere bemerkenswerte Maßnahmen umfassen eine verpflichtende Kundenprüfung bei Transaktionen über 1.000 Euro (1.100 $).

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