Die Plattformbetreiber vertreten seit Jahren konsequent dieselbe Position: Tools sind neutral, wenn man nicht mehr aufhören kann zu scrollen, fehlt es einem an Selbstbeherrschung, und wenn Eltern ihre Kinder nicht im Griff haben, ist nicht der Algorithmus schuld. Erst letzte Woche hat Meta 17 Milliarden Dollar gezahlt, um sich mit 47 Bundesstaaten zu einigen – damit hat das Unternehmen erst einmal die Flammen auf Bundesebene gelöscht.
Doch bei dem Prozess, der heute in Los Angeles beginnt, zieht diese Argumentation nicht mehr so recht. Die beiden Kläger sind 16 und 18 Jahre alt. Sie begannen im Alter von drei oder vier Jahren, YouTube zu schauen, und waren mit etwa neun Jahren auch auf anderen Plattformen. In der Klage werden ausdrücklich Funktionen wie die automatische Wiedergabe und das endlose Scrollen genannt – sie seien so gestaltet, dass man einfach nicht aufhören kann. Die Folgen: Depressionen, Angstzustände und Essstörungen. Und es ist nicht das erste Mal: Im März dieses Jahres sprach eine Jury den Klägern im ersten derartigen Fall bereits sechs Millionen Dollar gegen eine Plattform zu. Die Plattform hat schon einmal verloren.
Also stellt sich die Frage: Nutzer mit Algorithmen auf der Plattform zu halten – ist das einfach gutes Produktdesign oder sollte man für ein solches Design zur Verantwortung gezogen werden? Bezieht Stellung in den Kommentaren: A: Wer absichtlich süchtig machende Funktionen entwickelt, sollte Schadenersatz zahlen; B: Das Handy hat man selbst in der Hand – den Plattformen die Schuld zu geben, ist nur eine Ausrede.
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