Die französische Finanzaufsichtsbehörde Autorité des Marchés Financiers (AMF) hat eine Erklärung veröffentlicht, in der sie lokale Anleger an den nicht autorisierten Status der Kryptobörse Bybit erinnert und warnt. Es wurde bekannt, dass Bybit trotz der schwarzen Liste der Behörden vor zwei Jahren immer noch in der Region tätig ist.

Bybit ist in Frankreich nicht zugelassen

In einer Erklärung vom 16. Mai hat die französische Regulierungsbehörde AMF bekräftigt, dass die in den VAE ansässige Kryptowährungsbörse Bybit nicht berechtigt ist, im Land tätig zu sein, da sie keine erforderlichen Lizenzen erhalten hat. Zur Erinnerung: Im Mai 2022 hat die AMF den Börsengiganten auf die schwarze Liste gesetzt, weil er die geltenden französischen Vorschriften nicht einhält. Folglich ist Bybit nicht geeignet, in der Region Handelsdienstleistungen für digitale Vermögenswerte anzubieten.

Der französische Währungs- und Finanzcode stellt klar, dass sich jede Organisation, bevor sie im Land Dienstleistungen wie die Verwahrung digitaler Vermögenswerte im Auftrag Dritter, den Kauf oder Verkauf digitaler Vermögenswerte gegen Fiat-Währung oder den Betrieb einer Handelsplattform für digitale Vermögenswerte erbringt, zunächst als Anbieter digitaler Vermögenswertdienste (DASP) registrieren muss. Bybit hat diese Anforderung nicht erfüllt und daher den Status „nicht autorisiert“ erhalten. Im Oktober 2023 reagierte Bybit jedoch darauf, indem es seine Entscheidung bekannt gab, den französischen Markt zu verlassen. Darüber hinaus betonte es seine laufenden Gespräche mit den französischen Behörden, um die erforderliche Lizenz für den Betrieb in der Region zu erhalten.

In der Ankündigung betont die AMF die Bedeutung einer ordnungsgemäßen Registrierung. Laut den Regulierungsbehörden fördert die Registrierung die öffentliche Ordnung, indem sie illegale Aktivitäten wie Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindert.

„Nicht registrierte Plattformen, die diese Dienste in Frankreich anbieten, sind nach französischem Recht illegal. BYBIT ist nicht als DASP registriert“ … „Die AMF behält sich gemäß den Bestimmungen des Währungs- und Finanzgesetzes das Recht vor, rechtliche Schritte einzuleiten, um die Website dieser Plattform zu sperren, die ihre Dienste in Frankreich illegal anbietet“, heißt es in der Erklärung.

Letztendlich forderten die Finanzaufsichtsbehörden alle Investoren und Nutzer der Bybit-Börse im Land auf, proaktive Maßnahmen zu ergreifen, um den Zugriff auf ihre Gelder zu verhindern, und betonten, wie wichtig es sei, auf eine eventuelle Einstellung der Bybit-Dienste im Land vorbereitet zu sein. Um auf die Liste der im Land tätigen, vollständig registrierten Plattformen zuzugreifen, empfiehlt die AMF den Einwohnern, ihre Website zu besuchen.

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