Das Mindeststammkapital für Emittenten von Class-2-US-Dollar-Stablecoins beträgt etwa 15 Milliarden Naira.
Gilt voraussichtlich ab dem 11.05.: Zentralbank von Nigeria (CBN): Class 2 (an Fremdwährungen/den US-Dollar gebunden) ₦15 Mrd.; Class 1 (an den Naira gebunden) ₦10 Mrd.; andere VASPs ohne Wertpapierbezug mindestens ₦1 Mrd.
Die Reserven müssen mindestens 100 % betragen, zuzüglich eines Puffers von etwa 2 %; die qualifizierten Reserven müssen vor der Ausgabe eingegangen sein.
Die CBN reguliert Stablecoins für Zahlungen/Überweisungen/Devisengeschäfte/Abwicklung, die SEC den Wertpapierhandel; Kapital darf nicht doppelt angerechnet werden.
Inkrafttreten ≠ Lizenzerteilung; Kapitalanforderung ≠ Ausgabe von Stablecoins an Privatkunden.
#尼日利亚稳定币资本门槛 $USDT
Gilt voraussichtlich ab dem 11.05.: Zentralbank von Nigeria (CBN): Class 2 (an Fremdwährungen/den US-Dollar gebunden) ₦15 Mrd.; Class 1 (an den Naira gebunden) ₦10 Mrd.; andere VASPs ohne Wertpapierbezug mindestens ₦1 Mrd.
Die Reserven müssen mindestens 100 % betragen, zuzüglich eines Puffers von etwa 2 %; die qualifizierten Reserven müssen vor der Ausgabe eingegangen sein.
Die CBN reguliert Stablecoins für Zahlungen/Überweisungen/Devisengeschäfte/Abwicklung, die SEC den Wertpapierhandel; Kapital darf nicht doppelt angerechnet werden.
Inkrafttreten ≠ Lizenzerteilung; Kapitalanforderung ≠ Ausgabe von Stablecoins an Privatkunden.
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