Clickbait ist wieder da: Bitcoin soll in 401(k)-Pläne kommen.
Die tatsächliche Lage ist nüchterner. Das Arbeitsministerium hat den endgültigen Entwurf „Treuhandpflichten bei der Auswahl bestimmter Anlagealternativen“ (RIN 1210-AC38) an das OIRA im Weißen Haus übermittelt. Dort wurde er am 5. November registriert, wie Bloomberg Law berichtet. Das ist die letzte Prüfung vor der Veröffentlichung, keine Anordnung zum Inkrafttreten.
Die Regel soll Treuhändern einen verfahrensbasierten Safe Harbor bieten – im Vorschlag waren sechs Kriterien aufgeführt: Wertentwicklung, Gebühren, Liquidität, Bewertung, Vergleichsmaßstäbe und Komplexität. Dadurch soll das Risiko sinken, verklagt zu werden, wenn alternative Anlagen (darunter Kryptowährungen, Private Equity und Immobilien) in das Anlageangebot aufgenommen werden. Sie verpflichtet keinen Plan, Kryptowährungen anzubieten, und bedeutet auch nicht, dass Pensionsfonds ab morgen mit dem Kauf von Spot-Bitcoin beginnen.
Die Profiteure sind klar: Vermögensverwalter, die ihre Produkte ins Angebot bringen wollen, Anbieter verpackter Produkte und Berater, die Gebühren kassieren. Bis ein Produkt tatsächlich ins Angebot kommt, muss es noch durch die Ausschüsse der Arbeitgeber sowie Gebührenverhandlungen und Liquiditätsklauseln. Die Eingangsbestätigung des OIRA sollte man nicht als Signal für Billionenzuflüsse einpreisen.
#401k #Regulierung
Die tatsächliche Lage ist nüchterner. Das Arbeitsministerium hat den endgültigen Entwurf „Treuhandpflichten bei der Auswahl bestimmter Anlagealternativen“ (RIN 1210-AC38) an das OIRA im Weißen Haus übermittelt. Dort wurde er am 5. November registriert, wie Bloomberg Law berichtet. Das ist die letzte Prüfung vor der Veröffentlichung, keine Anordnung zum Inkrafttreten.
Die Regel soll Treuhändern einen verfahrensbasierten Safe Harbor bieten – im Vorschlag waren sechs Kriterien aufgeführt: Wertentwicklung, Gebühren, Liquidität, Bewertung, Vergleichsmaßstäbe und Komplexität. Dadurch soll das Risiko sinken, verklagt zu werden, wenn alternative Anlagen (darunter Kryptowährungen, Private Equity und Immobilien) in das Anlageangebot aufgenommen werden. Sie verpflichtet keinen Plan, Kryptowährungen anzubieten, und bedeutet auch nicht, dass Pensionsfonds ab morgen mit dem Kauf von Spot-Bitcoin beginnen.
Die Profiteure sind klar: Vermögensverwalter, die ihre Produkte ins Angebot bringen wollen, Anbieter verpackter Produkte und Berater, die Gebühren kassieren. Bis ein Produkt tatsächlich ins Angebot kommt, muss es noch durch die Ausschüsse der Arbeitgeber sowie Gebührenverhandlungen und Liquiditätsklauseln. Die Eingangsbestätigung des OIRA sollte man nicht als Signal für Billionenzuflüsse einpreisen.
#401k #Regulierung