Am 6. November berichtete TASS, dass das Ermittlungskomitee der Russischen Föderation auf einer Konferenz zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption in Wien vorgeschlagen hat, Krypto-Vermögenswerte offiziell in die Infrastruktur zur Bekämpfung der Geldwäsche aufzunehmen.

Die russischen Ermittlungsbehörden nutzen bereits ein spezielles System der Finanzaufsichtsbehörde (Rosfinmonitoring), um Kryptotransaktionen nachzuverfolgen und Beweise für Strafverfahren zu beschaffen. Im Kern geht es bei dem Vorschlag darum, diese Möglichkeit von einer fallweisen Nutzung zu einer institutionellen Infrastruktur auszubauen. Das Komitee teilte mit, dass 2026 bereits Vermögenswerte im Wert von über 486 Millionen US-Dollar im Zusammenhang mit Korruption beschlagnahmt und rund 2.500 Informationsanfragen an die Finanzaufsichtsbehörden gestellt wurden.

Meiner Ansicht nach steckt dahinter, dass Russland die Überwachung grenzüberschreitender Geldströme unter den Bedingungen der Sanktionen weiter verstärkt. Die Nachverfolgung von Kryptowährungen entwickelt sich von einem Instrument für Einzelfälle zu einem festen Bestandteil des staatlichen Systems zur Bekämpfung der Geldwäsche. Klar ist aber: Es handelt sich um einen Vorschlag der Strafverfolgungsbehörden und nicht um ein bereits geltendes Gesetz. Im weiteren Verlauf wird sich zeigen, ob die Zentralbank und Rosfinmonitoring auf eine gesetzliche Verankerung hinarbeiten. Kurzfristig ist es zunächst ein Signal. Langfristig ist entscheidend, ob daraus tatsächlich geltendes Recht wird.

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