Ein No-Action Letter: Die SEC ordnet Canton Coin etwa am 11-03 als digitales Gut ein

Laut den Mitarbeitern stammt der Wert aus dem programmgesteuerten Betrieb des Netzwerks sowie aus Angebot und Nachfrage; das Netzwerk hat keine „zentrale Partei“.
Für das beschriebene programmgesteuerte Minting (Super-Validatoren/Validatoren/Anwendungsanbieter)
empfehlen sie keine Durchsetzungsmaßnahmen nach §5 des Securities Act/§12(g) des Exchange Act.

Dies ist eine Haltung zur Durchsetzung, keine rechtliche Schlussfolgerung.
Bei geänderten Tatsachen kann die Haltung anders ausfallen.

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