Für die End-of-Day-Abwicklung von Clearinghäusern können jetzt auch Treuhandgesellschaften genutzt werden.
Um den 11.05. veröffentlichte die CFTC-Abteilung für Clearing und Risikomanagement das No-Action-Schreiben 26-30: Eine DCO kann eine Treuhandgesellschaft für die End-of-Day-Abwicklung von Clearingmitgliedern einsetzen. Dabei müssen die Vorschriften 39.14(c)(d) nach den Standards für Abwicklungsbanken angewendet werden. Der Antrag kam von Nodal Clear (Clearing für Nodal/Coinbase Derivatives) und soll Stablecoins als Sicherheitsleistung für die Initial Margin unterstützen. Ein No-Action-Schreiben ≠ eine Regeländerung durch die Kommission; ein Abwicklungsweg über Treuhandgesellschaften ≠ Stablecoin-Margin ist bereits eingeführt.
#CFTC $BTC
Um den 11.05. veröffentlichte die CFTC-Abteilung für Clearing und Risikomanagement das No-Action-Schreiben 26-30: Eine DCO kann eine Treuhandgesellschaft für die End-of-Day-Abwicklung von Clearingmitgliedern einsetzen. Dabei müssen die Vorschriften 39.14(c)(d) nach den Standards für Abwicklungsbanken angewendet werden. Der Antrag kam von Nodal Clear (Clearing für Nodal/Coinbase Derivatives) und soll Stablecoins als Sicherheitsleistung für die Initial Margin unterstützen. Ein No-Action-Schreiben ≠ eine Regeländerung durch die Kommission; ein Abwicklungsweg über Treuhandgesellschaften ≠ Stablecoin-Margin ist bereits eingeführt.
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