Die Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission haben eine vorläufige Einigung über Änderungen der Eigenkapitalverordnung (CRR) und der Eigenkapitalrichtlinie (CRD) erzielt, in der die Abgeordneten auch auf potenzielle Risiken eingehen, um sicherzustellen, dass Banken ihr Engagement in Krypto-Assets offenlegen müssen und Kapitalanforderungen für Krypto-Assets festlegen, bis die Kommission konkrete Gesetzesvorschläge vorlegt.
Das vorläufige politische Abkommen muss außerdem vom Wirtschafts- und Währungsausschuss genehmigt werden, gefolgt von einer Abstimmung im Plenum, bevor der Rat das Abkommen genehmigt, bevor es in Kraft treten kann.
