Bankkonten, die vor dem 28.09.2026 eröffnet wurden, müssen spätestens bis zum 30.06.2027 mit dem VNeID-Konto verknüpft und verifiziert werden.
- Einfach gesagt: Das VNeID-System weiß über alle eure Konten Bescheid.
Diese Anforderung ist in Regierungsdekret Nr. 320 enthalten, das einige Bestimmungen des Dekrets Nr. 69 über die elektronische Identifizierung und Authentifizierung ändert und ergänzt.
- Einfach gesagt: Das VNeID-System weiß über alle eure Konten Bescheid.
Diese Anforderung ist in Regierungsdekret Nr. 320 enthalten, das einige Bestimmungen des Dekrets Nr. 69 über die elektronische Identifizierung und Authentifizierung ändert und ergänzt.

