MEXC wird vom US-Finanzministerium vom Dollar-Zahlungsverkehr abgeschnitten – worauf sollten Nutzer achten?
Am 6. November US-amerikanischer Zeit erließ FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network), eine dem US-Finanzministerium unterstellte Behörde, eine Anordnung. Auf Grundlage von Abschnitt 9714(a) des „Combating Russian Money Laundering Act“ stufte sie MEXC Global als „primäres Geldwäsche-Risiko im Zusammenhang mit illegalen Finanzaktivitäten Russlands“ ein.
Die Anordnung in einem Satz: US-Finanzinstitute dürfen keinerlei Geldtransfers zwischen sich und MEXC Global vornehmen – weder in Fiat- noch in Kryptowährungen. Sie tritt 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register in Kraft, nicht sofort.
Die vom Finanzministerium angeführten Zahlen (Mai 2021 bis Mai 2026): mindestens 16 Milliarden US-Dollar an Geldern im Zusammenhang mit Sanktionsumgehung, Cyberkriminalität und Ähnlichem; davon nahezu 1,5 Milliarden US-Dollar im Zusammenhang mit der Umgehung von Russland-Sanktionen und rund 1 Milliarde US-Dollar aus direkten Geschäften mit mehr als 40 iranischen Krypto-Wechselstuben.
Drei ernüchternde Punkte:
1. Dies ist ein Verbot von Geldtransfers durch FinCEN, keine Aufnahme in eine OFAC-Sanktionsliste. In der Pressemitteilung steht ausdrücklich, dass sich dadurch die einschlägigen OFAC-Verpflichtungen nicht ändern.
2. Bei den genannten Vorwürfen handelt es sich um Anschuldigungen des Finanzministeriums, nicht um ein Gerichtsurteil.
3. Die Anordnung richtet sich an US-Finanzinstitute und bedeutet nicht, dass die Plattform geschlossen wird. Doch wenn der Dollar-Zahlungsverkehr gekappt wird, werden Banken und Zahlungsdienstleister ihre Compliance-Prozesse neu bewerten.
Wichtiger als die Frage „Soll man fliehen oder nicht?“ ist, wo man seine Vermögenswerte verwahrt, über welche Wege man Ein- und Auszahlungen abwickelt und was die Plattform in ihren Mitteilungen bekannt gibt.
Am 6. November US-amerikanischer Zeit erließ FinCEN (Financial Crimes Enforcement Network), eine dem US-Finanzministerium unterstellte Behörde, eine Anordnung. Auf Grundlage von Abschnitt 9714(a) des „Combating Russian Money Laundering Act“ stufte sie MEXC Global als „primäres Geldwäsche-Risiko im Zusammenhang mit illegalen Finanzaktivitäten Russlands“ ein.
Die Anordnung in einem Satz: US-Finanzinstitute dürfen keinerlei Geldtransfers zwischen sich und MEXC Global vornehmen – weder in Fiat- noch in Kryptowährungen. Sie tritt 30 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Federal Register in Kraft, nicht sofort.
Die vom Finanzministerium angeführten Zahlen (Mai 2021 bis Mai 2026): mindestens 16 Milliarden US-Dollar an Geldern im Zusammenhang mit Sanktionsumgehung, Cyberkriminalität und Ähnlichem; davon nahezu 1,5 Milliarden US-Dollar im Zusammenhang mit der Umgehung von Russland-Sanktionen und rund 1 Milliarde US-Dollar aus direkten Geschäften mit mehr als 40 iranischen Krypto-Wechselstuben.
Drei ernüchternde Punkte:
1. Dies ist ein Verbot von Geldtransfers durch FinCEN, keine Aufnahme in eine OFAC-Sanktionsliste. In der Pressemitteilung steht ausdrücklich, dass sich dadurch die einschlägigen OFAC-Verpflichtungen nicht ändern.
2. Bei den genannten Vorwürfen handelt es sich um Anschuldigungen des Finanzministeriums, nicht um ein Gerichtsurteil.
3. Die Anordnung richtet sich an US-Finanzinstitute und bedeutet nicht, dass die Plattform geschlossen wird. Doch wenn der Dollar-Zahlungsverkehr gekappt wird, werden Banken und Zahlungsdienstleister ihre Compliance-Prozesse neu bewerten.
Wichtiger als die Frage „Soll man fliehen oder nicht?“ ist, wo man seine Vermögenswerte verwahrt, über welche Wege man Ein- und Auszahlungen abwickelt und was die Plattform in ihren Mitteilungen bekannt gibt.
