Einkünfte aus dem Ausland: Wann Steuern zu zahlen und eine Steuererklärung einzureichen ist

Einkünfte, die Bürgerinnen und Bürger der Ukraine aus ausländischen Quellen beziehen, müssen in der Ukraine erklärt und versteuert werden. Ausgenommen sind Einnahmen, die gemäß der ukrainischen Abgabenordnung oder internationalen Abkommen von der Besteuerung befreit sind.

Natürliche Personen, die anhand ihrer Erklärung über ihren Vermögensstand und ihre Einkünfte eine Steuerschuld ermittelt haben, müssen diese bis zum 1. August des auf das Steuerjahr folgenden Jahres selbst entrichten.

Fällt der letzte Tag der Steuerzahlung auf einen arbeitsfreien oder gesetzlichen Feiertag, gilt der erste darauffolgende Geschäftstag als letzter Zahlungstermin.

Für Bürgerinnen und Bürger, die Einkünfte im Ausland erzielt haben, sieht die Abgabenordnung eine gesonderte Möglichkeit vor.

Verfügt der Steuerpflichtige zum Zeitpunkt der Abgabe der Erklärung nicht über Unterlagen, die die Höhe der erzielten Einkünfte und der außerhalb der Ukraine gezahlten Steuern bestätigen, kann er beantragen, die Frist für die Abgabe der Erklärung bis zum 31. Dezember des auf das Steuerjahr folgenden Jahres zu verlängern.

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