Die Hongkonger Wertpapier- und Futures-Kommission (SFC) hat am 6. November eine Zusammenfassung der Konsultation veröffentlicht. Darin geht es um Einschränkungen bei der Verwendung von Bezeichnungen wie „Kryptobörse“.

Einfach gesagt: Institutionen ohne SFC-Lizenz dürfen künftig keine Wortkombinationen wie „Krypto“, „virtuelle Vermögenswerte“, „Börse“ oder „Handelsplattform“ in ihrem Namen verwenden, wenn dadurch der Eindruck entstehen könnte, sie seien reguliert oder mit einer lizenzierten Plattform verbunden.

Das Verbot tritt nicht sofort in Kraft. Zunächst muss die SFC die Rechtsvorschriften ändern. Nach der Verabschiedung des Entwurfs durch den Legislativrat dauert es weitere sechs Monate, bis die neuen Regeln in Kraft treten. Die Einschränkungen betreffen auch nur solche Wortkombinationen; die Verwendung eines einzelnen Begriffs ist nicht automatisch ein Verstoß.


Hintergrund ist, dass immer mehr gefälschte Börsen mit irreführenden Namen auftreten. Manche ahmen mit ihren Logos und Namen gezielt seriöse Institutionen nach. Mit der Aufnahme bestimmter Begriffe in eine Liste sorgt die SFC im Grunde dafür, dass ein Name wieder zu einem knappen Signal wird, das eine offizielle Zulassung voraussetzt, statt zu einem Marketinginstrument, das jeder nutzen kann.

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Dies ist lediglich eine sachliche Zusammenfassung öffentlich verfügbarer Informationen und des regulatorischen Mechanismus und stellt keine Anlageberatung dar.