Als Regulierungsbehörde für virtuelle Währungen hat die Taiwan Financial Supervisory Commission heute (26.) offiziell die „Leitprinzipien für die Verwaltung von Plattformen für virtuelle Vermögenswerte und Transaktionsunternehmen (VASP)“ aus der Perspektive der Transparenz von Transaktionsinformationen und der Verwahrung von Kundenvermögen veröffentlicht Methoden, internes Kontrollmanagement der Plattformbetreiber, externe Stärkung des Kundenschutzes der Plattform in Bezug auf fachkundige Unterstützung und andere Aspekte.

Im März dieses Jahres folgte die Taiwan Financial Supervisory Commission den Anweisungen des Exekutiv-Yuan und wurde zur zuständigen Behörde für virtuelle Vermögenswerte mit „Finanzinvestitions“- oder „Zahlungs“-Charakter. Mit Bezug auf internationale Aufsichtstrends legte die Taiwan Financial Supervisory Commission fest Ein „schrittweiser“ Ansatz zur Stärkung inländischer virtueller Asset-Plattformen für Kunden: Nach der Verkündung der Leitprinzipien werden die VASP-Betreiber aufgefordert, die Selbstdisziplin in der Branche zu fördern wird auf der Grundlage der Leitprinzipien „Selbstregulierungsnormen formulieren“, die Betreiber anleiten, die internen Kontrollen zu stärken und den Schutz der Kundenrechte und -interessen weiter zu stärken.

Die Pressemitteilung weist darauf hin, dass die Richtlinien auf dem am 6. Juni 2021 veröffentlichten "Gesetz zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung für virtuelle Währungsplattformen und Handelsgeschäfte" basieren und darauf abzielen, die Selbstregulierung der Betreiber zu stärken. Diese wurden unter Berücksichtigung der Vorschriften der EU, Japans, Südkoreas und der Meinungen verschiedener Parteien, einschließlich unserer Betreiber und Experten, festgelegt. Die 10 wichtigsten Punkte der Richtlinien sind wie folgt:

(I) Management der Ausgabe von virtuellen Vermögenswerten:

Wenn virtuelle Vermögenswerte über die Plattform ausgegeben werden, sollte der Emittent das veröffentlichte Whitepaper auf seiner Website ankündigen (und mindestens bestimmte Inhalte offenlegen), die Plattform sollte den Link zu dieser Website bekannt geben.

(II) Prüfmechanismus für die Listung und Entlistung von virtuellen Vermögenswerten:

Es sollten Prüfstandards und -verfahren für die Inhalte des Whitepapers von virtuellen Vermögenswerten sowie für die Listung und Entlistung festgelegt und in das interne Kontrollsystem integriert werden.

(III) Trennung der Vermögenswerte der Plattform und der Kunden.

Die Plattform sollte die gesetzlichen Zahlungsmittel oder virtuellen Vermögenswerte, die sie von Kunden für den Handel und die Zahlungsabwicklung erhält, getrennt von ihrem eigenen oben genannten Vermögen verwahren.

(IV) Fairness und Transparenz im Handel:

Die Plattform sollte Regeln für den Handel mit virtuellen Vermögenswerten festlegen und veröffentlichen sowie Mechanismen zur Gewährleistung eines fairen Markthandels einrichten.

(V) Vertragsabschluss, Werbung und Beschwerdemanagement:

Die Plattform sollte auf den Prinzipien der Fairness, Angemessenheit, gegenseitigen Vorteile und Integrität basieren, um die Vorschriften zum Schutz der Kunden umzusetzen.

(VI) Managementmechanismen für Betriebssysteme, Informationssicherheit und kalte/heiße Wallets:

Die Plattform sollte ein Managementsystem für ihren fortlaufenden Betrieb, Informationssicherheit und die privaten Schlüssel von kalten und heißen Wallets etablieren.

(VII) Informationsveröffentlichung:

In Bezug auf die oben genannten Themen zur Ausgabe virtueller Vermögenswerte und der Listung und Entlistung von Produkten, der getrennten Verwahrung von Vermögenswerten, Handelsinformationen und -regeln sowie dem Schutz der Kunden sollte die Plattform umfassende Veröffentlichungen und Offenlegungen sicherstellen.

(VIII) Interne Kontrollen und institutionelle Prüfungen:

Die Plattform sollte interne Kontroll- und Prüfmechanismen einrichten und sicherstellen, dass ihre Abläufe unabhängig und objektiv sind, sowie die Zustimmung zur Durchführung von Vor-Ort-Prüfungen durch die Finanzaufsichtsbehörde oder von ihr beauftragte Institutionen einholen.

(IX) Personenwährungsanbieter:

Eine natürliche Person, die im Geschäft mit virtuellen Vermögenswerten tätig ist und eine Erklärung zur Einhaltung der Geldwäschegesetze bei der Finanzaufsichtsbehörde einreicht, sollte sicherstellen, dass der Inhalt und die Qualität dieser Erklärung mit denen von juristischen Personen vergleichbar sind.

(X) Ausländische Währungsanbieter:

Ausländische Betreiber von virtuellen Vermögenswertplattformen, die sich nicht gemäß dem Unternehmensrecht registrieren und bei der Finanzaufsichtsbehörde eine Erklärung zur Einhaltung der Geldwäschegesetze einreichen und abschließen, dürfen in unserem Land oder gegenüber unseren Bürgern keine Geschäfte anbahnen.

Dieser Artikel über die Regulierung von virtuellen Vermögenswerten durch die taiwanesische Finanzaufsichtsbehörde: Einführung von VASP-Richtlinien mit 10 Schwerpunktbereichen erschien zuerst auf Blocktempo.