🚨 Eine Regel, an der fünf Jahre lang gearbeitet wurde, wurde am 6. November stillschweigend zurückgezogen: Die USA wollten die Überwachungsschwelle für grenzüberschreitende Überweisungen ursprünglich von 3000 auf 250 US-Dollar senken.
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Das Finanzministerium, FinCEN und die Federal Reserve reichten noch am selben Tag gemeinsam eine Rückzugsmitteilung ein. Sie trat am 9. November offiziell in Kraft. Der ursprüngliche Vorschlag wurde im Oktober 2020 vorgelegt und zielte genau auf grenzüberschreitende Kryptotransfers ab.
Dem ursprünglichen Entwurf zufolge sollten Banken und Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Überweisungen über 250 US-Dollar Kundeninformationen erheben und aufbewahren. Die Travel Rule verlangt außerdem, dass die Informationen zusammen mit dem Geldbetrag zwischen den Instituten übermittelt werden. Im Inland sollte die Schwelle bei 3000 US-Dollar bleiben, während sie für grenzüberschreitende Überweisungen auf ein Zwölftel gesenkt worden wäre.
🔸 Wäre diese Regel in Kraft getreten, wäre praktisch jede kleine grenzüberschreitende Überweisung in einer Datenbank erfasst worden.
🔸 Die Bestimmungen zu Kryptowährungen waren unmissverständlich formuliert: konvertierbare virtuelle Währungen und digitale Vermögenswerte mit gesetzlichem Zahlungsmittelstatus – sowohl im Inland als auch grenzüberschreitend.
Die beiden Behörden erhielten insgesamt fast 3000 Stellungnahmen, von denen die überwiegende Mehrheit aus weitgehend identischen Musterschreiben bestand. Die Kritik konzentrierte sich auf die Kosten, die Datenschutzrisiken durch die Speicherung der Informationen und die technische Undurchführbarkeit – bis heute gibt es für Kryptotransfers keinen international anerkannten Nachrichtenstandard.
Die Behörden nannten für den Rückzug lediglich zwei Gründe: Der Vorschlag sei veraltet, und die Branche habe sich zu schnell verändert. Fünf Jahre später lässt sich der Ansatz von 2020, der auf „Nachrichten zwischen Instituten“ ausgelegt war, nicht mehr auf die umfangreichere und stärker fragmentierte On-Chain-Welt übertragen.
📊 Zur Klarstellung: Der Rückzug bedeutet keine Lockerung. Alle bestehenden Compliance-Pflichten zentralisierter Börsen bleiben bestehen. Verdächtige Überweisungen unter 3000 US-Dollar werden weiterhin über Verdachtsmeldungen gemeldet.
💡 Wirklich bemerkenswert ist nicht der Rückzug dieser Regel, sondern das öffentliche Eingeständnis der Aufsichtsbehörden: Eine Messlatte aus der Ära der Banknachrichten an On-Chain-Überweisungen anzulegen, verursacht selbst für sie zu hohe Kosten.
⚠️ Aber freu dich nicht zu früh. Die Schwelle bleibt bei 3000 US-Dollar. Das bedeutet, dass alles oberhalb dieser Grenze weiterhin überwacht wird – man senkt die Schwelle lediglich nicht weiter.
Die Aufsichtsbehörden machen einen Schritt zurück, aber sie verschwinden nicht. Sie haben lediglich erkannt, dass dieser Weg nicht funktioniert, und wollen einen anderen einschlagen.
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#加密监管 #比特币 #BTC
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Das Finanzministerium, FinCEN und die Federal Reserve reichten noch am selben Tag gemeinsam eine Rückzugsmitteilung ein. Sie trat am 9. November offiziell in Kraft. Der ursprüngliche Vorschlag wurde im Oktober 2020 vorgelegt und zielte genau auf grenzüberschreitende Kryptotransfers ab.
Dem ursprünglichen Entwurf zufolge sollten Banken und Zahlungsdienstleister bei grenzüberschreitenden Überweisungen über 250 US-Dollar Kundeninformationen erheben und aufbewahren. Die Travel Rule verlangt außerdem, dass die Informationen zusammen mit dem Geldbetrag zwischen den Instituten übermittelt werden. Im Inland sollte die Schwelle bei 3000 US-Dollar bleiben, während sie für grenzüberschreitende Überweisungen auf ein Zwölftel gesenkt worden wäre.
🔸 Wäre diese Regel in Kraft getreten, wäre praktisch jede kleine grenzüberschreitende Überweisung in einer Datenbank erfasst worden.
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Die beiden Behörden erhielten insgesamt fast 3000 Stellungnahmen, von denen die überwiegende Mehrheit aus weitgehend identischen Musterschreiben bestand. Die Kritik konzentrierte sich auf die Kosten, die Datenschutzrisiken durch die Speicherung der Informationen und die technische Undurchführbarkeit – bis heute gibt es für Kryptotransfers keinen international anerkannten Nachrichtenstandard.
Die Behörden nannten für den Rückzug lediglich zwei Gründe: Der Vorschlag sei veraltet, und die Branche habe sich zu schnell verändert. Fünf Jahre später lässt sich der Ansatz von 2020, der auf „Nachrichten zwischen Instituten“ ausgelegt war, nicht mehr auf die umfangreichere und stärker fragmentierte On-Chain-Welt übertragen.
📊 Zur Klarstellung: Der Rückzug bedeutet keine Lockerung. Alle bestehenden Compliance-Pflichten zentralisierter Börsen bleiben bestehen. Verdächtige Überweisungen unter 3000 US-Dollar werden weiterhin über Verdachtsmeldungen gemeldet.
💡 Wirklich bemerkenswert ist nicht der Rückzug dieser Regel, sondern das öffentliche Eingeständnis der Aufsichtsbehörden: Eine Messlatte aus der Ära der Banknachrichten an On-Chain-Überweisungen anzulegen, verursacht selbst für sie zu hohe Kosten.
⚠️ Aber freu dich nicht zu früh. Die Schwelle bleibt bei 3000 US-Dollar. Das bedeutet, dass alles oberhalb dieser Grenze weiterhin überwacht wird – man senkt die Schwelle lediglich nicht weiter.
Die Aufsichtsbehörden machen einen Schritt zurück, aber sie verschwinden nicht. Sie haben lediglich erkannt, dass dieser Weg nicht funktioniert, und wollen einen anderen einschlagen.
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